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Die richtige Zahnversicherung bei fehlenden Zähnen Behandlung als Privatpatient beim Zahnarzt mit bis zu 100% Kostenübernahme

Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne
- Hier können Sie die Zahnlücke mitversichern -

Häufig existiert der Wunsch, bereits fehlende Zähne oder einen fehlenden Zahn mitzuversichern. Ein nachvollziehbares Anliegen, wenn man bedenkt, dass hochwertiger Zahnersatz oftmals das Teuerste ist, was beim Zahnarzt auf uns zukommt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bereits bestehende Zahnlücke mitversichern können.

Wann Sie fehlende Zähne mitversichern sollten

Der Nutzen einer Zahnzusatzversicherung, die bereits fehlende Zähne mit in den Versicherungsschutz einschließt, ist einfach erklärt: Die zukünftig vielleicht doch irgendwann stattfindende Zahnersatzmaßnahme wird teilweise von der Versicherung bezahlt – nicht von Ihnen selbst. Dies gilt allerdings nur, wenn die Behandlung nicht bereits angeraten, laufend oder beabsichtigt ist.

Beispielrechnung

Beispielrechnung
Zahnarztrechnung 3.300 Euro
Leistung der GKV 450 Euro
Ihr Eigenanteil 2.850 Euro
Erstattung Zahnzusatzversicherung 2.520 Euro (bei Erstattungssatz 90%)
Ihr Eigenanteil mit einer Zahnzusatzversicherung 330 Euro

Tipp: Sie haben bereits fehlende Zähne und suchen eine passende Absicherung? Rufen Sie uns an und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Wir sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr für Sie erreichbar: 06201-8462511

Die besten Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne

Hallesche
MEGA.Dent

22,90 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100%
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 80% - 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,3)

Allianz
DentalBest

21,92 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% bis 120,- € / pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,1)

Continentale
CEZP-u

26,14 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% bis 80,- € / pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 80% - 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: nein
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,4)

DKV
KDTP100+KDBE

35,06 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100%
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 100%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (0,7)

ARAG
Dent90

25,99 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% 2 x pro Jahr bis 100,- € pro Rechnung / gesamt max. 160,- € pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 80% - 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,3)

Was Sie über eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne wissen müssen:

Was sind fehlende Zähne – Was ist ein fehlender Zahn?

Für die Beantwortung der Frage nach bereits fehlenden Zähnen gilt es zunächst zu klären, was genau unter einem fehlenden Zahn verstanden wird. Wird ein bleibender Zahn gezogen oder fällt er aus, entsteht eine Zahnlücke. So lange diese Lücke nicht geschlossen wurde, ist sie unversorgt und eine Zahnersatzmaßnahme (Implantat, Brücke, Prothese, etc.) könnte zum Ersetzen des fehlenden Zahns durchgeführt werden. So lange dieser Zustand existiert, handelt es sich für die Versicherungsgesellschaft um ‚einen fehlenden Zahn‘.

Nicht als fehlende Zähne hingegen gelten Zahnlücken, die bereits geschlossen sind. Bspw. kann im Rahmen einer kieferorthopädischen Maßnahme die Lücke durch Zusammenführen der nebenliegenden Zähne geschlossen werden. Im Fachjargon heißt dies Lückenschluss. Ist der fehlende Zahn einer der Weisheitszähne, ist dieser bei den Gesundheitsfragen ebenfalls nicht anzugeben, da Weisheitszähne nicht ersetzt werden. Ist eine Zahnlücke mit einem festen Zahnersatz versorgt – bspw. Implantat oder Zahnbrücke – handelt es sich per Definition ebenfalls nicht mehr um fehlende Zähne, da die Zahnersatzmaßnahme bereits durchgeführt wurde. Wurde die Zahnlücke mit herausnehmbaren Zahnersatz versorgt (Teilprothese), gelten sie bei manchen Gesellschaften als ersetze Zähne und bei anderen als fehlende Zähne. In den Gesundheitsfragen zur Zahnzusatzversicherung wird hierauf speziell hingewiesen, falls herausnehmbarer Zahnersatz mit fehlenden Zähnen gleichzusetzen ist.

Fehlende Zähne sind existierende Zahnlücken,

  • bei denen kein Lückenschluss vorliegt
  • die nicht Weisheitszähne sind und
  • die nicht mit festem (oder herausnehmbarem) Zahnersatz versorgt sind.

Sind bereits fehlende Zähne in der Zahnversicherung mitversichert?

Leider nicht generell. Manche Gesellschaften lehnen einen Antrag ab, sobald bei der Gesundheitsprüfung ein fehlender Zahn angegeben wird. Bei den Tarifen ohne Gesundheitsprüfung hingegen ist die Zahnzusatzversicherung mit fehlenden Zähnen abschließbar, es erfolgt aber ein Leistungsausschluss für die Zahnlücke. Andere Zahntarife sind wiederum trotz fehlender Zähne abschließbar und die Zahnlücke ist mitversichert. Die möglichen Auswirkungen der fehlenden Zähne bei Abschluss des Zahntarifs sind:

  • Der fehlende Zahn ist ohne Einschränkung mitversichert
  • Es fällt pro fehlendem Zahn ein Risikozuschlag an
  • Durch die Zahnlücke gibt es eine Anpassung der Leistungsstaffel

Angabe der Zahnlücke in den Gesundheitsfragen

Bei allen Zahnzusatzversicherungen, die bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchführen, wir die Anzahl der bereits fehlenden Zähne bzw. der nicht versorgten Zahnlücken abgefragt. Die Versicherungsgesellschaft will hierbei neben der genauen Anzahl teilweise auch die exakte Lage der fehlenden Zähne im Antrag wissen. Wichtig ist es, den Antrag zur Zahnversicherung wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Sie unterliegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht und im schlimmsten Fall kann die Versicherungsgesellschaft nach Jahren der Beitragszahlung den Versicherungsschutz kündigen und die Leistung verweigern. Im Rahmen der ersten großen Zahnersatzmaßnahe für fehlende Zähne prüfen die Gesellschaften häufig die Patientenakte und vergleichen diese mit den Angaben in der Gesundheitsprüfung.

Mitversicherung fehlender Zähne – Preis und Konditionen

Die fehlenden Zähne mitversichern – das ist oftmals das Ziel, wenn bei Antragstellung eine Zahnlücke existiert. Generell ist es möglich. Dabei gilt: je weniger Zähne fehlen, desto höher ist die Chance, eine Zahnzusatzversicherung zu finden, die ohne Einschränkungen die fehlenden Zähne mitversichert. Die Continentale oder die Württembergische bieten Tarife, bei denen ein fehlender Zahn ohne Probleme mitversichert ist. Andere Tarife geben Ihnen die Möglichkeit, sogar mehrere Zahnlücken in den Versicherungsschutz einzubeziehen – dafür fordern Sie jedoch einen Ausgleich für das Risiko, das die Gesellschaft eingeht.

Risikozuschlag für Zahnlücke

Eine Art des Ausgleichs ist ein monetärer Risikozuschlag pro fehlendem Zahn. Die Höhe des Risikozuschlages richtet sich nach Art und Umfang der Leistung der Zahnzusatzversicherung. Übernimmt die Gesellschaft 100 Prozent der Kosten für teure Zahnersatzmaßnahmen, ist der Risikozuschlag pro fehlendem Zahn dementsprechend höher, als wenn die Gesellschaft nur 50 Prozent Kostenübernahme tariflich zusagt.

Die Allianz berechnet im Tarif Allianz DentalBest einen Zuschlag von 5,40 Euro und im Tarif Allianz DentalPlus 3,40 Euro pro fehlendem Zahn. Überlegen Sie sich, in Zukunft die Zähne durch ein teures Implantat ersetzen zu lassen, ist der Risikozuschlag oftmals eine gute Investition.

Anpassung der Leistungsstaffel bei fehlenden Zähnen

Die Leistungsstaffel oder Summenstaffel begrenzt die Leistung der privaten Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit. Es wird dabei auch von den ‚Höchstgrenzen während der ersten Jahre‘ gesprochen. Wird eine Zahnzusatzversicherung mit bereits fehlenden Zähnen abgeschlossen, verändern manche Gesellschaften diese Leistungs- oder Summenstaffel.

Eine Möglichkeit ist es, die Leistungsstaffel zu verlängern. Das bedeutet, dass eine Begrenzung der tariflichen Leistung auf einen längeren Zeitraum angewendet wird. So macht es beispielsweise die Continentale CEZP-u. Die Alternative ist es, die Höchstgrenzen während der ersten Jahre zu reduzieren. Die Hallesche akzeptiert bei Vertragsabschluss bis zu drei fehlende Zähne, reduziert im Gegenzug jedoch die Höchstgrenzen für Zahnersatz während der ersten fünf Jahre um 75 Prozent. Wenn Sie vorerst nicht planen, die Zahnlücke versorgen zu lassen, ist diese Variante eine gute Option.

Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne

Der Vorteil ist einfach auf den Punkt gebracht: Wenn eine bereits existierende Zahnlücke mitversichert wird, leistet der Tarif für die spätere Zahnersatzmaßnahme. Für Sie ist es dann – je nach tariflicher Leistung – weitestgehend egal, ob Sie eine günstige Regelversorgung mit Kassen-Krone oder die kostspielige Versorgung mit einem Implantat wählen. Den Großteil der Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung (je nach Tarif).
Hierzu ein Erstattungsbeispiel für die Versorgung eines bereits fehlenden Zahns durch ein Implantat mit Knochenaufbau und Suprakonstruktion an den Beispielen Allianz DentalBest und Allianz DentalPlus. Das leistet die Zahnzusatzversicherung für einen bereits fehlenden Zahn:

  Allianz DentalPlus Allianz DentalBest
Implantat Implantat mit Suprakonstruktion, vorangegangener Kieferknochenaufbau und Keramik-Krone
Gesamtrechnung 3.300 Euro
Implantat mit Suprakonstruktion, vorangegangener Kieferknochenaufbau und Keramik-Krone
Gesamtrechnung 3.300 Euro
Leistung GKV ca. 450 Euro 450 Euro
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 2.850 Euro 2.850 Euro
Erstattung durch Tarif 2.025 Euro 2.520 Euro
Ihr Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung 825 Euro 330 Euro

Setzt Sie die Kostenerstattung für eine Zahnersatzmaßnahme zu dem Risikozuschlag des Tarifs ins Verhältnis, können Sie vergleichen, ob der erhöhte Beitrag für die Zahnzusatzversicherung sich lohnt. Für den Tarif Allianz DentalBest beträgt der Zuschlag 5,40 Euro und für den DentalPlus 3,40 Euro.

  Allianz DentalPlus Allianz DentalBest
Risikozuschlag je Zahn 3,40 Euro 5,40 Euro
Pro Jahr 40,80 Euro 64,80 Euro
Pro 10 Jahre 408 Euro 648 Euro

Zahnzusatzversicherung für einen fehlenden Zahn

Einige wenige Versicherungsgesellschaften akzeptieren es ohne Einschränkungen, wenn bei Antragstellung bereits ein fehlender Zahn vorhanden ist. Bei diesen Gesellschaften fällt weder ein Risikozuschlag an, noch ändert sich die Leistungsstaffel bei einem bzw. sogar zwei fehlenden Zähnen:

Gesellschaft Anzahl mitversicherter Zähne ohne Einschränkung
Württembergische 2 fehlende Zähne
Barmenia 1 fehlender Zahn
Continentale 1 fehlender Zahn
Die Bayerische 1 fehlender Zahn
Janitos 1 fehlender Zahn

Zahnzusatzversicherung für mehrere fehlende Zähne

Bei vielen Gesellschaften ist es möglich, bis zu drei fehlende Zähne in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Existieren bereist mehrere Zahnlücken wird die Auswahl geringer. Fünf fehlende Zähne mitversichern ist aktuell nur bei der Nürnberger Versicherung möglich. In der folgenden Tabelle finden Sie die Gesellschaften, die die Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne anbieten, wie viele Zähne versichert werden können und ob ein Risikozuschlag oder eine Leistungsstaffel dafür anfällt.

Gesellschaft Maximal versicherbare fehlende Zähne Zu diesen Konditionen
Nürnberger Bis 5 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Concordia Bis 4 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Württembergische Bis 4 fehlende Zähne Verlängerte Leistungsstaffel ab 3. fehlenden Zahn
Allianz Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
ARAG Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
AXA Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Barmenia Bis 3 fehlende Zähne Reduzierte Leistungsstaffel ab 2. fehlenden Zahn
Bayerische Beamtenkrankenkasse Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Continentale Bis 3 fehlende Zähne Reduzierte Leistungsstaffel ab 2. fehlenden Zahn
Die Bayerische Bis 3 fehlende Zähne Reduzierte Leistungsstaffel ab 2. fehlenden Zahn
DKV Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Hanse Merkur Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Janitos Bis 3 fehlende Zähne Reduzierte Leistungsstaffel ab 2. fehlenden Zahn
Signal Iduna Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn
Union Krankenversicherung UKV Bis 3 fehlende Zähne Risikozuschlag je Zahn

Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne bei angeratener oder beabsichtigter Behandlung

Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer bereits angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatzmaßnahme andere Spielregeln gelten. In den Gesundheitsfragen wird durch die Gesellschaften auch abgefragt, ob eine Behandlung angeraten, laufend oder beabsichtigt ist. Wer dies bejaht, wird entweder abgelehnt oder die angeratene Behandlung wird von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne bei bereist angeratener Zahnersatzmaßnahe suchen, dann ist die UKV / Versicherungskammer Bayern Ihre einzige sinnvolle Möglichkeit. Bei den Tarifen UKV ZahnPRIVAT Premium, Optimal und Kompakt können Sie selbst eine angeratene Implantat-Behandlung mitversichern. Hier finden Sie alle Informationen zu diesem einzigartigen Tarif: Zahnzusatz bei angeratener Implantat-Behandlung

Wichtige Tipps für die Versicherung bereits fehlender Zähne

Achten Sie bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung nicht nur darauf, ob die aktuell existierende Zahnlücke mitversichert werden kann, sondern betrachten Sie das Gesamtpaket der Versicherung. Nutzen Sie dafür unseren Ratgeber, wie Sie die individuell sinnvollste und beste Zahnzusatzversicherung finden. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie teuer die Zahnlücke mitversichern, die restlichen Leistungen des Tarifs aber nicht zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen.

Fazit: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne?

Ob es sich lohnt, hängt letztendlich von Ihren Vorstellungen der zukünftigen Versorgung der Zahnlücke ab. Wollen Sie später einmal ein teures Implantat einsetzen lassen, lohnt sich die Mitversicherung eines fehlenden Zahns. Legen Sie darauf keinen Wert und tendieren zur Regelversorgung, dann könnte der Preisaufschlag nicht gerechtfertigt sein.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen.

Ellen Gaber

Persönliche Beratung

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