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Test & Bewertung der DKV Zahnzusatzversicherung

DKV Zahnzusatzversicherung: Tarife, Erfahrung & Vergleich

Die DKV agiert unter dem Dach der ERGO Versicherungsgruppe. Der Versicherer gehört zu den größten Krankenversicherungen Deutschlands und ist seit mehr als 90 Jahren auf dem Markt vertreten. Die Deutsche Krankenversicherung hat sich im Bereich der Kranken- und Pflegezusatzversicherung stark etabliert und zählt zu den beliebtesten und bekanntesten Versicherern. In Tests und Rankings erringt die Gesellschaft regelmäßig Bestnoten.

Die Zahnzusatzversicherung der DKV ist in verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten abschließbar. Dafür bietet der Versicherer unterschiedliche Bausteine, die individuell miteinander kombiniert werden können. Dadurch lässt sich die Zahnzusatzversicherung dem persönlichen Bedarf jeder Person anpassen. So bietet etwa der Spitzentarif DKV KDTP100+KDBE eine Premiumabsicherung, die beinahe alle zahnärztlichen Behandlungen zu 100 Prozent abdeckt. KDTK85 und KDTP100 fokussieren sich hingegen auf den wichtigsten Leistungsbereich Zahnersatz und richten sich damit an Personen, die sich gegen hohe Kosten bei Implantaten, Brücken, Prothesen, Kronen, Inlays etc. absichern möchten.

Wie gut ist die DKV Zahnzusatzversicherung?

Die DKV ist häufig auf den Spitzenplätzen diverser Tests vertreten. In der Finanztest Ausgabe 06/2022 erzielte die Tarifkonstellation DKV KDTP100+KDBS die Beurteilung „Sehr gut“ (0,7). Auch KDTK85 und KDTK85+KDBP konnten überzeugen und erhielten die Note „Sehr gut“ (1,5).

Im Bereich Zahnbehandlung zeichnete die Ratingagentur Franke und Bornberg die Tarife KDTP100 und KDTG85 in Kombination mit KDBP/KDBS (Prophylaxe, Zahnbehandlungen und KFO) mit der Bestnote „FFF – Hervorragend“ aus. Im Hinblick auf Zahnersatz erzielte der Tarif KDTP100 mit 100 Prozent Erstattung ebenfalls die Bestnote. KDTK85 wurde mit der Note „FF+ – Sehr gut“ bewertet.

Ebenfalls eine gute Beurteilung erhielt die DKV im letzten Test der Ratingagentur ServiceValue. Diese ermittelte aus über 58.000 Kundenstimmung die Leistungsqualität und Fairness der Krankenzusatzversicherer auf dem Markt. Gemeinsam mit der ERGO zählt die DKV zu den Top-Versicherern, die mit „Sehr gut“ ausgezeichnet wurden.

Die besten Tarife der DKV im Überblick und im Vergleich

DKV
KDTK85

  • Prophylaxe: Keine Leistung
  • Zahnbehandlung: Keine Leistung
  • Zahnersatz: 85% - 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: nein
  • Finanztest-Urteil: Sehr gut (1,5)

DKV
KDTK85+KDBP

29,84 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% / max. 300,- € pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 85% - 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,5)

DKV
KDTP100+KDBE

35,06 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100%
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 100%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (0,7)

DKV
KDTP100

28,84 Euro/Monat
  • Prophylaxe: Keine Leistung
  • Zahnbehandlung: Keine Leistung
  • Zahnersatz: 100%
  • Füllungen: 100% inklusive GKV Leistung ohne GKV Leistung 70%
  • Kieferorthopädie: nein
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (0,7)

DKV Zahnzusatzversicherung: Leistungen und Merkmale im Überblick

Die DKV Zahnzusatzversicherung bietet drei Tarifbausteine, die eine Leistung bei Zahnersatz vorsehen: KDT100 mit 100 Prozent Kostenerstattung, KDTK85 mit 85 bis 90 Prozent Erstattung und KDT70 mit 70 Prozent Kostenübernahme. Alle drei Tarifvarianten sehen auch eine Leistung für Kunststofffüllungen vor. Wir empfehlen die Tarife KDTP100 und KDTK85.

Diese Zahnersatz-Tarife lassen sich einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen abschließen. Die Zusatzbausteine erweitern den Versicherungsschutz um Leistungen bei Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen wie die Parodontose- und Wurzelbehandlung sowie um Kieferorthopädie.

Die Tarife der DKV Zahnzusatzversicherung

  • 3 Tarife für Zahnersatz
  • 70 bis 100 % Kostenerstattung für Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen etc.
  • Einzeln oder in Kombination abschließbar
  • Optional 100 % Erstattung für Parodontose- und Wurzelbehandlung
  • Optional 100 % für die professionelle Zahnreinigung (bis max. 150/300 Euro pro Jahr)

Alleinstellungsmerkmal: Wartezeiterlass durch zahnärztlichen Befund: Sie haben die Möglichkeit, bei der DKV Zahnzusatzversicherung einen Wartezeitverzicht zu beantragen. Dafür ist eine einwandfreie Mundgesundheit vorausgesetzt. Für die Beantragung eines Wartezeiterlasses müssen Sie dem Versicherer einen zahnärztlichen Befund vorlegen, der Ihnen gesunde Zähne bestätigt.

Im Tarif KDTK85+KDBP erstattet der Versicherer 90 anstelle von 85 Prozent für Zahnersatz, wenn die Versicherten die Behandlung durch einen Partnerzahnarzt durchführen lassen. Ist die Maßnahme infolge eines Unfalls notwendig. Werden 100 Prozent der Kosten übernommen.

Die ehemaligen Tarife DKV KDT85+KDBE und KDT85 sind seit 2019 nicht mehr abschließbar. Geschlossen ist außerdem der Zahntarif mit 50-prozentiger Erstattung: KDT50. Zur Auswahl stehen derzeit drei Tarifvarianten: KDT70 mit 70 Prozent Kostenübernahme für Zahnersatz sowie unsere Empfehlungen KDTK85 mit 85 Prozent Erstattung und der Premiumschutz KDTP100, der 100 Prozent der Kosten von Implantaten, Inlays, Kronen, Brücken etc. übernimmt. Diese lassen sich einzeln als reine Absicherung von Zahnersatz oder in Kombination abschließen. Kombiniert mit den Bausteinen KDBP und KDBS bietet die Zahnzusatzversicherung darüber hinaus Leistungen für die Zahnprophylaxe, Kunststofffüllungen sowie Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung.

  • DKV KDTP100
    100 % für Zahnersatz, 100 % für Kunststofffüllungen
  • DKV KDTP100+KDBS
    100 % für Zahnersatz, 100 % für Kunststofffüllungen + 100 % für Zahnbehandlungen, 100 % für KFO, 100 % bis max. 300/Jahr für die professionelle Zahnreinigung
  • DKV KDTK85
    85 bis 90 % für Zahnersatz, 10 % für Zahnfüllungen
  • DKV KDTK85+KDBP
    85 bis 90 % für Zahnersatz, 10 % für Zahnfüllungen + 100 % für Zahnbehandlungen, 100 % für KFO, 100 % bis max. 300/Jahr für Zahnprophylaxe

DKV KDTP100+KDBE: Die Zahnversicherung mit 100 Prozent Leistung

KDTP100+KDBE ist der Top-Tarif der DKV und auf dem Markt. Der Premiumschutz bietet herausragende Leistungen in allen Bereichen mit einer Erstattung von 100 Prozent. Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kunststofffüllungen werden in voller Höhe bezahlt. Die professionelle Zahnreinigung ist ebenfalls mit 100 Prozent, bis zu einem Maximalbetrag von 150 Euro pro Jahr (75 Euro je PZR) mitversichert. Auch schmerzlindernde Maßnahmen können in Anspruch genommen werden. Versichert ist außerdem Kieferorthopädie bei Kindern bis zu einer Erstattungsgrenze von 1.500 Euro – unabhängig von der KIG Einstufung!

Tipp: In unserem Zahnzusatzversicherung-Vergleich finden Sie eine große Auswahl an Tarifen. Vergleichen Sie Ihre Alternativen oder lesen Sie unseren Ratgeber, wie sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre Wünsche finden.
Wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den DKV Tarifen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 06201 8462 511.

Empfehlenswerte Tarife der DKV für Kinder

Kieferorthopädische Maßnahmen kommen bei Kindern und Jugendlichen besonders häufig vor. Allerdings sind die Kosten, an denen sich die gesetzlichen Krankenversicherer beteiligen, stark begrenzt. So sieht die Kasse lediglich einen Zuschuss zur Regelversorgung vor, wenn bei den Kindern eine schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt (KIG 3-5). Bei einer leichten Fehlstellung (KIG 1-2) oder wenn privatärztliche Leistungen gewählt werden, beteiligt sich die GKV nicht an den Kosten. Bei KIG 1 oder 2 müssen die Eltern die gesamte Behandlung selbst bezahlen beziehungsweise die Mehrkosten bei KIG 3-5 in voller Höhe tragen. Eine gute Zahnversicherung mit KFO ist sinnvoll, um sich vor diesen Kosten zu schützen und seinem Kind die bestmögliche medizinische Behandlung zu ermöglichen.

Der Tarif KDTP100+KDBS trägt 100 Prozent der Kosten für Kieferorthopädie bei Kindern. Erstattet werden maximal 1.500 Euro, unabhängig von der Indikationsgruppe. Die Erstattungshöhe reicht aus, wenn die Krankenkasse bei KIG 3-5 ebenfalls einen Anteil bezahlt.
Eine höhere Leistung erbringt DKV KDTK85+KDBP. Erstattet werden ebenfalls 100 Prozent, allerdings bis zu 3.000 Euro – unabhängig von der KIG Einstufung. Alternativ dazu können Sie den Anbieter mit anderen Zahnzusatzversicherungen für Kinder vergleichen.

Zahnzusatzversicherung der DKV: Häufige Fragen und Antworten

Wann beginnt der Versicherungsschutz und welche Wartezeiten gelten?

Die Zahnversicherung lässt sich jeweils zum Monatsersten abschließen. Zu Versicherungsbeginn gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Diese lässt sich durch Vorlage eines zahnärztlichen Befundes über eine gute Zahn- und Mundgesundheit umgehen.

Leistet die DKV Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern?

Werden die Zahnersatztarife KDTP100 und KDTK85 mit den Bausteinen KDBS und KDBP ergänzt, leisten beide Tarife für Kieferorthopädie bei Kindern. Der Leistungsumfang sieht in beiden Tarifkonstellationen eine Kostenübernahme von 100 Prozent des Rechnungsbetrages vor. KDTP100+KDBS erstattet maximal 1.500 Euro. KDTK85+KDBP übernimmt bis zu 3.000 Euro bei schweren und leichten Zahnfehlstellungen.

Können in den Tarifen der DKV fehlende Zähne mitversichert werden?

Ja, in der Zahnversicherung der DKV können bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden. Dafür sieht der Versicherer einen Beitragszuschlag von 4 Euro je fehlendem Zahn vor.

Welche Besonderheiten hat die Zahnzusatzversicherung der DKV?

Heilfürsorge-Versicherte können die Zahnzusatzversicherung der DKV abschließen. Sie müssen dafür eine Anfrage stellen. Unserer Erfahrung nach erfolgt eine Annahme.

Durch die Vorlage eines zahnärztlichen Befundes, der eine gute Zahn- und Mundgesundheit bestätigt, erlässt der Versicherer die 6-monatige Wartezeit für seinen Versicherungsschutz.

Gibt es Leistungsbegrenzungen bei Implantaten, Kronen etc.?

Ab Versicherungsbeginn gelten Höchstgrenzen für die Erstattung von Zahnersatz. Diese sehen im Tarif KDTP100+KDBS wie folgt aus: 600 Euro im ersten Versicherungsjahr, 1.200 Euro in zwei Jahren und 1.800 Euro in drei Jahren. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzungen für die Leistungen aus dem Tarifbaustein KDTP100.

Wie erfolgt die Erstattung bei Zahnbehandlungen?

Erfolgt eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung, rechnet der Zahnarzt die Zahnbehandlung im Rahmen der Regelversorgung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur für Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, muss der Patient selbst aufkommen. Zum Beispiel für privatärztliche Maßnahmen oder eine höherwertigere Versorgung. Für diese Leistungen erstellt der Zahnarzt eine separate Rechnung, für die sie in Vorkasse treten müssen. Nachdem diese beglichen wurde, reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Zusatzversicherer ein und erhalten innerhalb von zwei bis acht Wochen die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

Erstattungsbeispiele: Implantat und Zahnreinigung

  KDTP100+KDBS KDTK85+KDBP
Implantat Implantat mit Suprakonstruktion, vorangegangener Kieferknochenaufbau und Keramik-Krone
Gesamtrechnung 3.300 Euro
Leistung GKV ca. 450 Euro 450 Euro
Eigenanteil ohne ZZV 2.850 Euro 2.850 Euro
Erstattung durch Tarif 2.850 Euro 2.520 Euro
Ihr Eigenanteil mit ZZV 0 Euro 330 Euro
 
Professionelle Zahnreinigung Professionelle Zahnreinigung 2x pro Jahr für jeweils 100 Euro
Gesamtrechnung 200 Euro
Leistung GKV 0 Euro 0 Euro
Eigenanteil ohne ZZV 200 Euro 200 Euro
Erstattung durch Tarif 150 Euro 200 Euro
Ihr Eigenanteil mit ZZV 50 Euro 0 Euro

Kündigungsfrist, Beitragskalkulation und weitere Tarifbedingungen der Zahnversicherung Deutsche Krankenversicherung

Kalkulation des Beitrags
  • Versicherung nach Art der Schadenskalkulation
  • Beitrag abhängig vom Lebensalter
  • Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren
Wartezeit und Zahnstaffel
  • 6 Monate Wartezeit nach Vertragsbeginn
  • Wartezeiterlass mit zahnärztlichem Befund
  • Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren
Annahmerichtlinien
  • Bis zu 3 fehlende Zähne versicherbar
  • Gesundheitsfragen zu laufenden und angeratenen Behandlungen
Kündigungsfristen
  • Kündbar zum Ende des Kalenderjahres
  • Kündigungsfrist drei Monate vor Ende des Kalenderjahres * Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre
Relevanz Bonusheft
  • Keine Relevanz
Rechnungseinreichung
  • Digital im Onlineportal
  • Fragen zur Zahnarztrechnung: 0800 3746 – 424
Ellen Gaber

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