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Keine Gesundheitsfragen – garantierte Annahme Privatpatient beim Zahnarzt auch mit schlechtem Zahnzustand

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
- Tarife ohne Wartezeit möglich -

Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bietet Ihnen unabhängig Ihres aktuellen Zahnzustandes die Option einer hochwertigen Zahnversicherung mit umfangreichen Leistungen für Zahnersatz und Zahnvorsorge. Sie müssen im Rahmen der Antragstellung keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten. Die Annahme ist garantiert.
Wählen Sie einen Tarif ohne Wartezeit, können Sie die Leistungen wie bspw. eine professionelle Zahnreinigung sofort nach Vertragsbeginn beanspruchen. Lediglich zu Versicherungsbeginn bereits existierende Zahnlücken oder laufende Behandlungen sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung auf einen Blick:

  • Garantierte Annahme Ihres Antrags auf Zahnzusatzversicherung
  • Bis 100% Kostenübernahme für Zahnersatz, Zahnbehandlung & Prophylaxe
  • Annahme auch bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung
  • Schlechter Zahnzustand, fehlende Zähne, Parodontose – keine Auswirkung auf Annahme
  • Kein Risiko bei unbekanntem Zahnzustand – Sie können keine Falschangabe machen

Die besten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen

Nürnberger
Z100

33,00 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% / max. 200,- € pro Versicherungsjahr
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 100%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (0,5)

DFV
ZahnSchutz Premium

31,00 Euro/Monat
  • Prophylaxe: Bis 180,- € / pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 90%
  • Zahnersatz: 90%
  • Füllungen: 90%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,0)

Münchener Verein
571+572+573+574

32,12 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% bis 170,- € / 1 x pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 100%
  • Zahnersatz: 90%
  • Füllungen: 100%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: sehr gut (1,0)

uniVersa
uni-dent|Privat

15,92 Euro/Monat
  • Prophylaxe: 100% bis 75,- € / 1 x pro Jahr
  • Zahnbehandlung: 80% - 90%
  • Zahnersatz: 80% - 90%
  • Füllungen: 80% - 90%
  • Kieferorthopädie: ja
  • Finanztest-Urteil: Sehr gut (1,5)

Das Wichtigste zum Thema Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Wozu Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Zahnversicherung?

Viele Versicherungsgesellschaften verlangen für die Annahme eines Antrags auf Zahnversicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Wozu diese Gesundheitsprüfung?

Versicherer wollen durch diese Maßnahme sicherstellen, dass die Antragsteller nicht mit einer akuten oder unmittelbar bevorstehenden Behandlung die Versicherung abschließen und kurze Zeit später bereits einen Leistungsfall einreichen. Die Selektion, ausschließlich Menschen mit einer guten Zahngesundheit in den Kreis der versicherten Personen aufzunehmen, verfolgen die Gesellschaften das Ziel, Ihre Kostenstruktur stabil und die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung auf konstantem Niveau zu halten.

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wird der Kreis an versicherten Personen nicht selektiert und auf Menschen mit gutem Zahnzustand begrenzt. Dennoch sind Tarife ohne Gesundheitsprüfung per se nicht schlechter oder teurer. Sie erhalten auch hier einen Versicherungsschutz mit Kostenübernahme bis zu 100 Prozent bei einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zahnversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen?

Wenn eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen den gleichen Versicherungsschutz bietet, warum dann überhaupt einen Tarif mit Gesundheitsprüfung abschließen? Eine berechtigte Frage.

Möglichkeit 1: Ihr Zahnzustand ist nicht gut, Sie haben mehrere fehlende Zähne, eine Parodontose Vorerkrankung oder befinden sich in einer laufenden Behandlung. In diesem Fall ist die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen oftmals Ihre einzige Alternative.

Möglichkeit 2: Ihr Zahnzustand ist völlig in Ordnung und Sie haben keine Zahnlücken. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Gesundheitsfragen wählen. Setzen Sie bei der Wahl Ihrer Zahnversicherung andere Schwerpunkte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre individuellen Wünsche finden.

Möglichkeit 3: Ihr Zahnzustand ist in Ordnung, Sie haben jedoch Zahnlücken. Jetzt ist eine Zahnversicherung mit einer Gesundheitsprüfung interessant, wenn Sie die spätere Versorgung dieser Zahnlücken mitversichern wollen. Viele Gesellschaften versichern bis zu drei fehlende Zähne. Je nach Anzahl der fehlenden Zähne und Bedingungen der Gesellschaft sind diese kostenlos mitversichert oder es fällt ein Risikozuschlag an. Hier finden Sie eine Auswahl an Zahnversicherungen für fehlende Zähne.

Typische Gesundheitsfragen Zahnzusatzversicherung

Mit diesen Fragen müssen Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung rechnen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften in Art und Umfang der Gesundheitsfragen teilweise deutlich. Für einige Tarife sind lediglich die ersten beiden Fragen relevant, andere Versicherungen wollen umfangreiche Auskunft:

  • Befinden Sie sich derzeit in einer laufenden Zahnbehandlung oder ist eine Zahnbehandlung angeraten oder beabsichtigt?
  • Haben Sie derzeit Zahnlücken (fehlende Zähne, ausgenommen Weisheitszähne oder Lückenschluss)? Wenn ja, wie viele?
  • Wurden bei Ihnen bereits Zähne durch einen festen Zahnersatz (Implantat, Brücke, Korne, etc.) ersetzt Wenn ja, wie viele?
  • Wurden bei Ihnen bereits Zähne durch einen herausnehmbaren Zahnersatz (Prothese) ersetzt? Wenn ja, wie viele?
  • Befinden Sie sich derzeit in einer kieferorthopädischen Maßnahme oder wurde eine solche angeraten?
  • Befinden Sie sich derzeit in einer Parodontosebehandlung oder wurde Parodontose festgestellt?
  • Nutzen Sie eine Knirscher- oderAufbissschiene?
  • Leiden Sie unter Kiefergelenkbeschwerden?
  • Wie lange liegt Ihr letzter Zahnarztbesuch zurück?

Die Relevanz der Gesundheitsfragen

Hier dürfen Sie keine Fehler machen. Entscheiden Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung, dann müssen Sie die Fragen zu 100 Prozent korrekt beantworten. Ansonsten verletzten Sie Ihre Obliegenheiten. Bei Zahnzusatzversicherungen sowie bei Versicherungen im Allgemeinen unterliegen Sie einer vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Das bedeutet: Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe aller für den Versicherungsvertrag relevanter Informationen, Krankheiten, Behandlungen oder Vorerkrankungen verpflichtet. Verschweigen Sie Informationen, nach denen Sie explizit gefragt wurden, begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zahnzusatzversicherung.

Welche Folgen hat eine solche Obliegenheitsverletzung?

Wird eine Obliegenheitsverletzung festgestellt, hat die Versicherung mehrere Möglichkeiten. Sie kann

  • die Leistung für Ihre Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung, kieferorthopädische Behandlung oder Prophylaxemaßnahme verweigern,
  • bereits ausbezahlte Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung zurückfordern oder
  • die Zahnzusatzversicherung fristlos kündigen.

Wann werden Ihre Antworten überprüft?

Zu Beginn der Vertragslaufzeit vertrauen die Versicherungen Ihren Angaben und überprüfen die Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht. Sie unterliegen schließlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Gleichzeitig unterschreiben Sie bei Abschluss der Zahnversicherung eine Schweigepflichtentbindung für Ihren Zahnarzt. Ohne diese Schweigepflichtenbindung wird Ihr Antrag auf Zahnzusatzversicherung nicht angenommen und policiert. Mit dieser Entbindung erlauben Sie der Versicherungsgesellschaft Einsicht in die Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt.

Sobald die erste größere Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme ansteht und Sie erstmals eine höhere Zahnarztrechnung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen, überprüft die Leistungsabteilung der Versicherungsgesellschaft Ihre Patientenakte. Ihr Zahnarzt ist zur Herausgabe verpflichtet – Sie haben die Schweigepflichtentbindung schließlich unterschrieben.

Die Angaben aus dem Versicherungsantrag werden mit Ihrem Zahnstatus zu Versicherungsbeginn abgeglichen. Findet die Versicherung in Ihrer Patientenakte Hinweise auf falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen zu Ihrer Zahnversicherung, droht die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung mit den beschriebenen Konsequenzen. Hinweise oder Beweise auf Falschangaben bei der Gesundheitsprüfung bzw. Beweise für eine Obliegenheitsverletzung können sein:

  • Notizen und Eintragungen des Zahnarztes in Ihre Patientenakte
  • Röntgenbilder von Mundraum und Kiefer, auf denen eine konkrete Behandlungsnotwendigkeit ersichtlich ist (bspw. Karies verursachtes Loch, Kieferfehlstellung, etc.)
  • Eintrag über eine Besprechung oder Beratung zu einer konkreten Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung oder kieferorthopädische Maßnahme.

Unser Tipp: Falls Sie unsicher sind, was in Ihrer Patientenakte vermerkt ist, fragen Sie Ihren Zahnarzt. Er hilft Ihnen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zur Zahnzusatzversicherung.

Bei Unsicherheit über den Zahnzustand: Besser Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?

Sie sind sich über Ihren aktuellen Zahnzustand und Vorerkrankungen nicht sicher? Sie wissen nicht, was eventuell schon in der Patientenakte vermerkt ist? Dann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen die sichere Wahl. Hier können Sie keinen Anzeigepflichtverstoß begehen, da keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Im Zweifel verweigert die Versicherung später höchsten Leistungen für Maßnahmen, die nachweislich vor Versicherungsbeginn begonnen wurden oder beabsichtigt waren. Eine Kündigung kann Ihnen hier nicht drohen.

Zahnzusatzversicherung bei laufenden oder angeratenen Behandlungen

Befinden Sie sich bereits in einer Behandlung oder ist eine Maßnahme durch den Zahnarzt bereits angeraten, dann ist der Abschluss einer Vielzahl von Tarifen nicht mehr möglich. Einige spezielle Tarife wiederum sind genau auf diese Situation ausgelegt, aufgrund des hohen Versicherungsbeitrags jedoch auch nicht immer empfehlenswert. In der Tabelle haben wir für Sie eine grobe Orientierung zusammengestellt, wann welche Tarifart für Sie passen kann.

Art der Behandlung Unsere Empfehlung
Angeratener Zahnersatz teuer/aufwendig Tarif mit Leistung für Zahnersatzmaßnahmen:
UKV Zahnversicherung
BBKK Zahnversicherung
ERGO ZEZ Zahnersatz Sofort
günstig/kurz Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen:
Nürnberger Zahnversicherung
Deutsche Familienversicherung Zahnversicherung
Münchener Verein Premium
uniVersa dent|Privat
R+V Zahnversicherung
ERGO Zahnversicherung
(angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen – Absicherung für zukünftige Risiken)
Laufender Zahnersatz teuer/aufwendig Einzig möglicher Tarif:
ERGO ZEZ Zahnersatz Sofort
günstig/kurz/ Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen:
Nürnberger Zahnversicherung
Deutsche Familienversicherung Zahnversicherung
Münchener Verein Premium
uniVersa dent|Privat
R+V Zahnversicherung
ERGO Zahnversicherung
(angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen – Absicherung für zukünftige Risiken)

Handelt es sich bei der Zahnbehandlung um eine relativ kostengünstige Maßnahme, empfehlen wir einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen und den Eigenanteil für die aktuelle Behandlung selbst zu bezahlen. Erst wenn für die angeratene / laufende Zahnersatzmaßnahme der GKV Festkostenzuschuss höher als 800 Euro, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für eine laufende oder angeratene Behandlung.

Zahnversicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen

Normalerweise existiert bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von drei bis acht Monaten. Bei den Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung entfällt diese Wartezeit häufiger. Die Tarife der ERGO Direkt, der Deutschen Familienversicherung, der Nürnberger oder des Münchener Vereins sind allesamt Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit.

Höchstgrenzen bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsprüfung

Alle Zahnzusatzversicherungen besitzen Höchstgrenzen innerhalb der ersten Jahre – unabhängig davon ob mit oder ohne Gesundheitsfragen. Die Höchstgrenzen dienen als Sicherheit für das Kollektiv der Versicherten und gewährleisten die Beitragsstabilität des Zahntarifs. Die Begrenzung der Leistung wird auf drei bis fünf Jahre festgelegt.

In der Höhe der Begrenzung innerhalb der ersten Jahre gibt es deutliche Unterschiede. Beachten Sie daher in der Leistungsbeschreibung diese Summenbegrenzung. Ein guter Tarif leistet in den ersten vier Jahren mindestens bis zu 4.000 Euro insgesamt.

Fazit: Lohnt sich eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen beinhaltet die gleichen Leistungen wie ein Tarif mit Gesundheitsprüfung. Sie ist keinesfalls schlechter oder nur eine Zahnversicherung zweiter Wahl. Sofern Sie die Fragen zu Ihrer Zahngesundheit nicht beantworten können oder derzeit einen schlechten Zahnzustand besitzen, ist diese Variante definitiv die beste und wahrscheinlich einzige Lösung.

Elke Laßlop

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