Zahnzusatzversicherung bei angeratener Implantat-Behandlung
Normalerweise gilt für alle Zahnzusatzversicherungen, dass eine bereits angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist. Sobald ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde oder der Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat, ist der ‚Versicherungsfall‘ eingetreten – die Maßnahme kann nicht mehr in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Ein paar wenige Tarife sind die Ausnahme von der Regel: angeratener Zahnersatz für bis zu 3 Zahnlücken ist versicherbar.
Versicherung von angeratenen Implantaten
Wer bevorstehende Zahnersatzmaßnahmen für fehlende Zähne mit in die Zahnzusatzversicherung einbeziehen möchte, sollte definitiv eine persönliche Beratung von einen Experten zur Hilfe nehmen. Wer blind durch den Tarif-Dschungel am deutschen Markt irrt, wird nur schwer eine Lösung für das Problem finden. Wir helfen Ihnen dabei und finden den passenden Tarif für Ihre Wünsche.
Eine angeratenes Implantat versichern? Vergleichen Sie die Leistungen der drei Beispiel Zahnversicherungen in unserem Tarif-Vergleich.
Die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich | |||
---|---|---|---|
Beitrag mtl. bei Alter 38 Jahre |
25,92 Euro | 13,75 Euro | 8,67 Euro |
Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern |
Leistungsübersicht | |||
Prophylaxe | 90% bis 120,- € / 1 x pro Jahr | Bis 84,- € / pro Jahr | 50% bis 60,- € / pro Jahr |
Zahnbehandlung | 90% | 70% | 50% |
Zahnersatz | 90% | 70% | 50% |
Füllungen | 90% der Restkosten | 70% der Restkosten | 50% der Restkosten |
Kieferorthopädie | ja | nein | nein |
Finanztest-Urteil | sehr gut (1,0) | gut (1,8) | befr. (2,6) |
Leistungsinhalte: Prophylaxe | |||
Prophylaxe | ja | ja | ja |
Erstattungshöhe | 90% bis 120,- € / 1 x pro Jahr | Bis 84,- € / pro Jahr | 50% bis 60,- € / pro Jahr |
Entfernung von harten und weichen Belägen | nein | ja | ja |
Professionelle Zahnreinigung | bis 108,- € / 1 x pro Jahr | Bis 84,- € / pro Jahr | 50% bis 60,- € / pro Jahr |
Mundhygiene | bis 108,- € / 1 x pro Jahr | Bis 84,- € / pro Jahr | 50% bis 60,- € / pro Jahr |
Zungenhygiene | nein | nein | nein |
Prothesenhygiene | nein | nein | nein |
Karies- und Parodontalprophylaxe | nein | nein | nein |
Versiegelung der Fissuren | ja | ja | ja |
Bakterienanalyse und DNA-Test | nein | nein | nein |
Besonderheiten Prophylaxe | Versiegelungen der Fissuren / pro Jahr 108,- € Mundhygiene / pro Jahr 108,- € |
Keine | Keine |
Leistungsinhalte: Zahnbehandlung | |||
Zahnbehandlung | 90% | 70% | 50% |
Wurzelbehandlung mit Kassenleistung | 90% | 70% | 50% |
Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung | 90% | 70% | 50% |
Wurzellängenmessung ohne Kassenleistung | 90% | 70% | 50% |
Parodontalbehandlung mit Kassenleistung | 90% | 70% | 50% |
Parodontalbehandlung ohne Kassenleistung | 90% | 70% | 50% |
Besonderheiten Zahnbehandlung | Erstattung Zahnbehandlung: 90% der Restkosten. | Erstattung Zahnbehandlung: 70% der Restkosten. | Erstattung Zahnbehandlung: 70% der Restkosten. |
Leistungsinhalte: Füllungen | |||
Füllungen | 90% der Restkosten | 70% der Restkosten | 50% der Restkosten |
Kompositfüllung (einschichtig) | 90% der Restkosten | 70% der Restkosten | 50% der Restkosten |
Kompositfüllung (mehrschichtig) | 90% der Restkosten | 70% der Restkosten | 50% der Restkosten |
Hochwertige Kunststoffüllungen | 90% der Restkosten | 70% der Restkosten | 50% der Restkosten |
Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik | 90% der Restkosten | 70% der Restkosten | 50% der Restkosten |
Besonderheiten Füllungen | Keine | Keine | Keine |
Leistungsinhalte: Zahnersatz | |||
Zahnersatz | 90% | 70% | 50% |
Krone | 90% | 70% | 50% |
Brücke | 90% | 70% | 50% |
Implantat | 90% | 70% | 50% |
Teilprothese | 90% | 70% | 50% |
Teleskopprothese | 90% | 70% | 50% |
Vollprothese | 90% | 70% | 50% |
Implantatgetragene Prothese | 90% | 70% | 50% |
Funktionsanalytische und -therapeutische Behandlung | 90% | 70% | 50% |
Veneers (Keramikverblendschalen) | 90% | 70% | 50% |
Besonderheiten Zahnersatz | Erstattung Zahnersatz: 90% der Restkosten | Erstattung Zahnersatz: 70% der Restkosten werden übernommen. | Erstattung Zahnersatz: 50% der Restkosten werden übernommen. |
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre | |||
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre | ja | nein | nein |
KIG 1-2 (Kasse leistet nichts) | 90% bis max. 3600,- € | Keine Leistung | Keine Leistung |
KIG 3-5 (Kasse erstattet Grundversorgung) | 90% bis max. 3600,- € | Keine Leistung | Keine Leistung |
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) | ja | nein | nein |
Innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) | ja | nein | nein |
Minibrackets | ja | nein | nein |
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets | ja | nein | nein |
Farblose Bögen | ja | nein | nein |
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) | ja | nein | nein |
Kieferorthopädische Funktionsanalyse | ja | nein | nein |
Besonderheiten KFO bis 18 Jahre | Keine | Keine | Keine |
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Erwachsene | |||
Kieferorthopädie für Erwachsene | ja | nein | nein |
Höhe der Leistung | Kieferorthopädische Leistungen werden nur unfallbedingt übernommen | Keine Leistung | Keine Leistung |
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) | ja | nein | nein |
Innenlieende Zahnspangen (Lingualtechnik) | ja | nein | nein |
Minibrackets | ja | nein | nein |
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets | ja | nein | nein |
Farblose Bögen | ja | nein | nein |
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) | ja | nein | nein |
Kieferorthopädische Funktionsanalyse | ja | nein | nein |
Besonderheiten KFO Erwachsene | Kieferorthopädische Leistungen werden nur unfallbedingt übernommen | Keine | Keine |
Weitere Leistungen/Information | |||
Heil- und Kostenplan zwingend notwendig? | nein | nein | nein |
Besteht ein Preis-/Leistungsverzeichnis? | nein | nein | nein |
Wird regelmäßig geführtes Bonusheft honoriert? | nein | nein | nein |
Behandlung im Ausland möglich? | ja | ja | ja |
Privatarzt ohne Kassenzulassung? | ja | ja | ja |
Schmerzbehandlung | ja | ja | ja |
Vollnarkose | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze |
Akupunktur | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze |
Hypnose | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze |
Knirscher-/Aufbissschiene | Ja | Ja | Ja |
Behandlung mit Laser | Keine Leistung | Keine Leistung | Keine Leistung |
Behandlung mit OP-Mikroskop | Ja | Ja | Ja |
3D-Kieferröntgen | Ja | Ja | Ja |
Besonderheiten | Keine | Keine | Keine |
Wartezeiten Prophylaxe | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten Zahnbehandlung | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten hochwertige Füllungen und Inlays | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten Zahnersatz | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten Kieferorthopädie | keine Wartezeit | nicht versichert | nicht versichert |
Höchstgrenzen | 1. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- € 1. - 2. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- € 1. - 3. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- € 1. - 4. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- € |
1. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- € 1. - 2. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- € 1. - 3. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- € 1. - 4. Jahr: 70% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- € |
1. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- € 1. - 2. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- € 1. - 3. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- € 1. - 4. Jahr: 50% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- € |
Begrenzung auf die GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) | Bis 3,5 fach | Bis 3,5 fach | Bis 3,5 fach |
Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre |
Altersrückstellungen | nein | nein | nein |
Beitragsentwicklung | Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren | Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren | Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren |
Kündigungsfrist | 3 Monate zum Versicherungsjahresende | 3 Monate zum Versicherungsjahresende | 3 Monate zum Kalenderjahresende |
Gesellschaftsadresse für Leistungseinreichung | Union Krankenversicherung AG Peter-Zimmer-Straße 2 66099 Saarbrücken |
Union Krankenversicherung AG Peter-Zimmer-Straße 2 66099 Saarbrücken |
Union Krankenversicherung AG Peter-Zimmer-Straße 2 66099 Saarbrücken |
Finanztest-Urteil | sehr gut (1,0) | gut (1,8) | befr. (2,6) |
Besondere Annahmerichtlinien | Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken. | Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken. | Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken. |
Mitversicherung von fehlenden Zähnen | ja - bis zu 3 Zähne | ja - bis zu 3 Zähne | ja - bis zu 3 Zähne |
Risikozuschlag für fehlende Zähne | 8.60 Euro pro fehlendem Zahn | 6.70 Euro pro fehlendem Zahn | 4.80 Euro pro fehlendem Zahn |
Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern |
Beitrag mtl. bei Alter 38 Jahre |
25,92 Euro | 13,75 Euro | 8,67 Euro |
Die Vorteile der Zahnzusatztarife auf einen Blick
- Leistung auch für bereits angeratene Implantate oder andere Zahnersatzmaßnahmen.
- Volle Leistung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (bspw. bei einer Behandlung durch einen Privatarzt ohne Kassenzulassung)
- Kostenübernahme neuster medizinischer Verfahren (bspw. 3D Volumentomografie)
- TOP-Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern
- Keine Wartezeiten
- Kein Führen des Bonushefts erforderlich
Das leisten die Zahnzusatztarife bei Implantaten
In diesem Erstattungsbeispiel zeigen wir Ihnen, wie sich die einzelnen Muster-Tarife bei einer angeratenen Zahnersatzmaßnahme durch Implantate auswirken. Im Beispiel gehen wir von einer Behandlung mit zwei Implantaten inklusive Suprakonstruktion im nicht sichtbaren Bereich aus.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Implantate kein Extra. Generell übernimmt die Kasse ausschließlich einen Festkostenkostenzuschuss gemessen an der durchschnittlichen Regelversorgung. In diesem Fall wäre die Regelversorgung beispielsweise eine Kassenbrücke mit metallischer Krone – zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich.
Höherwertigen Zahnersatz oder neueste medizinische Behandlungsmethoden werden nicht bezuschusst. Das ist Ihr Eigenanteil bei der Implantatbehandlung. Hiervon übernehmen unsere Mustertarife diese Leistungen:
Zahnzusatztarif | Premiumtarif | Komforttarif | Basistarif |
---|---|---|---|
Rechnungsbetrag | 3.600 Euro | 3.600 Euro | 3.600 Euro |
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse | 900 Euro | 900 Euro | 900 Euro |
Eigenanteil ohne Zahnversicherung | 2.700 Euro | 2.700 Euro | 2.700 Euro |
Tarifliche Erstattung der Restkosten | 90% | 70% | 50% |
Tarifliche Ersattung | 2.520 Euro | 1.960 Euro | 1.350 Euro |
Ihr tatsächlicher Eigenanteil | 280 Euro | 840 Euro | 1.350 Euro |
Leistungsmerkmale der Zahnzusatzversicherung
Die Versicherungsgeselslchaften bieteen mit meistens drei Tarifreihen für jede Zielgruppe eine passende Option. Der Premiumtarif ist eine absolut hochwertige Zahnzusatzversicherung am deutschen Markt. Mit 90% Erstattung auf Zahnersatzmaßnahmen inklusive angeratener Implantate, starken kieferorthopädischen Leistungen für Kinder sowie sehr guter Erstattung für Prohylaxemaßnahmen und Zahnbehandlung gehört dieser Schutz zu den TOP Tarifen.
Ein Preissegment tiefer ist der Komforttarif angesiedelt. Die Inhalte dieses Tarifs sind meistens identisch mit dem großen Bruder. Die Erstattung ist von 90% im Premiumtarif auf 70% im Komforttarif reduziert. Kieferorthopädische Leistungen für Kinder beinhaltet der kleinere Tarif nicht.
Ein sehr gute Basis-Zahnzusatzversicherung gibt es ebenfalls als Einsteigertarif. Der kleinste und günstigste Tarif erstattet trotzdem noch 50% der Restkosten Ihrer Zahnarztrechnung in vielen Bereichen. Für Kieferorthopädie für Kinder leistet er nicht.
Annahmerichtlinien der Zahn-Tarife
Die Annahmerichtlinien für Zahnzusatzversicherunngen sind wichtig. Hier werden wichtige Regelungen getroffen. Befinden Sie sich aktuell in einer laufenden Behandlung, können Sie eine dieser Zahnzusatzversicherung nicht mehr abschließen. Ist hingegen eine Zahnersatzmaßnahme angeraten, könnt diese bevorstehende Behandlung mit in den Versicherungsschutz integriert werden. Wir prüfen das gerne für Sie in einem individuellen Beratungsgespräch. Ebenso können Sie bei vielen Tarifen bis zu drei fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichern. Die Risikozuschläge betragen:
- Premiumtarif: circa 9 Euro pro Zahn
- Komforttarif: circa 7 Euro pro Zahn
- Basistarif: circa 5 Euro pro Zahn
Im Rahmen der Gesundheitsfragen wird normalerweise neben Fragen zu fehlenden Zähnen und einer laufenden oder angeratenen Behandlung weiterhin nach bestehender Parodontitis gefragt. Trifft dies auf Sie zu, wird eine weitere Parodontitis Behandlung vom Versicherungsschutz der meisten Zahntarife ausgeschlossen. Gleiches gilt für kieferorthopädische Maßnahmen, die bereits laufend oder angeraten sind.
Für welche Zahnbehandlung wird nicht geleistet?
Unter Zahnbehandlung subsumiert man eine Vielzahl an Behandlungsmaßnahmen durch den Zahnarzt. Durch einige Tarife wird nur eine ganz spezielle Form der angeratenen Zahnbehandlung mit abgesichert: eine angeratene Zahnersatzmaßnahme.
Handelt es sich bei der Behandlung allerdings um eine andere Art, wie beispielsweise eine Wurzelbehandlung, eine Parodontosebehandlung oder eine kieferorthopädische Maßnahme, dann erfolgt seitens der Versicherungsgesellschaften eine Ablehnung des Antrags auf Zahnzusatzversicherung.