Zahnzusatzversicherung für Kinder
- Kostenübernahme für Kieferorthopädie -
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder dient der Absicherung der Kosten für Zahnspange und kieferorthopädische Maßnahmen. Circa die Hälfte aller Kinder benötigt heute eine Zahnspange. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich lediglichen an den Kosten der Standardtherapie für Kieferorthopädie bei Kindern ab einer schweren Zahnfehlstellung (KIG 3). Standardtherapie bedeutet hierbei die kostengünstige und notwendige Regelversorgung.
Wichtig zu wisssen: Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend!
75 Prozent der Eltern handeln zu spät. Sobald der Zahnarzt eine mögliche Behandlung diagnostiziert hat, ist die Auswahl an Zahnversicherungen stark eingeschränkt. Es gibt lediglich noch den Tarif Sofortschutz Kinder der ERGO Versicherung.
Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung für Kinder auf einen Blick:
- Absicherung der hohen Kosten für die Zahnspange
- Kostenübernahme für private Zusatzleistungen (unsichtbare Spangen, Mini- oder Kunststoffbrackets, etc.)
- Leistung bei medizinischer Notwendigkeit unabhängig der KIG Einstufung
- Erstattung der Kosten für Prophylaxe und Spangenreinigung
- Ein schönes Lächeln – ein Leben lang
Die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder im Vergleich
- Münchener Verein ZahnGesund 100, UKV ZahnPRIVAT Premium, ARAG Dent90+ –
Tarif | MüV ZahnGesund 100 | UKV ZahnPRIVAT Premium | ARAG Dent90+ |
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Leistung KIG 1-2 | 65% bis 5.000,- € | 90% bis 3.600,- € | 90% unbegrenzt |
Leistung KIG 3-5 | 100% bis 5.000,- € | 90% bis 3.600,- € | 90% bis 1.500,- € |
Beitrag für Kinder | 13,30 € | 19,79 € | 18,67 € |
Erstattungsbeispiel: Kosten Zahnspange 6.000 Euro (inkl. privatärztlicher Zusatzmaßnahmen wie bspw. innenliegende Spange, Minibrackets, Dunktionsdiagnostik, Retainer), Anteil GKV bei KIG 3-5: 3.000 Euro. | |||
Erstattung KIG 1-2 | 3.900,- € | 3.600,- € | 5.400,- € |
Erstattung KIG 3-5 | 3.000,- € | 2.700,- € | 1.500,- € |
Die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich | |||
---|---|---|---|
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Beitrag mtl. bei Alter 38 Jahre |
31,80 Euro | 25,92 Euro | 29,33 Euro |
Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern |
Leistungsübersicht | |||
Prophylaxe | 100% bis max. 100,- € / 2 x pro Jahr | 90% bis 120,- € / 1 x pro Jahr | 100% 2 x pro Jahr bis 100,- € pro Rechnung / gesamt max. 160,- € pro Jahr |
Zahnbehandlung | 100% | 90% | 100% |
Zahnersatz | 100% | 90% | 90% |
Füllungen | 100% | 90% der Restkosten | 100% |
Kieferorthopädie | ja | ja | ja |
Finanztest-Urteil | Sehr gut (0,5) | sehr gut (1,0) | sehr gut (1,1) |
Leistungsinhalte: Prophylaxe | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Prophylaxe | ja | ja | ja |
Erstattungshöhe | 100% bis max. 100,- € / 2 x pro Jahr | 90% bis 120,- € / 1 x pro Jahr | 100% 2 x pro Jahr bis 100,- € pro Rechnung / gesamt max. 160,- € pro Jahr |
Entfernung von harten und weichen Belägen | ja | nein | ja |
Professionelle Zahnreinigung | 100% bis max. 100,- € / 2 x pro Jahr | bis 108,- € / 1 x pro Jahr | 100% 2 x pro Jahr bis 100,- € pro Rechnung / gesamt max. 160,- € pro Jahr |
Mundhygiene | 100% bis max. 100,- € / 2 x pro Jahr | bis 108,- € / 1 x pro Jahr | 100% 2 x pro Jahr bis 100,- € pro Rechnung / gesamt max. 160,- € pro Jahr |
Zungenhygiene | ja | nein | ja |
Prothesenhygiene | ja | nein | ja |
Karies- und Parodontalprophylaxe | ja | nein | ja |
Versiegelung der Fissuren | ja | ja | ja |
Bakterienanalyse und DNA-Test | ja | nein | ja |
Besonderheiten Prophylaxe | Keine | Versiegelungen der Fissuren / pro Jahr 108,- € Mundhygiene / pro Jahr 108,- € |
PZR ab 18 Jahren |
Leistungsinhalte: Zahnbehandlung | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Zahnbehandlung | 100% | 90% | 100% |
Wurzelbehandlung mit Kassenleistung | 100% | 90% | 100% |
Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung | 100% | 90% | 50% |
Wurzellängenmessung ohne Kassenleistung | 100% | 90% | 50% |
Parodontalbehandlung mit Kassenleistung | 100% | 90% | 100% |
Parodontalbehandlung ohne Kassenleistung | 100% | 90% | 100% |
Besonderheiten Zahnbehandlung | Keine | Erstattung Zahnbehandlung: 90% der Restkosten. | Bei Wurzelbehandlungen, die Kassenleistung wären und die Kasse nicht in Anspruch genommen wird, reduziert sich die Erstattung auf 50%. |
Leistungsinhalte: Füllungen | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Füllungen | 100% | 90% der Restkosten | 100% |
Kompositfüllung (einschichtig) | 100% | 90% der Restkosten | 100% |
Kompositfüllung (mehrschichtig) | 100% | 90% der Restkosten | 100% |
Hochwertige Kunststoffüllungen | 100% | 90% der Restkosten | 100% |
Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik | 100% | 90% der Restkosten | 90% |
Besonderheiten Füllungen | Keine | Keine | Keine |
Leistungsinhalte: Zahnersatz | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Zahnersatz | 100% | 90% | 90% |
Krone | 100% | 90% | 90% |
Brücke | 100% | 90% | 90% |
Implantat | 100% | 90% | 90% |
Teilprothese | 100% | 90% | 90% |
Teleskopprothese | 100% | 90% | 90% |
Vollprothese | 100% | 90% | 90% |
Implantatgetragene Prothese | 100% | 90% | 90% |
Funktionsanalytische und -therapeutische Behandlung | 100% | 90% | 90% |
Veneers (Keramikverblendschalen) | 100% | 90% | 90% |
Besonderheiten Zahnersatz | Keine | Erstattung Zahnersatz: 90% der Restkosten | Keine |
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre | ja | ja | ja |
KIG 1-2 (Kasse leistet nichts) | 65% bis max. 5000,- € | 90% bis max. 3600,- € | 90% |
KIG 3-5 (Kasse erstattet Grundversorgung) | 100% bis max. 5000,- € | 90% bis max. 3600,- € | 90% bis 1500,- € |
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) | ja | ja | ja |
Innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) | ja | ja | ja |
Minibrackets | ja | ja | ja |
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets | ja | ja | ja |
Farblose Bögen | ja | ja | ja |
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) | ja | ja | ja |
Kieferorthopädische Funktionsanalyse | ja | ja | ja |
Besonderheiten KFO bis 18 Jahre | Leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 35% als Vorleistung abgezogen. Der Tarif leistet unabhängig davon, ob ein Unfall zugrunde liegt oder nicht. |
Keine | Keine |
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Erwachsene | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Kieferorthopädie für Erwachsene | ja | ja | ja |
Höhe der Leistung | 65% bis max. 2500,- € | Kieferorthopädische Leistungen werden nur unfallbedingt übernommen | 90% |
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) | ja | ja | nein |
Innenlieende Zahnspangen (Lingualtechnik) | ja | ja | nein |
Minibrackets | ja | ja | nein |
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets | ja | ja | nein |
Farblose Bögen | ja | ja | nein |
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) | ja | ja | nein |
Kieferorthopädische Funktionsanalyse | ja | ja | nein |
Besonderheiten KFO Erwachsene | Leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, werden 35% als Vorleistung abgezogen. Der Tarif leistet unabhängig davon, ob ein Unfall zugrunde liegt oder nicht. |
Kieferorthopädische Leistungen werden nur unfallbedingt übernommen | Der Tarif leistet nur bei Unfall für Kieferorthopädie für Erwachsene. |
Weitere Leistungen/Information | |||
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Heil- und Kostenplan zwingend notwendig? | wird empfohlen | nein | ja |
Besteht ein Preis-/Leistungsverzeichnis? | nein | nein | nein |
Wird regelmäßig geführtes Bonusheft honoriert? | nein | nein | nein |
Behandlung im Ausland möglich? | ja* | ja | ja* |
Privatarzt ohne Kassenzulassung? | ja* | ja | nein |
Schmerzbehandlung | ja | ja | ja |
Vollnarkose | 100% bis 300,- € pro Jahr | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | ja |
Akupunktur | 100% bis 300,- € pro Jahr | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | ja |
Hypnose | 100% bis 300,- € pro Jahr | Ja - keine tarifliche Erstattungsobergrenze | ja |
Knirscher-/Aufbissschiene | 100% | Ja | nein |
Behandlung mit Laser | 100% | Keine Leistung | ja |
Behandlung mit OP-Mikroskop | 100% | Ja | ja |
3D-Kieferröntgen | 100% | Ja | ja |
Besonderheiten | *Auslandsbehandlung: Anrechnung einer Vorleistung von 35% bei Zahnersatz * Privatarzt: wird keine Leistung durch die GKV erbracht, werden 35% als Vorleistung angenommen |
Keine | Die Einreichung eines Heil- und Kostenplan ist notwendig bei Zahnersatz- und KFO-Maßnahmen und bei Veneers. Auslandsbehandlungen sind möglich, wenn ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Vollnarkose, Akupunktur, Hynose, Lachgas und Dämmerschlaf: 100% bis 250,- € pro Jahr. |
Wartezeiten Prophylaxe | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten Zahnbehandlung | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten hochwertige Füllungen und Inlays | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten Zahnersatz | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Wartezeiten Kieferorthopädie | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Höchstgrenzen | 1. Jahr: 1500,-€ 1. - 2. Jahr: 3000,-€ 1. - 3. Jahr: 4500,-€ 1. - 4. Jahr: 6000,-€ ab 5. Jahr: unbegrenzte Leistung Besonderheit: ab 4 Jahren Vorversicherung entfallen die Höchstgrenzen |
1. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 1000,- € 1. - 2. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 3000,- € 1. - 3. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 6000,- € 1. - 4. Jahr: 90% aus max. Rechnungsbetrag von 9000,- € |
1. Jahr: 1000,- € 1. - 2. Jahr: 2000,- € 1. - 3. Jahr: 3000,- € 1. - 4. Jahr: 4000,- € 1. - 5. Jahr: 5000,- € Die Höchstgrenzen reduzieren sich um jeweils um die Hälfte, wenn bei Antragstellung eine zahnärztliche Behandlung angeraten bzw. durchgeführt wird und/oder eine parodontale Erkrankung in den letzten drei Jahren festgestellt/behandelt wurde. |
Begrenzung auf die GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) | bis 3,5fach | Bis 3,5 fach | Bis 3,5 fach |
Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre |
Altersrückstellungen | nein | nein | nein |
Beitragsentwicklung | Nein - Beitragssprünge mit 6, 16, 26, 31, 36, 41, 46, 51, 56 und 61 Jahren | Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren | Nein - Beitragssprünge mit 16, 21, 34, 41, 46, 51, 56 und 61 Jahren |
Kündigungsfrist | 3 Monate zum Versicherungsjahresende | 3 Monate zum Versicherungsjahresende | 3 Monate zum Kalenderjahresende |
Gesellschaftsadresse für Leistungseinreichung | Münchener Verein Pettenkoferstr. 19 80336 München |
Union Krankenversicherung AG Peter-Zimmer-Straße 2 66099 Saarbrücken |
ARAG Krankenversicherung Hollerithstr. 11 81829 München |
Finanztest-Urteil | Sehr gut (0,5) | sehr gut (1,0) | sehr gut (1,1) |
Besondere Annahmerichtlinien | Keine | Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken. | Bis zu 3 fehlende oder durch Prothese ersetzte Zähne können mit einem Beitragszuschlag von 20% pro Zahn mitversichert werden. |
Mitversicherung von fehlenden Zähnen | ja - bis zu 3 Zähne | ja - bis zu 3 Zähne | ja - bis zu 3 Zähne |
Risikozuschlag für fehlende Zähne | nein | 8.60 Euro pro fehlendem Zahn | 20.00 Prozent pro fehlendem Zahn |
Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern | Antrag anfordern |
Beitrag mtl. bei Alter 38 Jahre |
31,80 Euro | 25,92 Euro | 29,33 Euro |
Tarif | ZahnGesund 100 | ZahnPRIVAT Premium | Dent90+ |
Gesellschaft | Münchener Verein | UKV | ARAG |
Zahnzusatzversicherung für Kinder mit kieferorthopädischen Leistungen – das müssen Sie wissen
- Worin unterscheiden sich unsere empfohlenen Kinder-Tarife?
- Ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
- In welchem Alter sollte eine Zahnversicherung mit KFO abgeschlossen werden?
- Was bedeutet die KIG-Einstufung?
- Welche Kosten entstehen für Zahnspange und KFO-Behandlung?
- Welche Leistung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
- KIG 1-2 und KIG 3-5: das leistet die private Zahnzusatzversicherung
- Prophylaxemaßnahmen bei Kindern-Zahntarifen
- Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mindestens enthalten?
- Was passiert, wenn Zahnspange / KFO-Behandlung bereits angeraten ist?
Worin unterscheiden sich unsere empfohlenen Kinder-Tarife?
Generell unterscheiden sich die Zahnzusatztarife für kieferorthopädische Behandlung für Kinder in vier wesentlichen Punkten:
- Prozentuale Höhe der Erstattung je KIG Einstufung
- Summenbegrenzung der Leistung je KIG Einstufung
- Monatsbeitrag der Zahnzusatzversicherung
- Höchstgrenzen in den ersten Jahren
Die preislich günstigste Variante unserer Top-Tarife ist der Münchener Verein ZahnGesund 100 mit unter 15 Euro Monatsbeitrag. Für einen leistungsstarken Premiumtarif das absolut Günstigste am deutschen Markt. Die Zahnversicherung ist durch die Erstattung von 65 Prozent bis maximal 5.000 Euro in KIG1-2 sowie 100 Prozent bis 5.000 Euro in KIG 3-5 sehr empfehlenswert. In KIG 3-5 müssen Sie mit diesem Tarif mit keinen eigenen Zusatzkosten rechnen, bei KIG 1-2 tragen Sie 35 Prozent der Kosten selbst. Topp-Preis-Leistungsverhältnis.
Der Kindertarif ARAG Dent90+ ist bei den Leistungen für Zahnspangen in den Stufen KIG 1-2 die Nummer Eins. 90 Prozent Erstattung ohne Summenbegrenzung ist das Beste, was Zahnzusatzversicherungen mit KFO-Behandlung derzeit bieten. In den Kieferindikationsgruppen 3-5 ist die maximale Leistung auf 1.500,- € begrenzt. Dieser Punkt ist die einzige kleine Schwäche des Tarifs. Bei hohen privatärztlichen Leistungen können Zusatzkosten drohen.
Im Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium, mit knapp 20 Euro der teuerste Tarif unserer Empfehlungen, erhalten Sie ebenfalls 90 Prozent Erstattung in allen KIG-Stufen. Im Unterschied zu den Tarifen der ARAG und des Münchener Verein leistet die UKV in allen KIG-Stufen maximal 3.600 Euro.
Spielt die Erstattung in KIG 1-2 für Sie lediglich eine untergeordnete Rolle und Sie wollen vor allem die Mehrkosten für hochwertige Zahnspangen in KIG 3-5 absichern, dann ist unsere Empfehlung der Zahntarif Münchener Verein Zahn Gesund 100. Bei Schwerpunkt auf KIG 1-2 (also wenn die GKV nicht leistet), lautet die Empfehlung ARAG Dent90+. Sind Sie nicht sicher, dann ist die UKV oder der Münchener Verein eine gute Wahl.
Ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Kurz und knapp: Absolut! Die Hälfte aller Kinder ist im Laufe der Kindheit in kieferorthopädischer Behandlung und tragen zur Kieferregulierung eine Zahnspange. Die gesetzliche Krankenkasse beschränkt Ihre Leistung auf die einfache Regelversorgung in den KIG Stufen 3-5 und leistet überhaupt nicht in KIG 1-2. Definitiv nicht im Leistungskatalog enthalten sind moderne Zusatzleistungen wie beispielsweise durchsichtige Mini-Brackets.
In welchem Alter sollte eine Zahnversicherung mit KFO abgeschlossen werden?
Leider wird der richtige Zeitpunkt für die Absicherung der Zahnspange häufig verpasst. Viele unserer Interessenten kontaktieren uns, wenn das Kind bereits 10 Jahre oder älter ist und der Zahnarzt / Kieferorthopäde bereits eine Kieferfehlstellung festgestellt und in der Patientenakte dokumentiert hat. Ist dies geschehen, ist es für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder zu spät. Ab diesem Moment können Sie die normalen Tarife nicht mehr abschließen. Ihre einzige Option ist dann der Tarif Zahnschutz Sofort für Kinder von der ERGO Versicherung. Für privatärztliche Zusatzmaßnahmen in KIG 3-5 übernimmt der Tarif 50 bis 75 Prozent der Kosten. Bei KIG 1-2 ist die Kostenübernahme auf 250 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt. Dennoch lohnt sich der Tarif, wenn ihr Kind bereits eine KFO Maßnahme diagnostiziert hat.
Wann ist also der richtige Zeitpunkt? Wir empfehlen eine Zahnzusatzversicherung für KFO-Behandlung spätestens im Alter von 3-4 Jahren abzuschließen. Rechtzeitig, bevor der Zahnarzt eine Diagnose stellt.
Bei Antragstellung für die Versicherung müssen Sie für Ihren Sprössling einen Katalog an Gesundheitsfragen ausfüllen und wahrheitsgemäß beantworten. Hier fragt die Gesellschaft nach einer bereits bekannten Zahn- oder Kieferfehlstellung und ob eine Behandlung bereits angeraten oder beabsichtigt ist. Müssen Sie diese Frage mit Ja beantworten, wird Ihr Antrag auf Zahnzusatzversicherung abgelehnt oder die kieferorthopädischen Maßnahmen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gehen Sie also kein Risiko ein. Sorgen Sie sich lieber ein Jahr zu früh als einen Monat zu spät um den passenden Schutz.
Zwei weitere Gründe sprechen für die rechtzeitige Vorsorge für die Kinderzähne:
- Erstens sind unsere Kinder nicht immer die Fleißigsten beim Thema Zähneputzen. Durch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung verhindern Sie sinnvoll mögliche Zahnschäden durch Karies oder Zahnfleischentzündung. Mit weiteren Prophylaxemaßnahmen schützen Sie wirkungsvoll die Zahngesundheit Ihres Kindes (siehe Prophylaxemaßnahmen bei Kinder-Zahntarifen)
- Zweitens besitzen alle leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen so genannte Höchstgrenzen während der ersten Jahre. Das bedeutet, dass selbst wenn der Tarif keine Wartezeit für die kieferorthopädische Behandlung hat, die Leistung im ersten Jahr dennoch auf ein gewisses Maximum begrenzt ist. Diese Höchstgrenzen steigern sich Jahr für Jahr. Nach drei bis fünf Jahren leisten alle Zahnzusatzversicherungen unbegrenzt.
Was bedeutet die KIG-Einstufung?
KIG ist die Kurzform für kieferorthopädische Indikationsgruppe. Je nach Grad und Schwere der Fehlstellung (Schiefstellung, Über-/Unterbiss etc.) wird Ihr Kind eingestuft. Insgesamt gibt es fünf KIG-Stufen je nach Grad der Fehlstellung. Für die Leistungserstattung der gesetzlichen Krankenkasse ist die Unterscheidung jedoch vor allem in zwei Gruppen notwendig:
- KIG 3-5: Die gesetzliche Krankenkasse erachtet die Fehlstellung als behandlungsbedürftig. Sie leistet für die medizinisch notwendige, wirtschaftliche und einfache Regelversorgung
- KIG 1-2: Die gesetzliche Krankenkasse erachtet die Fehlstellung als NICHT behandlungsbedürftig. Sie leistet nicht.
Die einzelnen KIG-Einstufungen:
- KIG Grad 1: sehr leichte Zahnfehlstellung
- KIG Grad 2: leichte Zahnfehlstellung
- KIG Grad 3: mittlere Zahnfehlstellung
- KIG Grad 4: starke Fehlstellung
- KIG Grad 5: sehr starke Fehlstellung
Laut Kieferorthopäden und Zahnärzten ist bereits eine Fehlstellung des Grades 2 als medizinisch notwendig und behandlungsbedürftig anzusehen. Wird die Fehlstellung nicht behandelt, kann es zu Problemen beim Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen führen. Die Behandlung wird auch deshalb empfohlen, damit sich die Fehlstellung mit zunehmendem Alter sich nicht verschlimmert. In KIG 1 ist eine Behandlung meistens ästhetischer Natur.
Welche Kosten entstehen für Zahnspange und KFO-Behandlung?
Eine pauschale Antwort lässt sich hierzu nicht geben. Die Kosten der kieferorthopädischen Maßnahme sind abhängig von Umfang und Dauer der Behandlung, sowie von Ihren individuellen Wünschen hinsichtlich der Behandlungsmethode beziehungsweise der verwendeten Materialien. Wünschen Sie bspw. farblose Bögen, eine unsichtbare Zahnspange oder Mini-Brackets sind die Kosten deutlich höher als bei der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse.
Insgesamt können die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von 2.500 Euro bis über 7.000 Euro betragen. Je nach KIG-Einstufung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Regelversorgung der Zahnarztrechnung.
Welche Leistung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Noch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung für kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern, wenn diese in KIG 3-5 eingestuft sind. Also ab einer mittleren Zahnfehlstellung. Die Grundleistung oder Regelversorgung umfasst das medizinisch Notwendige und wird vollständig von der GKV übernommen. Dabei wird das Prinzip angelegt, dass die Behandlung wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sein soll. Die Kasse bezahlt also für die einfache KFO-Behandlung, wie bspw. außenliegende Metallbrackets. Zusatzkosten für moderne Behandlungsmethoden und hochwertige Materialien werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezuschusst.
KIG Einstufung 1-5: Mit diesen Zusatzkosten sollten Sie rechnen
Stufe | Leistung GKV | Ihr Eigenanteil |
---|---|---|
KIG 1 (sehr leicht) | Keine Leistung | 2.500 bis 6.000 Euro |
KIG 2 (leicht) | Keine Leistung | 2.500 bis 6.000 Euro |
KIG 3 (mittel) | Regelversorgung GKV | 500 bis 1.500 Euro |
KIG 4 (schwer) | Regelversorgung GKV | 1.000 bis 2.000 Euro |
KIG 5 (sehr schwer) | Regelversorgung GKV | 1.500 bis 3.000 Euro |
KIG 1-2 und KIG 3-5: das leistet die private Zahnzusatzversicherung
Die wichtigste Leistung der Zahnzusatzversicherung für Kinder ist die Kostenerstattung für die Zahnspange. In diesem Beispiel verdeutlichen wir Ihnen, was die gesetzliche Krankenkasse bei einer Zahnspangebehandlung übernimmt und wie hoch Ihr Eigenanteil bei der jeweiligen KIG-Einstufung ist. Weiter können Sie erkennen, welche Leistungen unsere drei Empfehlungen ‚Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlung‘ erbringen und wie Sie Ihren Eigenanteil für die Spange reduzieren.
Neben dem Baustein für die Kieferorthopädie leisten private Zahnzusatzversicherung zudem für weitere Maßnahmen: Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Speziell die Prophylaxemaßnahmen sind für Kinder interessant.
MüV ZahnGesund 100 | UKV ZahnPRIVAT Premium | ARAG Dent90+ | |
---|---|---|---|
KIG 1-2 | Kosten Zahnspange 6.000 Euro | ||
Leistung GKV ca. | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Eigenanteil ohne ZZV | 6.000 Euro | 6.000 Euro | 6.000 Euro |
Erstattung durch Tarif | 3.900 Euro | 3.600 Euro | 5.400 Euro |
Ihr Eigenanteil mit ZZV | 2.100 Euro | 2.400 Euro | 600 Euro |
KIG 3-5 | Kosten Zahnspange 6.000 Euro | ||
Leistung GKV ca. | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
Eigenanteil ohne ZZV | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
Erstattung durch Tarif | 3.000 Euro | 2.700 Euro | 1.500 Euro |
Ihr Eigenanteil mit ZZV | 0 Euro | 300 Euro | 1.500 Euro |
Prophylaxemaßnahmen bei Kindern-Zahntarifen
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich zum Teil an der Zahnvorsorge für Kinder. In der sogenannten Basisprophylaxe, die Kinder halbjährlich in Anspruch nehmen können, sind laut Sozialgesetzbuch einige wenige Leistungen enthalten. Dazu gehören Mundgesundheitsstatus, Zahnschmelzhärtung und Fissurenversiegelung. Speziell das Letztere jedoch auch nur teilweise – lediglich für die hinteren, großen Backenzähne übernimmt die GKV die Kosten. Die ebenfalls notwendige Versiegelung der vorderen Backenzähne bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse nicht. Die Gefahr: Fissurenkaries – ein bei Kindern häufig auftretendes Phänomen.
Die professionelle Zahnreinigung ist ebenfalls eine Maßnahme, welche die Kinder-Prophylaxe nicht abdeckt. Doch gerade eine regelmäßige Reinigung durch einen Profi schützt die Zähne wirksam und verhindert Karies frühzeitig. Trägt Ihr Kind erst einmal eine feste Zahnspange, ist die regelmäßige Reinigung ebenfalls wichtig. Im Zahnzusatztarif Münchener Verein ZahnGesund 100 sind diese Prophylaxemaßnahmen für Kinder mit 100 Prozent Kostenübernahme enthalten – und das gerade einmal für etwas mehr als 10 Euro pro Monat. Nutzen Sie konsequent die Möglichkeiten der Vorsorge – der Beitrag lohnt sich dann allemal.
Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mindestens enthalten?
Dieser Punkt hängt natürlich wieder sehr stark von Ihrem Risikoempfinden und Ihren individuellen Wünschen ab. Wir empfehlen generell, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder zu wählen, die in KIG 1-2 eine ordentliche Kostenübernahm für Spangenbehandlungen vorsieht. Die Erstattung in KIG 3-5 sollte ebenso möglichst hoch sein. Zwar übernimmt in dieser Kieferindikationsgruppe die gesetzliche Krankenkasse die Standardversorgung, jedoch können privatärztliche Zusatzmaßnahmen auch schnell mehrere tausend Euro kosten. KIG 3 ist die häufigste Einstufung bei Zahnfehlstellungen.
Dies Leistungen sollte ein Kindertarif mit Kieferorthopädie beinhalten:
- Leistung KIG 1-2 optimal 80 Prozent (oder mehr) und ohne Summenbegrenzung
- Leistung KIG 3-5 mindestens 80 Prozent, Summenbegrenzung nicht unter 1.500 Euro
- Zahnbehandlung 100 Prozent (Wurzelbehandlung, Kunststofffüllung, Parodonditis, etc.)
- Optional: Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, etc.)
Was passiert, wenn Zahnspange/KFO-Behandlung bereits angeraten ist?
Angeratene KFO-Maßnahme, laufende KFO-Maßnahme oder festgestellte Kieferfehlstellung sind Ablehnungsgründe für Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie. Leider ist ein Abschluss bei keiner Versicherungsgesellschaft außer der ERGO Versicherung mehr möglich. Der Sofortschutz der ERGO ist jedoch keine ‚schlechte Versicherung‘, sondern muss unter der Gesichtspunkt der besonderen Situation betrachtet werden. Die ERGO leistet:
- bei KIG 1-2: 250,- Euro pro Versicherungsjahr
- bei KIG 3-5: 50 bis 75 Prozent der privatärztlichen Mehrkosten
- 100 Prozent für Zahnprophylaxe, Zahnerhalt und Zahnersatz
Weitere Optionen – jedoch ohne Absicherung der Zahnspange!
Die Alternative ist ein Zahntarif ohne KFO-Maßnahmen. Speziell für Kinder gibt es hier sehr günstige Varianten, wie bspw. die Continentale CEZP-u oder Gothaer MediZ Duo für weit unter 10 Euro im Monat. Tarife ohne Gesundheitsfragen, bspw. ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE, können ebenfalls abschlossen werden. Doch Vorsicht: die angeratene Behandlung ist bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen nicht abgesichert. In unserem Ratgeber Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung erklären wir Schritt für Schritt, wie Kinder und Erwachsene den besten Tarif für ihre Wünsche finden.