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Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger
- Pendeln zwischen Schweiz und Deutschland -

von , ZVO

Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz können eine deutsche Zahnzusatzversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenkasse in der Schweiz sieht keine Kostenübernahme für Zahnbehandlungen vor.

Mit einer privaten Zahnversicherung für Grenzgänger können Sie diese Leistung absichern:

  • 75 bis 90 Prozent Kostenübernahme für Zahnersatz wie Implantate, Prothesen und Brücken
  • Bis 100 Prozent Kostenübernahme für Zahnbehandlungen
  • Bis 100 Prozent Kostenübernahme für Kieferorthopädie
  • Jährliche Leistung für Prophylaxe und Zahnreinigung

Die besten Zahnzusatzversicherungen für Grenzgänger in die Schweiz:

Allianz DentalBest, UKV ZahnPRIVAT Premium, INTER Z90+ZPro, AXA DentPremium-U

Zahnzusatzversicherung in der Schweiz

Während in Deutschland sich die gesetzliche Krankenkasse zumindest noch teilweise an den Kosten für Ihren Zahnarztbesuch beteiligt, sieht der Leistungskatalog der Schweizer Krankenversicherungen praktisch keine Leistung für Zahnbehandlungen vor. Dass sich zukünftig die Lage zum Positiven wendet und die gesetzlichen Krankenkassen in beiden Ländern wieder eine höhere Erstattung leisten, ist aufgrund der steigenden Gesundheitskosten so gut wie ausgeschlossen.

Gleichzeitig wird der Zahnarztbesuch immer teurer. Für eine Zahnersatzmaßnahme mit einem medizinisch sinnvollen und optisch ansprechenden Keramik-Implantat können schnell 2.000 bis 4.000 Euro anfallen. Besuchen Sie einen Zahnarzt in der Schweiz, erhöhen sich die Kosten nochmals um 40 Prozent oder mehr.

Schweizer Versicherungen bieten für Grenzgänger ebenfalls Zahnzusatzversicherungen an. Aufgrund der deutlich höheren Zahnarztkosten in der Schweiz ist das Niveau der Versicherungsprämien dementsprechend höher oder die Leistung der Schweizer Tarife sind eingeschränkt. Als in Deutschland wohnender und in der Schweiz arbeitender Grenzgänger bieten sich daher die Tarife des deutschen Versicherungsmarktes an. Diese Zahnzusatzversicherungen für Grenzgänger in die Schweiz sind vom Preis-Leistungsverhältnis deutlich attraktiver.

Kassenleistungen für Grenzgänger durch Formular 106

Durch ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland (bzw. der EU) und der Schweiz erlangen Grenzgänger die Möglichkeit, an ihrem Wohnort zum Arzt oder Zahnarzt zu gehen. Es wird somit gewährleistet, dass Grenzgänger in Deutschland wie ein Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden.

Wichtiger Hinweis: Formular E106

Als Grenzgänger dürfen Sie in Deutschland oder in der Schweiz zu einem Arzt. Mit dem Formular E 106, ausgestellt durch Ihre Schweizer Krankenkasse, wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Dort erhalten Sie eine neue Versicherungskarte.

  1. Erstellung Formular E106 durch Schweizer Krankenkasse
  2. Erhalt neue Versicherungskarte bei Deutscher Krankenkasse mit Formular E106
  3. Behandlung in Deutschland als Kassenpatient
  4. Abrechnung deutsche Aushilfskasse mit Schweizer Krankenkasse

Leistungsumfang der deutschen Krankenkasse für Grenzgänger

Sobald Sie über das Formular E106 als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz eine Versicherungskarte von Ihrer Aushilfskrankenkasse erhalten haben, können Sie bei einem Zahnarzt in Deutschland alle gesetzlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

Bei Zahnersatz beträgt die regelmäßige Kostenbeteiligung der deutschen Krankenkasse 50 Prozent der Regelversorgung. Im Bereich der Vorsorge übernimmt die Kasse zweimal pro Jahr eine Kontrolluntersuchung sowie weitere Maßnahmen zu Prävention. Hier erhalten Sie einen umfangreichen Überblick zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnbehandlungen.

Voraussetzung für eine Grenzgänger Zahnzusatzversicherung

Prinzipiell gelten für Zahnzusatzversicherungen immer zwei Grundkriterien, die erfüllt sein müssen:

  1. Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse
  2. Erstwohnsitz in Deutschland

Als Grenzgänger in die Schweiz erfüllen Sie nur eines der beiden Kriterien. Sie wohnen zwar in Deutschland, Ihre gesetzliche Krankenversicherung haben Sie jedoch in der Schweiz. Die meisten deutschen Zahnversicherungen lehnen daher Ihren Antrag auf Versicherungsschutz ab. Dasselbe gilt für mitversicherte Familienmitglieder.

Prüfen Sie daher vor Antragstellung, was genau in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) Ihrer ‚Wunsch-Zahnzusatzversicherung‘ steht. Sind die oben genannten Kriterien unter dem Punkt ‚versicherbare Personen‘ aufgeführt, könne Sie sich als Grenzgänger die Mühe des Antrags sparen.

Die von uns empfohlenen Tarife der Allianz, der Union Krankenversicherung, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Württembergischen Versicherung sind durch uns geprüft und ausdrücklich für Grenzgänger in die Schweiz abschließbar, sofern der Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet.

Bestehende Zahnversicherung zu Beginn einer Grenzgänger-Tätigkeit

Sie besitzen bereits eine Zahnzusatzversicherung und beginnen eine Arbeit in der Schweiz? Sprechen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und schauen Sie in die Versicherungsbedingungen. Ist die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung vorausgesetzt, wird die Zahnzusatzversicherung voraussichtlich durch die Gesellschaft beendet. Dies ist leider bei über 80 Prozent der Versicherungsgesellschaften der Fall.

Welche Folgen hat das? Zum Tag des Ausscheidens aus der deutschen GKV erlischt der Versicherungsschutz. Eventuelle Altersrückstellungen gehen verloren. Bei Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger beginnen Wartezeit und Höchstgrenzen erneut. Zusätzlich fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an.

Was Sie auf keinen Fall machen dürfen: Die Versicherungsgesellschaft nicht über Ihre neue Tätigkeit als Grenzgänger in die Schweiz unterrichten. Das gehört zu Ihren Obliegenheiten. Verletzen Sie diese, kann die Versicherung später die Kostenübernahme verweigern und Ihre gezahlten Beiträge einbehalten.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen und beraten Sie zu Ihren Optionen, wie bspw.

  • Umwandeln der bestehenden Zahnzusatzversicherung in Anwartschaft
  • Wechsel der Zahnzusatzversicherung unter (teilweiser) Anrechnung der Höchstgrenzen
  • Aufrechterhalten der Zahnzusatzversicherung durch Zusatzbeitrag

Welche Leistungen muss ein guter Tarif für Grenzgänger enthalten?

Für Grenzgänger in die Schweiz gilt dasselbe, was wir auch für den Abschluss einer normalen Zahnversicherung empfehlen: Der Tarif muss Ihren Wünschen entsprechen und die für Sie sinnvollen Leistungen enthalten. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich und individuell.

Die verschiedenen Bausteine einer Zahnzusatzversicherung sind:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Prophylaxe und Reinigung
  • Kieferorthopädie

Für Zahnersatz fallen erfahrungsgemäß die höchsten und am wenigsten kalkulierbaren Kosten an. Die Absicherung von mindestens 70-80 Prozent Kostenübernahme ist daher ratsam. Kieferorthopädie ist eigentlich nur für Kinder sinnvoll und hier auch nur, wenn die Zahnzusatzversicherung vor Feststellung einer Diagnose abgeschlossen wurde.

Leistungen für Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen sind ganz individuell. Wenn Sie bspw. jährlich zur professionellen Zahnreinigung gehen, lohnt es sich definitiv einen Tarif mit Erstattung für diese Maßnahme zu wählen.

Lesen Sie hier mehr, wie Sie die für Ihre Bedürfnisse beste Zahnzusatzversicherung finden oder welche Tarife aktuell als Testsieger Finanztest gekürt sind.

Wartezeit, Höchstgrenzen und weitere Tarifinhalte

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger in die Schweiz gilt es nicht nur, die gerade genannten Leistungen im Auge zu behalten. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind noch weitere wichtige Punkte definiert, die Sie beachten müssen.

Wartezeit

Viele Gesellschaften verzichten heutzutage auf die Wartezeit bei Zahnversicherungen oder für bestimmte Tarifbausteine. Dennoch kommt es vor, dass manche Tarife eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten vorsehen. Das bedeutet, dass Sie nicht direkt nach Versicherungsbeginn zum Zahnarzt gehen und eine Leistung abrechnen können. Seien Sie sich dessen bewusst.

Höchstgrenzen / Summenstaffel

Alle Versicherungsgesellschaften haben in ihren Zahntarifen anfängliche Höchstgrenzen. Das gilt auch für Grenzgänger Tarife. Sie besagen, dass während der ersten 3 bis 5 Jahre nur ein gewisses Maß an Kosten übernommen wird. Je kürzer die Dauer der Summenstaffel (bzw. Höchstgrenzen) und je höher die Leistung während dieser Zeit, desto besser. Die Union Krankenversicherung bietet mit dem Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium in diesem Bereich mit insgesamt 8.100 Euro Erstattung während der ersten vier Jahre ein sehr gutes Paket. Im Tarif Allianz Dental Best sind demgegenüber während der ersten vier Jahre maximal 3.600 Euro als Erstattung vorgesehen. Der Unterschied kann wichtig sein. Dafür bietet die Allianz andere Vorteile (bspw. Mitversicherung fehlender Zähne zu günstigen Beiträgen)

Geltungsbereich für Grenzgänger in die Schweiz

Sehr wichtig bei einer Zahnzusatzversicherung insbesondere für Grenzgänger ist der Geltungsbereich. Dürfen Sie nur in Deutschland zum Zahnarzt? Ist die Schweiz inbegriffen? Oder gilt der Versicherungsschutz gar weltweit? Stellen Sie sicher, dass zumindest das europäische Ausland (inklusive der Schweiz) als Geltungsbereich der Versicherung definiert ist.

Begrenzung auf die GOÄ/GOZ

Zahnärzte und Ärzte erstellen Ihre Rechnungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte. Über Gebührenziffern sind definierte Behandlungsmaßnahmen mit entsprechenden Summen versehen. Basierend auf diesen Gebührenziffern erstellt der Zahnarzt die Rechnung. Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen Ihre Leistung auf den 2,3 bzw. 3,5-fachen Satz nach GOÄ/GOZ. Als Grenzgänger bei einem Zahnarztbesuch in der Schweiz wird die Rechnung oftmals diesen Satz überschreiten, weswegen Sie vorab die Höhe der Kostenübernahme von der Versicherungsgesellschaft prüfen lassen sollten.

Gesundheitsfragen bei Antragstellung

Egal ob Grenzgänger oder nicht – im Rahmen der Antragstellung fragen die meisten Krankenversicherungen nach der aktuellen Zahngesundheit. Die Gesundheitsprüfung ist teils umfangreicher, teils weniger umfangreich. In der Regel wird mindestens nach aktuell laufenden oder beabsichtigten Behandlungen sowie nach fehlenden Zähnen / Zahnlücken gefragt. Manche Gesellschaften stellen zudem weitere Fragen wie bspw. nach Parodontose, Kieferfehlstellung oder der Anzahl bereits ersetzter Zähne.

Führen die Gesundheitsfragen aufgrund einer mangelnden Zahngesundheit zu einer Ablehnung bei manchen Gesellschaften, gibt es die Alternative der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Prinzipiell können diese Tarife von jedermann abgeschlossen werden. Zu beachten ist allerdings, dass bestehende Lücken oder laufende Maßnahmen nicht in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Wer Zahnlücken hat, kann diese durch Zahlung eines Risikozuschlags bei manchen Zahntarifen mit in den Versicherungsschutz einschließen.

Gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz

Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung der Schweiz bieten eine sogenannte Grundversicherung. Über die genauen Leistungen für Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen von Krankheiten informiert das Bundesamt für Gesundheit. Nicht enthalten im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung ist die Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen. Die Kosten hierfür sind ausschließlich privat zu bezahlen (bis auf wenige Ausnahmen).

Ausführliche Informationen zum Schweizer Gesundheitssystem, den Möglichkeiten als Grenzgänger und wie Sie die beste Krankenkasse in der Schweiz finden, erhalten Sie bei www.grenzgänger-spezialisten.de

Elke Laßlop

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