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Was ist die KIG Einstufung?

Kieferorthopädische Indikationsgruppe – KIG

von , ZVO

‚Ihr Kind ist in KIG 3 eingestuft, in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 3‘ – dieses Satz hören viele Eltern beim Zahnarztbesuch mit Ihrem Sprößling. Jedoch was bedeutet diese Aussage? Warum gibt es kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Zahnfehlstellungen sind weit verbreitet, fast jeder Mensch kämpft mit dem einen oder anderen schief stehenden Zahn. Vor noch wenigen Jahrzehnten trugen daher fast alle Kinder im Laufe der Kindheit eine Zahnspange – und die gesetzliche Krankenkasse übernahm die gesamten Kosten der Zahnkorrektur. 2003 erfolgte aufgrund des immensen Kostenaufkommens ein Umdenken. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen wurden eingeführt, um die Kostenübernahme der GKV für eine Behandlung an die Schwere der Zahnfehlstellung zu koppeln. Seither gibt es diese fünf KIG Stufen:

  • KIG 1 – leichte Zahnfehlstellung: medizinisch nicht notwendig, keine Kostenübernahme GKV
  • KIG 2 – gering ausgeprägte Zahnfehlstellung: medizinisch notwendig, keine Kostenübernahme GKV
  • KIG 3 – ausgeprägte Zahnfehlstellung: medizinisch erforderlich, Regelversorgung GKV
  • KIG 4 – stark ausgeprägte Zahnfehlstellung: medizinisch dringend erforderlich, Regelversorgung GKV
  • KIG 5 – extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung: medizinisch unbedingt erforderlich, Regelversorgung GKV

Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sichern Sie sich gegen die Zuzahlung im Rahmen der KFO Behandlung ab.

Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs

  Zahlt die Kasse nicht! Zahlt die Kasse!
Befunde KIG 1 KIG 2 KIG 3 KIG 4 KIG 5
Entwicklungsstörung im Kopfbereich         Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere Anomalien, Kasse zahlt auch frühe und Erwachsenen-
behandlung.
Zahnunterzahl       Lücke schließen oder Lücke öffnen für Zahnersatz  
Durchbruch-
störungen
      Durchbruch-
störungen von Zähnen (ausgenommen Weisheitszähne)
Verlagerung von Zähnen (ausgenommen Weisheitszähne)
Obere Schneidezähne ragen vor die unteren Bis zu 3 mm Mehr als 3 bis zu 6 mm   Mehr als 6 und bis zu 9 mm; Kasse zahlt auch Erwachsenen-
behandlung
Mehr als 9 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung, das Beseitigen der schlechten Angewohnheit, Erwachsenen-
behandlung
Untere Schneidezähne ragen vor die oberen       Bis zu 3 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung, frühe Behandlung, Erwachsenen-
behandlung
Mehr als 3 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung, frühe Behandlung, Erwachsenen-
behandlung
Offener Biss vorn/seitlich Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten von bis zu 1 mm Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten von mehr als 1 bis 2 mm Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten von mehr als 2 bis 4 mm Offener Biss durch schlechte Angewohnheit mit Abstand zwischen den Zahnkanten von mehr als 4 mm; Kasse zahlt auch das Abgewöhnen der Angewohnheit. Angeborener offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten von mehr als 4 mm; Kasse zahlt auch frühe und Erwachsenen-
behandlung
Tiefer Biss Obere Schneidezähne überlappen untere um 1 bis 3 mm Obere Schneidezähne überlappen untere um mehr als 3 mm, Schneidezähne berühren das Zahnfleisch. Obere Schneidezähne überlappen untere um mehr als 3 mm, Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch    
Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen       Obere Seitenzähne beißen außen vor die unteren Seitenzähne; Kasse zahlt auch Früh- und Erwachsenen-
behandlung
 
Unterkieferzähne stehen zu weit außen   Obere und untere Schneide- oder Seitenzähne beißen Kante auf Kante (Kopfbiss) Unterkieferzähne beißen auf beiden Kieferseiten außen vor die Oberkieferzähne (Kreuzbiss) Unterkieferzähne beißen außen vor die unteren Seitenzähne; Kasse zahlt auch Früh- und Erwachsenen-
behandlung
 
Engstand Kontaktpunkt-
abweichung um bis zu 1 mm
Kontaktpunkt-
abweichung von 1 bis 3 mm
Kontaktpunkt-
abweichung um mehr als 3 bis 5 mm; Kasse zahlt auch Klebe-Retainer im Unterkiefer
Kontaktpunkt-
abweichung von mehr als 5 mm; Kasse zahlt auch Klebe-Retainer im Unterkiefer
 
Platzmangel   Platzbedarf von bis zu 3 mm Platzbedarf von mehr als 3 mm; Kasse zahlt auch Frühbehandlung Platzbedarf von mehr als 4 mm  

Wie erfolgt die KIG Einstufungen?

In der Tabelle erkennen Sie die unterschiedlichen Befunde bzw. Ursachengruppen mit den dazugehörigen Erklärungen, ab wann eine Fehlstellung oder Erkrankung zur Einstufung in die jeweilige Indikationsgruppe führt. Je nach Auspärgungsgrad einer Ursachengruppe erfolgt die Einordnung in eine höhere oder niedrigere KIG Gruppe. Die Ursachengruppen sind im Einzelnen:

  • Entwicklungsstörungen des Kopfbereiches: Fehlbildungen im Mund-, Gesichts- und Kopfbereich
  • Zahnunterzahlen: Die Nichtanlage eines/mehrerer Zähne, das Fehlen eines/mehrerer Zähne
  • Zahndurchbruchstörungen: Zähne sind beim Zahnwechsel nicht durchgebrochen (Ausnahme Weisheitszähne)
  • Distale Bisslage: Unterkiefer steht bei Bisslage zurück
  • Mesiale Bisslage: Unterkiefer steht bei Bisslage vor
  • Offener Biss: Zähne schließen nicht komplett
  • Tiefer Biss: Obere Schneidezähne ragen über die unteren Schneidezähne
  • Kreubiss im Seitenzahnbereich: Seitenzähne stehen nicht korrekt, Kaufläche passt nicht optimal
  • Abweichung der Kieferbreite: zu schmaler oder zu breiter Kiefer
  • Kontaktpunktabweichung: zu enger Stand, seitliche Kontaktpunkte stimmen nicht
  • Platzmangelsituation: Lücken zwischen den Zähnen sind zu gering

KIG 3-5: Was bezahlt die Krankenkasse?

Wenn Ihr Kind die Einstufung in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 3 bis 5 erhält, besitzt es eine mittlere bis schwere Gebiss- oder Kieferfehlstellung. Die Behandlung erfolgt basierend auf dem Kostenerstattungsprinzip Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die GKV trägt hierbei die Kosten der einfachen Regelversorgung. 20 Prozent der Zahnarztrechnung müssen Sie hierbei jedoch selbst bezahlen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der KFO Maßnahme und abschließendem Befund des Zahnarztes erstattet Ihnen die Kasse Ihren Eigenanteil. Zur GKV Standardversorgung gehören:

  • Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
  • Feste Zahnspange aus Edelstahl-Brackets
  • Kosten für Stabilisierungsphase

Privatärztliche Zusatzleistungen bleiben Ihr Eigenanteil. Dazu gehören bspw. innenliegende Zahnspangen, Mini-Brackets, Aligner, farblose Mögen und Brackets aus Keramik oder Kunststoff. Eine private Zahnversicherung für Kinder deckt diese Leistungen in der Regel ab. Wichtig ist, auf die Kostenübernahme für Zusatzleistungen bei KIG 3-5 zu achten.

KIG 1-2: Was bezahlt die Zahnzusatzversicherung?

Bei einer Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2 liegt eine leichte bzw. wenig ausgeprägte Zahnfehlstellung vor. In KIG 1 ist die Korrektur meist immer nur aus ästethischen Gründen und nicht medizinisch notwendig. In diesem Fall, also wenn kein medizinisch behandlungsnotwendiger Befund vorliegt, leistet auch keine private Zahnversicherung.

Anders ist es in KIG 2. Meistens bescheinigt der Zahnarzt oder Kieferorthopäde hier die Notwendigkeit einer Spangenbehandlung. Der Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicheurng ist in diesem Fall am höchsten, die zusätzliche Absicherung sinnvoll. Achten Sie bei der Tarifauswahl daher unbedingt auf die Leistung in KIG 2. Diese sollte mindestens 80-90 Prozent der kieferorthopädischen Behandlungskosten abdecken. Optimal sogar ohne eine Summenbegrenzung.

Elke Laßlop

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