Krankenkassen-Wahltarif-Zahnzusatz: Kündigung und Alternativen
Aktuell erhalten viele GKV Versicherte eine Kündigung des Wahltarifs Zahnzusatz durch die gesetzliche Krankenkasse. Mit dem GKV-Wahltarif bieten die Kassen ihren Mitgliedern zusätzliche Leistungen an. Besonders der Wahltarif Zahnzusatz ist sehr gefragt, denn beim Zahnarztbesuch drohen hohe Kosten. Mitte 2019 untersagte das Bundessozialgericht die GKV-Wahltarife. Zum 31.12.2019 kündigen AOK, Techniker, Barmer und Co. nun ihren Mitgliedern die zusätzliche Absicherung für Zahnzusatz. Die Kündigung müssen alle Krankenkassen zum 31.12.2019 aussprechen.
Alternativen zum Wahltarife Zahnzusatz der Krankenkasse
Private Zahnzusatzversicherungen sind spezialisiert auf die Absicherung der Zähne und bieten meist sogar ein besseres Preis-Leistungsverhältnis als der Wahltarif Zahnzusatz der Krankenkasse. Aktuell empfehlen wir insbesondere:
- Preis-Leistungs-Sieger: Gothaer MediZ Duo
- Testsieger Finanztest: Bayerische Zahn Prestige
- Erstattung Zahnersatz: Hallesche Dent.ZE100
- Prophylaxe und Zahnreinigung: ERGO ZBB+ZBE
Warum erfolgt die Kündigung des Wahltarif Zahnzusatz?
Das Bundessozialgericht hat am 31.07.2019 entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Kostenerstattungstarife mehr anbieten dürfen. Das gilt für alle Kassen. Tarife, die eine zusätzliche Absicherung und Vorsorge beinhalten, dürfen nur von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Betroffen sind hierbei vor allem die Tarife Zahnzusatz, Krankenhauszusatz und Reisekranken.
Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass die GKV Wahltarife eine unzulässige Konkurrenz zu den privaten Krankenversicherungen darstellen. Weiterhin war die Idee des Gesetzgebers bei Einführung des Wahltarifs nicht die Ausweitung des Leistungskatalogs der Krankenkasse, sondern bestand lediglich in der wahlweisen Erhöhung der gesetzlichen Erstattung. Die Ausweitung des Angebots auf Zahnersatz & Co. widerspricht dieser ursprünglichen Idee.
Betroffen sind Wahltarife für
- Reisen und die Behandlung im Ausland,
- Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie,
- Brillen und Kontaktlinsen sowie
- Chefarzt, Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus.
Die Konsequenz des Urteils, bei dem die AOK Rheinland/Hamburg gegen die Continentale PKV unterlag, ist die Kündigung aller Wahltarife für die Mitglieder. Immerhin über 500.000 Stück allein bei der AOK Rheinland/Hamburg.
Zahnzusatzversicherung: sinnvolle Ergänzung zur Krankenkasse
Die Zahnzusatzversicherung zählt seit Jahren zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Jährlich kommen über eine Million neuer Abschlüsse dazu. Das liegt vor allem an den steigenden Kosten für zahnärztliche Behandlungen und dem Wunsch der Patienten nach medizinisch hochwertiger Versorgung mit qualitativen Materialien. Der Wahltarif Zahnzusatz war nicht zuletzt deshalb auch bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse sehr beliebt.
Mit einer privaten Zahnversicherung schließen Sie die Lücke und reduzieren den Eigenanteil beim Zahnarzt auf bis zu 0 Euro. Die privaten Krankenversicherer bieten dabei eine deutlich flexiblere und individuellere Möglichkeit als die GKV. Die unterschiedlichen Tarifbausteine der Zahnzusatz entsprechend des Absicherungsbedürfnisses frei gestaltet werden.
Sie gehen regelmäßig zur Prophylaxe und wollen eine gute Kostenerstattung bei Zahnersatz? Dann sind unsere Zahnzusatzversicherung Empfehlungen sicherlich eine sehr gute Alternative. Sie wollen ein Rundum-Sorglos Paket? Dann sollten Sie die Testsieger aus dem Finanztest anschauen. Sie suchen eine Spangenversicherung für die Jüngsten? Dann gibt es spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder.