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Zahnzusatzversicherung Vergleich - Finden Sie den perfekten Tarif

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Zahnzusatzversicherung im Vergleich: So finden Sie den richtigen Tarif

Warum ist ein Zahnzusatzversicherungsvergleich sinnvoll? Ganz einfach. Die pauschale Aussage „Tarif A ist die beste Zahnversicherung und Tarif B ist eine schlechte Zahnversicherung“ gibt es nicht. Die Entscheidung, wie sinnvoll ein Tarif ist, hängt von Ihnen ab. Von Ihren Wünschen, Ihrem Zahnzustand und den konkreten Vorstellungen. Gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Ihre Zähne.

Was möchten Sie genau absichern? Wie ist es um Ihre Zahngesundheit bestellt? Welche Kosten und Leistungen soll Ihre Zahnzusatzversicherung haben? Wie hoch darf der Eigenanteil sein? Nutzen Sie regelmäßige Zahnvorsorge? Mit unserem Vergleich der Zahnzusatzversicherungen führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Tarifwelt. Wir stellen Ihnen wichtige Fragen für die Tarifauswahl und zeigen Ihnen in der Tarifübersicht den für Sie passenden Versicherungsschutz.

So funktioniert unser Zahnzusatz-Vergleichsrechner

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Geburtsjahr eingeben

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von Ihrem Alter. Damit die korrekte Prämie angezeigt wird, benötigen wir Ihr Geburtsjahr.

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Zahnstatus beantworten

Sie können optional einige wenige Fragen zu Ihrem aktuellen Zahnstatus beantworten. Sie erhalten dann einen angepassten Tarifvergleich.

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Tarife anzeigen und filtern

In unserem Vergleich können Sie Zahntarife nach unterschiedlichen Kriterien filtern: bspw. nach Tarifnote, Beitrag oder Leistungsmerkmalen.

Die Zahnzusatzversicherung vergleichen: Schritt für Schritt zum Wunschtarif

Die folgenden Fragen sollten Sie sich stellen, ehe Sie die Zahnzusatzversicherungen vergleichen beziehungsweise Ihren Wunschtarif suchen.

 

Frage 1: Für wen ist die Versicherung? Erwachsene oder Kinder?
Tarife für Kinder und Tarife für Erwachsene unterscheiden sich grundlegend. Deswegen ist die erste Frage, für wen die Zahnversicherung verglichen werden soll. Bei Kindern ist die Leistung für Kieferorthopädie der Schwerpunkt. Zahnprophylaxe bzw. Spangenprophylaxe und Fissurenversiegelung sind als Leistungsbausteine zusätzlich interessant. Bei Erwachsenen ist der Baustein KFO hingegen völlig irrelevant. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche beim Erreichen des Erwachsenenalters ihre Zahnzusatzversicherung einfach wechseln können. Das ist heute keine Seltenheit und stellt kein Problem dar.

Mit der Beantwortung dieser Frage wird klar, für welche Zielgruppe der Zahnzusatzversicherung-Vergleich durchgeführt wird.

 

Frage 2: Befinden Sie sich aktuell in einer Behandlung?

Bei Abschluss einer Zahnversicherung ist die aktuelle Zahngesundheit für den Versicherungsvergleich wichtig. Versicherungsgesellschaften bewerten unterschiedliche Zahnzustände und Behandlungssituationen völlig unterschiedlich. Relevant für den Vertragsabschluss wird es immer dann, wenn eine Behandlung

  • laufend,
  • angeraten oder
  • beabsichtigt ist.

Trifft eine dieser Situationen zu, sind weitere Punkte zu klären: Um welche Art einer Behandlung handelt es sich? Wollen Sie diese Behandlung überhaupt mitversichern? Haben Sie einen Zahn gezogen bekommen und steht Zahnersatz durch ein Implantat an? Diese Form der Zahnbehandlung könnte im Leistungsumfang versichert werden. Jedoch nicht bei jeder Gesellschaft und nicht in jedem Tarif.

Einige Gesellschaften reagieren mit einer Ablehnung, sobald eine Maßnahme beim Zahnarzt läuft oder angeraten ist. Diese Zahntarife werden dann in unserem Vergleich nicht angezeigt. Sinnvoll kann sein, die laufende Behandlung nicht mitzuversichern. Beispielsweise, wenn lediglich eine kleine Zahnfüllung aus Kunststoff oder Keramik ansteht. Die Kosten dieser Maßnahme tragen Sie besser selbst, die Zahnzusatzversicherung gilt für die Zukunft.

Zahnerhaltende Vorsorgemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung gelten nicht als Behandlungen in diesem Sinne. Die PZR kann bei Abschluss der Versicherung bereits geplant sein. Die Kosten für Zahnprophylaxe werden trotzdem übernommen.

 

Frage 3: Haben Sie unversorgte Zahnlücken?

Die teuerste Rechnung beim Zahnarzt folgt auf die Versorgung mit einem Implantat. Behandlungskosten von mehreren tausend Euro sind hierbei Standard. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt lediglich die Kassenleistung: ein befundbezogener Festzuschuss. Der restliche Betrag ist Eigenanteil der Patienten. Deswegen fragen Anbieter vor Vertragsabschluss der Tarife nach fehlenden Zähnen. Wenn Sie keine Zahnlücken haben, steht Ihnen die komplette Tarifwelt in unserem Vergleich offen.

Komplizierter ist es, wenn Menschen Zähne fehlen. In diesem Fall ist die Anzahl der fehlenden Zähne wichtig. Ebenso wie Ihr Wunsch, ob diese mitversichert sein sollen oder nicht. Bis zu drei Zähne schließen gute Zahnversicherungen in den Leistungsumfang ein. Meist wird ein Risikozuschlag für diese Leistung erhoben oder Sie müssen mit einer reduzierten Zahnstaffel in den ersten Jahren leben. Eine gekürzte Zahnstaffel bedeutet, dass in den ersten Versicherungsjahren ein geringerer Höchstbetrag für Zahnarztrechnungen zur Verfügung steht. Anstelle von 4.000 Euro erhalten Versicherte beispielsweise nur 2.000 Euro der Behandlungskosten in den ersten 36 Monaten erstattet.

Ab vier fehlenden Zähnen ist eine Mitversicherung nur sehr schwer möglich und bedarf einer individuellen Anfrage. Im Zahnversicherung-Vergleich finden Sie bei dieser Auswahl alle Versicherungstarife, die abgeschlossen werden können, aber bei denen die Zähne nicht mitversichert sind.

 

Frage 4: Wie alt sind Sie? Bzw. wie alt ist die versicherte Person (Kind)?
Ihr Geburtsjahr ist die Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrags für Ihren Tarif. Der Vergleichsrechner zeigt die Versicherungsprämie für Ihr aktuelles Alter. In den Tarifdetails können Sie erkennen, ob der Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert ist. Die meisten Zahnzusatzversicherungen sind ohne diese Rückstellungen kalkuliert. Sie haben in jungen Jahren einen günstigen Beitrag. Zu definierten Zeitpunkten (Alterssprüngen) steigt der Betrag.

Einige Tarife in unserem Zahnzusatz-Vergleich sind mit dem Hinweis ‘stabile Beiträge im Alter‘ versehen. Diese Tarife beinhalten Alterungsrückstellungen und erhöhen die Prämien nicht aufgrund bestimmter Altersstufen.

 

Frage 5: Welche Leistungen soll die Zahnversicherung abdecken?
Im nächsten Schritt entscheiden Sie, welche Leistungen Ihre Versicherung für die Behandlung beim Zahnarzt abdecken soll. Wichtig ist, dass Sie die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnarztbesuche kennen. Es gibt vier unterschiedliche Tarifbausteine, die Sie bei einer Gegenüberstellung der Zahnzusatzversicherung vergleichen können:

  • Leistungen für Zahnersatz
  • Leistungen für Zahnbehandlung
  • Leistungen für Zahnvorsorge (Zahnprophylaxe)
  • Leistungen für Kieferorthopädie

Für Erwachsene ist der Tarifbaustein Kieferorthopädie und Zahnspange irrelevant. Im Vergleichsrechner zeigen wir diese Leistungen dennoch an, sofern Fehlstellungen auch bei Erwachsenen bezuschusst werden. Wichtiger sind die anderen drei Behandlungsarten. Voreingestellt sind Zahnersatz (bspw. Implantat, Inlays, Brücken, Kronen), Zahnbehandlung (bspw. Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) und zahnerhaltende Prophylaxe (bspw. professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung).

Falls Sie für einen Baustein keine Zuzahlung durch die Versicherung wünschen, können Sie diesen abwählen. Es bleiben die Tarife übrig, die privatärztliche Mehrkosten für ausgewählte Leistungsbausteine beinhalten. Die Auswahl an möglichen Tarifen reduziert sich entsprechend Ihrer Entscheidung.

 

Frage 6: Welche Leistungshöhe soll der Tarif erreichen?

Als Letztes wählen Sie die Höhe der gewünschten tariflichen Erstattung. Wünschen Sie einen Versicherungsschutz, der den gesamten Eigenanteil der Zahnarztrechnung übernimmt oder genügt Ihnen eine Kostenübernahme von 80 bis 90 Prozent? Diese Entscheidung ist relevant für den Vergleich des späteren Tarifbeitrags der Versicherung. Premiumtarife mit 100 Prozent Leistungsumfang sind die teuerste Variante. Basistarife kosten einen geringeren Betrag, bieten aber entsprechend einen geringeren Schutz. Beziehen Sie diese Überlegungen in den Vergleich der Zahnzusatzversicherung mit ein.

Experten-Tipp: Wählen Sie eine Zahnzusatzversicherung mit möglichst hoher Kostenübernahme bei Zahnersatz. Hier droht der höchste Eigenanteil bei der Zahnarztrechnung.

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Tarifvergleich: Zahnversicherungen aussuchen und Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen

In unserem Tarifvergleich zeigen wir Ihnen die wichtigsten Leistungen und prozentualen Erstattungssätze. Die Kostenübernahme für Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie und Füllungen sehen Sie auf einen Blick. Der Versicherungsbeitrag wird für das eingegebene Geburtsjahr angezeigt. Unsere Testsieger-Testnote sowie die Beurteilung von Stiftung Warentest / Finanztest finden Sie ebenfalls für jeden der Tarife.

Im Tarifvergleich lassen sich drei Tarife gegenüberstellen und anhand ihrer Leistungskriterien vergleichen. Beurteilen Sie Ihre Wunschtarife nicht alleine anhand der Kriterien in der Übersicht. Nutzen Sie die ‚Tarifdetails‘, um die gewünschten Zahnzusatzversicherungen zu vergleichen. Oftmals gibt es hier Unterschiede, die auf den ersten Blick nicht auffallen. Richten Sie Ihr Augenmerk auch auf:

  • Wartezeiten
  • Höchstgrenzen
  • Begrenzung bei Implantaten
  • Kieferknochenaufbau & Funktionsdiagnostik
  • Summenbegrenzung für PZR (Zahnreinigung)
  • Zahnbehandlung mit und ohne Kassenleistung
  • Leistungen für Schmerzausschaltung 
  • Zuschüsse für Bleaching (Zahnaufhellung) 
  • Geltungsbereich 
  • Innovationsgarantien 
  • Wechseloptionen  

Damit im Leistungsfall Ihre Absicherung auch wie gewünscht greift, helfen wir Ihnen gerne bei der passenden Tarifauswahl und sprechen alle Leistungsinhalte mit Ihnen durch. Wir sind Experten für Zahnversicherungen mit langjähriger Erfahrung und Spezialisierung.

Unsere Empfehlung lautet immer: Rufen Sie uns an, ehe Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Wir kennen die Welt der Krankenversicherungen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Spezialist für Zusatztarife. Wir kennen die Annahmespielregeln der Versicherungen und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie sinnvollste Zahnzusatzversicherung. Individuell und abgestimmt auf Ihre Wünsche. Alternativ können Sie über den Button ‚Antrag anfordern‘ Ihren Wunschtarif auswählen. Wir senden Ihnen ein Angebot per Mail und auf dem Postweg innerhalb von 24 Stunden. Vergleichen Sie selbst die Angebote in aller Ruhe.

Hinweis: Unser Service ist für Sie absolut kostenlos. Unsere Dienstleistung wird von den Versicherungsgesellschaften bezahlt. Die Kosten hierfür sind in den monatlichen Versicherungsbeiträgen enthalten. Egal, wo Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen – der Monatsbeitrag für den Zahntarif ist immer identisch. Er wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigt und kontrolliert. Es spielt also keine Rolle, ob Sie bei Check24, Verifox, Ottonova, einer Versicherungsagentur oder einem anderen Vertreter abschließen – der Preis bleibt gleich. Der Service und das Fachwissen nicht: Als Spezialist für Krankenzusatzversicherungen bieten wir seit über 20 Jahren einen Vergleich zu Zahnzusatzversicherung. Wir arbeiten täglich in diesem Fachbereich und beraten jährlich über 20.000 Kunden.

Finden Sie mit unserer Hilfe und unserem Tarifvergleich den idealen Zahnzusatztarif für Ihre Zähne!

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Das Kleingedruckte: Fragen Sie uns beim Vergleich der Zahnzusatzversicherung

Warum raten wir zu einem persönlichen und individuellen Telefongespräch? Wegen des Kleingedruckten. Hier ein Beispiel dazu: Angenommen, es fehlt ein Zahn. Sie suchen in unserem Tarifvergleich einen passenden Tarif, bei dem die bestehende Zahnlücke mitversichert ist. Möglich wären etwa:

Die Leistungsübersicht und der Preis könnten schnell zu einem Entschluss für die Allianz oder ERGO führen. Die Produkte sind günstig und der Tarif ZahnSchutz 100 scheint die besten Leistungen zu haben. Ein Vergleich der Leistungsdetails ergibt jedoch ein anderes Bild.

Risikozuschlag vs. Keine Risikoprämie

Einen Risikozuschlag erheben Gesellschaften, wenn eine unversorgte Lücke mitversichert werden soll. Bei den Tarifen der Allianz und der SDK gibt es einen Zuschlag pro fehlenden Zahn. Bei der Continentale oder der ERGO ist ein nicht vorhandener Zahn ohne Zuschlag mitversichert. Die Kosten der Risikoprämie für einen fehlenden Zahn lohnen sich bei einer Zahnzusatzversicherung. Natürlich nur, wenn in Zukunft irgendwann die Versorgung mit Zahnersatz (Brücke, Implantat, Krone, Prothese) erfolgt. Kassenpatienten erhalten in der Regel nur einen geringen Anteil des Rechnungsbetrags erstattet.

Stabiler Beitrag vs. Alterssprünge

Die Continentale kalkuliert nach Art der Lebensversicherung und bildet in ‚jungen Jahren‘ Alterungsrückstellungen. Bei einem Vergleich der Zahnzusatzversicherungen ist das wichtig zu wissen. Die SDK und ERGO erhöht die Prämien beim Erreichen bestimmter Altersstufen, die Continentale tut das nicht. Bei den neuen Tarifen ZahnSchutz der Allianz haben Sie die Wahl. Vorteil Continentale und Allianz. Hier bleiben die Beiträge stabil bis ans Lebensende, sofern keine außerordentliche Anpassung geschieht. In unserem Zahnversicherung-Vergleich können Sie nach Tarifen mit Altersrückstellung selektieren.

Angeratene Maßnahme für den Zahnersatz?

Existiert für notwendigen Zahnersatz bereits ein Heil- und Kostenplan oder ist die Behandlung angeraten? Dann ist Schutz für diese Zahnersatzmaßnahme bei ERGO, Allianz und Continentale ausgeschlossen. Die Tarife der SDK hingegen leisten selbst dann, wenn für die Zahnlücke eine Implantat-Behandlung mit hochwertigen Materialien angeraten ist. Ein Anteil der Rechnung wird durch die Versicherungsgesellschaft übernommen. Der Risikozuschlag lohnt sich also, um teuren Zahnersatz in die Leistungen des Zahntarifs zu integrieren.

Höchstgrenzen während der ersten Jahre

Die Höchstgrenzen definieren die Erstattungsobergrenze während der ersten Versicherungsjahre Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarifwahl unterscheiden sich die Höchstgrenzen während der ersten Jahre enorm. das sollten Sie ebenfalls immer im Auge behalten.

Dieses Beispiel zeigt die Relevanz einer professionellen Beratung. Bei falscher Tarifwahl zahlt die Gesellschaft die Mehrkosten beim Zahnarzt nicht. Sie erhalten lediglich den Festzuschuss als Anteil der Kassenleistung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

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FAQ: Fragen zu Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung

Ist eine Zahnversicherung sinnvoll?

50 Prozent der Kinder benötigen eine Zahnspange, Zahnersatz trifft irgendwann jeden. Unser Anspruch an moderne medizinische Therapien sowie hochwertige Materialien für Kronen und Füllungen steigt stetig. Damit wird der Zahnarztbesuch durch privatärztliche Sonderwünsche immer teurer. Die Zahnzusatzversicherung ist im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung ein Produkt, dass jährlich in Anspruch genommen wird. Der Abschluss einer guten Police ist ratsam und sinnvoll, um die Erstattungslücken der Regelversorgung der GKV zu schließen.

Wie ist die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse leistet einen befundbezogenen Festkostenzuschuss zur Regelversorgung. Für jede Diagnose gibt es eine Standardtherapie, die als Kassenleistung definiert ist. Fehlt ein Zahn, ist als Standardtherapie eine Brücke vorgesehen. Für diese Behandlungsart erstellt der Zahnarzt einen Kostenplan. Die Kasse leistet einen Zuschuss zur Regelversorgung, den Festkostenzuschuss beziehungsweise Festzuschuss.

Entscheiden Sie sich für eine Abweichung von der Standardtherapie, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für die Mehrkosten. Prüfen Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme der Krankenkasse.

Wie finde ich den besten Zahnzusatz-Tarif?

Damit der Tarif im gewünschten Fall zahlt, empfehlen wir die telefonische Beratung durch einen Experten. Nicht jeder Finanztest Testsieger ist der beste Zahnzusatztarif für Ihre persönlichen Erfordernisse. Die Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung-Vergleiche basieren auf einem Musterkunden mit einer durchschnittlichen Zahngesundheit. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Zahnersatz, Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie – Welche Leistungen soll die Zahnversicherung beinhalten?

Als ZVO empfehlen wir, den Schwerpunkt der Absicherung bei Erwachsenen auf Zahnersatz zu legen. Bei Kindern steht die kieferorthopädische Behandlung ganz klar an erster Stelle. Diese Leistungen einer Zahnzusatzversicherung zusätzlich zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung sind ratsam, sortiert nach Wichtigkeit:

  1. Erstattung für hochwertigen Zahnersatz ohne Beschränkung für Implantate
  2. Erstattung für Inlays, Onlays, Overlays und Veneers
  3. Erstattung für Wurzelbehandlungen und Parodontose ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
  4. Erstattung für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe von mindestens 100 Euro pro Jahr
  5. Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen und Zahnspange (nur bei Kindern)

Wie hoch soll die prozentuale Erstattung eines Zahntarifs sein?

Wir empfehlen eine Kostenerstattung von mindestens 90 Prozent bei Zahnersatzmaßnahmen und 100 Prozent bei Zahnbehandlungen. Bei Prophylaxemaßnahmen ist die jährliche Höchstgrenze sowie die Anzahl an jährlichen Behandlungen wichtig. Für die PZR sind mindestens 100 Euro pro Jahr ratsam. Wer mehr als einmal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lässt, sollte eine Zahnzusatzversicherung mit mindestens 150 Euro Kostenübernahme pro Jahr abschließen.

Sind die Leistungen für Vorsorge, Prophylaxe und Zahnreinigung wichtig?

Absolut – wenn Sie zahnerhaltende Maßnahmen regelmäßig durchführen. Prinzipiell ein einfaches Rechenbeispiel. Wenn Sie zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, berechnet der Zahnarzt circa 160 bis 200 Euro. Eine hervorragende Zahnzusatzversicherung gibt es ab 20 Euro Monatsbeitrag, also 240 Euro im Jahr. Nutzen Sie die tarifliche Prophylaxeleistung konsequent, ist Ihr Beitrag beinahe refinanziert. Regelmäßige Vorsorge fördert gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln.

Ist der Finanztest Testsieger im Vergleich die beste Zahnversicherung?

Nein. Die Finanztest-Testsieger sind Produkte, die besonders gute Leistungen für Zahnersatz durch Implantate, Brücken, Kronen und Prothesen beinhalten. Die Leistungsfähigkeit für Zahnbehandlung und Prophylaxe spielt im Zahnversicherung-Test der Stiftung Warentest keine Rolle. Das lässt sich gut an den Tarifen der Halleschen Versicherung erkennen. Sowohl der reine Zahnersatztarif Hallesche DentZE.100 als auch das Rundum-sorglos-Paket Hallesche Giga.DENT erhielten exakt das gleiche Testergebnis. Die Leistungen und Kosten der beiden Zusatzversicherungen unterscheiden sich jedoch deutlich.

2022 gibt es bereits 26 Testsieger bei Stiftung Warentest. Das ist positiv und negativ zugleich. Positiv ist die riesige Auswahl an guten und hervorragenden Zahnzusatztarifen. Negativ ist, dass der Test für normale Menschen kaum eine Hilfe darstellt. Wie sollen Versicherungsnehmer bei 26 Testsiegern für einen Musterkunden die individuell beste Lösung finden?

Fragen zu Annahmerichtlinien und Abschluss der Zahnversicherung

Haben alle privaten Krankenzusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung?

Nein. Es gibt Zusatzversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung. Verzichtet ein Versicherer auf diese Prüfung, wird Ihr Antrag auf Zahnversicherung garantiert angenommen. Es bedeutet allerdings nicht, dass zum Versicherungsbeginn bereits laufende oder angeratene Maßnahmen abgesichert sind. Hierfür gibt es nur spezielle Verträge und Tarife mit Sofortschutz, wie den ERGO Zahnersatz-Sofort ZEZ.

Welche Gesundheitsfragen muss ich im Antrag beantworten?

Die Gesundheitsfragen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Prinzipiell geht es um existierende Zahnlücken sowie angeratene, laufende oder beabsichtigte Leistungen. Bei Kindern wird nach Zahnfehlstellung und eventueller Notwendigkeit einer Kieferorthopädie gefragt. Mit der Gesundheitsprüfung schützen Krankenversicherungen ihre Versichertengemeinschaft. Potenzielle Risikofälle werden aussortiert.

Wichtig: Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie das nicht, verletzen Sie Ihre Obliegenheiten und die Versicherung kann im Ernstfall die Leistung verweigern.

Wie kann ich die Zahnversicherung abschließen?

Wir senden Ihnen die Vertragsunterlagen inklusive Produktinformationsblätter, AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und einer Dokumentation per Post und E-Mail. Sie vergleichen das Angebot und senden uns den Antrag unterschrieben zurück. Auf unserer Webseite können Sie Ihre die Zahnzusatzversicherung online abschließen.

Wann ist Versicherungsbeginn und wann beginnt der Versicherungsschutz?

Sobald der Antrag auf Zahnzusatzversicherung eingereicht ist, erhalten Sie die Police direkt von der Versicherung zugeschickt. Der Versicherungsbeginn ist in der Police ersichtlich. Je nach tariflichen Bestimmungen beginnt der Schutz sofort oder nach der vertraglichen Wartezeit für die Zahnversicherung. Die Wartezeit kann je nach Leistungsbaustein variieren. Beispielsweise keine Wartezeit für Prophylaxe und acht Monate Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen.

Kann ich fehlende Zähne mitversichern?

Ja. Einige Zahnzusatzversicherungen ermöglichen die Mitversicherung existierender Zahnlücken. Sie erhalten Leistungen bei Zahnersatz durch Implantate, Brücken, Kronen oder Prothesen. Wichtig: zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf die Behandlung nicht angeraten, laufend oder beabsichtigt sein. Lediglich drei Zusatzversicherungen bilden die Ausnahme: UKV/BBKK, SDK Zahnzusatzversicherung und ERGO Zahn-Ersatz-Sofort.

Wenn Sie fehlende Zähne mitversichern wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten bzw. Angebote der Versicherer:

  • Risikoprämie pro Zahn auf den normalen Monatsbetrag (prozentual oder absolut)
  • Leistungsstaffel bei Vorhandensein einer Zahnlücke (geringere Erstattung während der ersten Jahre)
  • kostenlose Mitversicherung eines fehlenden Zahns bei einigen Zahnzusatzversicherungen (bspw. Gothaer MediZ Duo oder Barmenia Zahnzusatzversicherungen)

Zusätzlich gibt es Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie die Zahntarife zwar abschließen können, die fehlenden Zähne aber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Insbesondere die Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen können Sie unabhängig von Ihrer derzeitigen Zahngesundheit abschließen. Zahnlücken sind nicht mitversichert.

Was passiert, wenn ich eine laufende oder angeratene Behandlung habe?

Zwei Varianten sind möglich. Erste Möglichkeit: Die Versicherungsgesellschaft lehnt Ihren Antrag auf Zusatzversicherung ab. Zweite Möglichkeit: Die erforderliche Behandlung wird nicht in die tariflichen Leistungen einbezogen. Bei Wurzelbehandlung oder Parodontose gibt es keine andere Option. Bei Zahnersatz ist die Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlung eine Alternative.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erfüllen?

Die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sowie die Meldung mit Erstwohnsitz in Deutschland sind Voraussetzung für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Einige Gesellschaften akzeptieren Antragsteller, die über die Heilfürsorge versichert sind. Dazu zählen Allianz, Inter, ARAG, die Bayerische oder die Continentale.

Fragen zu Kosten und Beitragsentwicklung der Zahnzusatzversicherung

Bleiben die Beiträge über die Vertragslaufzeit konstant?

Nein. Beitragsanpassungen sind im Laufe der Zeit bei allen Gesellschaften normal. Es gibt ordentliche und außerordentliche Beitragserhöhungen. Ordentlich ist die Beitragsanpassung, wenn sie vertraglich zu festen Zeitpunkten vereinbart ist (siehe Tarife mit und ohne Alterungsrückstellung). Außerordentlich ist sie, wenn aufgrund einer zu hohen Leistungsquote im gesamten Kollektiv eine Erhöhung geschieht. Diese Anpassung erfolgt niemals nur für Sie alleine, sondern trifft alle Versicherungsnehmer in der Risikogemeinschaft. Es spielt keine Rolle, ob Sie Leistungen aus dem Tarif erhalten haben oder nicht. Die außerordentliche Beitragsanpassung wird von der BaFin (Bundesagentur für Finanzdienstleistungen) überwacht und veranlasst.

Was ist ein Tarif mit oder ohne Altersrückstellung?

Die Kalkulation Ihrer Versicherungsprämie für die Zahnzusatzversicherung geschieht auf zwei voneinander abweichenden Systemen. Es gibt die Beitragskalkulation nach

  • Art der Lebensversicherung mit Altersrückstellungen und
  • Art der Schadenversicherung ohne Altersrückstellungen

Tarife mit Alterungsrückstellungen haben keine geplanten bzw. ordentlichen Beitragserhöhungen. Theoretisch behalten Sie in dieser Variante immer den gleichen Tarifbeitrag. Lediglich außerordentliche Anpassungen führen zu einer Erhöhung der Prämie für die Zahnzusatzversicherung. Zahntarife ohne Alterungsrückstellungen besitzen einen günstigen Beitrag in jungen Jahren. Dafür erhöht sich die Versicherungsprämie an vordefinierten Altersgrenzen. Die Alterssprünge weichen in puncto Höhe und Zeitpunkt von Gesellschaft zu Gesellschaft voneinander ab.

Wie oft erhöht der Versicherer die Beiträge?

Bei Zahnzusatzversicherungen nach Art der Schadensversicherung gibt es regelmäßige Anpassungen. Die Versicherer wählen für die Beitragssprünge in der Regel einen Zeitabstand von fünf bis zehn Jahren. Der Tarif Bayerische Zahn Prestige steigert die Versicherungsprämie bei Erreichen des 16., 21., 31., 41., 46., 51., 56., 61. und 66. Lebensjahres.

Wie finde ich eine günstige Zahnzusatzversicherung?

Nutzen Sie unseren Vergleich für Zahnzusatzversicherungen und filtern Sie nach dem Preis. Beachten Sie bei der Auswahl des passenden Tarifs die Leistungen und Erstattungshöhe. Günstigsten Tarife einiger Anbieter können Lücken im Angebot enthalten und bieten keinen Schutz im gewünschten Maße. Wer seinen Beitrag jährlich im Voraus zahlt, erhält bei manchen Versicherern einen Beitragsnachlass von ein paar Prozent.

Was kostet ein guter Tarif monatlich?

Je nach Alter ist eine hervorragende Zahnversicherung ohne Altersrückstellungen angesiedelt bei einem monatlichen Beitrag von

  • 20 Euro bis zum 30. Lebensjahr
  • 30 Euro bis zum 45. Lebensjahr
  • 40 Euro bis zum 60. Lebensjahr
  • 50 Euro ab dem 60. Lebensjahr

 

Fragen zu Allgemeinen Tarifbedingungen (AVB) der Zahnversicherung

Was ist die GOZ und der GOZ Höchstsatz?

GOZ ist die Abkürzung für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen und Therapien auf Basis des Zahnheilkundegesetzes. Für Zahnärzte ist sie bei der Honorarfindung und der Abrechnung gegenüber der GKV bindend. Der normale Gebührensatz wird mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Ein Beispiel: Die Gebührenposition für eine Therapie mit einem Inlay beträgt 10 Euro. Als Steigerungssatz ist der Faktor 2,3 vorgesehen. Die zahnärztliche Behandlung wird in diesem Fall mit 23 Euro abgerechnet. Der aktuelle GOZ Höchstsatz ist die 3,5-fache Steigerung. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet bis zum 3,5-fachen GOZ Satz. Einige Anbieter bezahlen die Kosten auch darüber hinaus.

Leistet die Zahnzusatzversicherung im Ausland?

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist der Leistungsbereich für das Ausland definiert. Einige Versicherer versprechen weltweite Leistung, andere Anbieter beschränken sich auf Europa oder die Europäische Union. Einige wenige leisten für Zahnarztkosten ausschließlich in Deutschland. Hegen Sie einen Behandlungswunsch im Ausland, ist vorab die Höhe der Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen zu klären. Die PKV setzt eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus oder sie wird kalkulatorisch angenommen. Als Kassenpatient erhalten Sie in Deutschland einen GKV Zuschuss beziehungsweise Regelsatz. Dieser wird bei einer Auslandsbehandlung mindestens angesetzt. Viele Anbieter rechnen mit einem festen Prozentsatz als Vorleistung. Vor Behandlungsbeginn empfehlen wir, bei Ihrem Versicherer eine Bestätigung zur Kostenübernahme einzuholen. Legen Sie den Heil- und Kostenplan vor.

Wozu dient ein Preis-Leistungsverzeichnis der Zahnzusatzversicherung?

Lange Zeit gab es in den Tarifbedingungen ein Preis-Leistungsverzeichnis für zahnmedizinische Behandlungen. Für Patienten war das eine Deckelung der Erstattung für definierte Behandlungsmethoden oder bei hochwertigen Materialien. Eine gute Zahnzusatzversicherung verzichtet heutzutage auf ein Preis-Leistungsverzeichnis.

Wie lange ist meine Wartezeit nach Versicherungsbeginn?

Ein Verzicht auf die Wartezeit ist bei vielen Tarifen fester Bestandteil. Damit können Patienten Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Vor allem für die professionelle Zahnreinigung und andere Vorsorgemaßnahmen verzichten die Versicherer auf Wartezeiten. Einige Zahnzusatzversicherungen bestehen zu Beginn noch auf die Wartefrist, gerade bei Zahnersatz und Zahnbehandlung. Die Wartezeit fällt dann zwischen drei und acht Monaten aus.

Fazit: Nutzen Sie für die passende Absicherung unseren Zahnversicherung-Vergleich

Das individuell richtige Versicherungsangebot gibt es – aber es will gefunden werden. Mit unserem umfassenden Zahnzusatzversicherung-Vergleich geben wir Ihnen das passende Werkzeug an die Hand. Schauen Sie in die Leistungsdetails und vergleichen Sie Ihre Wunschtarife miteinander. Lesen Sie neben den reinen Erstattungssätzen auch das Kleingedruckte aus den Tarifbedingungen und stellen Sie Tarifdetails gegenüber.

Gerne helfen wir Ihnen dabei telefonisch. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Rufen Sie uns an unter 06201-8462511.