Fragen zu Annahmerichtlinien und Abschluss der Zahnversicherung
Haben alle privaten Krankenzusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Es gibt Zusatzversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung. Verzichtet ein Versicherer auf diese Prüfung, wird Ihr Antrag auf Zahnversicherung garantiert angenommen. Es bedeutet allerdings nicht, dass zum Versicherungsbeginn bereits laufende oder angeratene Maßnahmen abgesichert sind. Hierfür gibt es nur spezielle Verträge und Tarife mit Sofortschutz, wie den ERGO Zahnersatz-Sofort ZEZ.
Welche Gesundheitsfragen muss ich im Antrag beantworten?
Die Gesundheitsfragen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Prinzipiell geht es um existierende Zahnlücken sowie angeratene, laufende oder beabsichtigte Leistungen. Bei Kindern wird nach Zahnfehlstellung und eventueller Notwendigkeit einer Kieferorthopädie gefragt. Mit der Gesundheitsprüfung schützen Krankenversicherungen ihre Versichertengemeinschaft. Potenzielle Risikofälle werden aussortiert.
Wichtig: Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie das nicht, verletzen Sie Ihre Obliegenheiten und die Versicherung kann im Ernstfall die Leistung verweigern.
Wie kann ich die Zahnversicherung abschließen?
Wir senden Ihnen die Vertragsunterlagen inklusive Produktinformationsblätter, AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und einer Dokumentation per Post und E-Mail. Sie vergleichen das Angebot und senden uns den Antrag unterschrieben zurück. Auf unserer Webseite können Sie Ihre die Zahnzusatzversicherung online abschließen.
Wann ist Versicherungsbeginn und wann beginnt der Versicherungsschutz?
Sobald der Antrag auf Zahnzusatzversicherung eingereicht ist, erhalten Sie die Police direkt von der Versicherung zugeschickt. Der Versicherungsbeginn ist in der Police ersichtlich. Je nach tariflichen Bestimmungen beginnt der Schutz sofort oder nach der vertraglichen Wartezeit für die Zahnversicherung. Die Wartezeit kann je nach Leistungsbaustein variieren. Beispielsweise keine Wartezeit für Prophylaxe und acht Monate Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen.
Kann ich fehlende Zähne mitversichern?
Ja. Einige Zahnzusatzversicherungen ermöglichen die Mitversicherung existierender Zahnlücken. Sie erhalten Leistungen bei Zahnersatz durch Implantate, Brücken, Kronen oder Prothesen. Wichtig: zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf die Behandlung nicht angeraten, laufend oder beabsichtigt sein. Lediglich drei Zusatzversicherungen bilden die Ausnahme: UKV/BBKK, SDK Zahnzusatzversicherung und ERGO Zahn-Ersatz-Sofort.
Wenn Sie fehlende Zähne mitversichern wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten bzw. Angebote der Versicherer:
- Risikoprämie pro Zahn auf den normalen Monatsbetrag (prozentual oder absolut)
- Leistungsstaffel bei Vorhandensein einer Zahnlücke (geringere Erstattung während der ersten Jahre)
- kostenlose Mitversicherung eines fehlenden Zahns bei einigen Zahnzusatzversicherungen (bspw. Gothaer MediZ Duo oder Barmenia Zahnzusatzversicherungen)
Zusätzlich gibt es Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie die Zahntarife zwar abschließen können, die fehlenden Zähne aber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Insbesondere die Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen können Sie unabhängig von Ihrer derzeitigen Zahngesundheit abschließen. Zahnlücken sind nicht mitversichert.
Was passiert, wenn ich eine laufende oder angeratene Behandlung habe?
Zwei Varianten sind möglich. Erste Möglichkeit: Die Versicherungsgesellschaft lehnt Ihren Antrag auf Zusatzversicherung ab. Zweite Möglichkeit: Die erforderliche Behandlung wird nicht in die tariflichen Leistungen einbezogen. Bei Wurzelbehandlung oder Parodontose gibt es keine andere Option. Bei Zahnersatz ist die Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlung eine Alternative.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erfüllen?
Die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sowie die Meldung mit Erstwohnsitz in Deutschland sind Voraussetzung für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Einige Gesellschaften akzeptieren Antragsteller, die über die Heilfürsorge versichert sind. Dazu zählen Allianz, Inter, ARAG, die Bayerische oder die Continentale.
Fragen zu Kosten und Beitragsentwicklung der Zahnzusatzversicherung
Bleiben die Beiträge über die Vertragslaufzeit konstant?
Nein. Beitragsanpassungen sind im Laufe der Zeit bei allen Gesellschaften normal. Es gibt ordentliche und außerordentliche Beitragserhöhungen. Ordentlich ist die Beitragsanpassung, wenn sie vertraglich zu festen Zeitpunkten vereinbart ist (siehe Tarife mit und ohne Alterungsrückstellung). Außerordentlich ist sie, wenn aufgrund einer zu hohen Leistungsquote im gesamten Kollektiv eine Erhöhung geschieht. Diese Anpassung erfolgt niemals nur für Sie alleine, sondern trifft alle Versicherungsnehmer in der Risikogemeinschaft. Es spielt keine Rolle, ob Sie Leistungen aus dem Tarif erhalten haben oder nicht. Die außerordentliche Beitragsanpassung wird von der BaFin (Bundesagentur für Finanzdienstleistungen) überwacht und veranlasst.
Was ist ein Tarif mit oder ohne Altersrückstellung?
Die Kalkulation Ihrer Versicherungsprämie für die Zahnzusatzversicherung geschieht auf zwei voneinander abweichenden Systemen. Es gibt die Beitragskalkulation nach
- Art der Lebensversicherung mit Altersrückstellungen und
- Art der Schadenversicherung ohne Altersrückstellungen
Tarife mit Alterungsrückstellungen haben keine geplanten bzw. ordentlichen Beitragserhöhungen. Theoretisch behalten Sie in dieser Variante immer den gleichen Tarifbeitrag. Lediglich außerordentliche Anpassungen führen zu einer Erhöhung der Prämie für die Zahnzusatzversicherung. Zahntarife ohne Alterungsrückstellungen besitzen einen günstigen Beitrag in jungen Jahren. Dafür erhöht sich die Versicherungsprämie an vordefinierten Altersgrenzen. Die Alterssprünge weichen in puncto Höhe und Zeitpunkt von Gesellschaft zu Gesellschaft voneinander ab.
Wie oft erhöht der Versicherer die Beiträge?
Bei Zahnzusatzversicherungen nach Art der Schadensversicherung gibt es regelmäßige Anpassungen. Die Versicherer wählen für die Beitragssprünge in der Regel einen Zeitabstand von fünf bis zehn Jahren. Der Tarif Bayerische Zahn Prestige steigert die Versicherungsprämie bei Erreichen des 16., 21., 31., 41., 46., 51., 56., 61. und 66. Lebensjahres.
Wie finde ich eine günstige Zahnzusatzversicherung?
Nutzen Sie unseren Vergleich für Zahnzusatzversicherungen und filtern Sie nach dem Preis. Beachten Sie bei der Auswahl des passenden Tarifs die Leistungen und Erstattungshöhe. Günstigsten Tarife einiger Anbieter können Lücken im Angebot enthalten und bieten keinen Schutz im gewünschten Maße. Wer seinen Beitrag jährlich im Voraus zahlt, erhält bei manchen Versicherern einen Beitragsnachlass von ein paar Prozent.
Was kostet ein guter Tarif monatlich?
Je nach Alter ist eine hervorragende Zahnversicherung ohne Altersrückstellungen angesiedelt bei einem monatlichen Beitrag von
- 20 Euro bis zum 30. Lebensjahr
- 30 Euro bis zum 45. Lebensjahr
- 40 Euro bis zum 60. Lebensjahr
- 50 Euro ab dem 60. Lebensjahr
Fragen zu Allgemeinen Tarifbedingungen (AVB) der Zahnversicherung
Was ist die GOZ und der GOZ Höchstsatz?
GOZ ist die Abkürzung für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen und Therapien auf Basis des Zahnheilkundegesetzes. Für Zahnärzte ist sie bei der Honorarfindung und der Abrechnung gegenüber der GKV bindend. Der normale Gebührensatz wird mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Ein Beispiel: Die Gebührenposition für eine Therapie mit einem Inlay beträgt 10 Euro. Als Steigerungssatz ist der Faktor 2,3 vorgesehen. Die zahnärztliche Behandlung wird in diesem Fall mit 23 Euro abgerechnet. Der aktuelle GOZ Höchstsatz ist die 3,5-fache Steigerung. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet bis zum 3,5-fachen GOZ Satz. Einige Anbieter bezahlen die Kosten auch darüber hinaus.
Leistet die Zahnzusatzversicherung im Ausland?
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist der Leistungsbereich für das Ausland definiert. Einige Versicherer versprechen weltweite Leistung, andere Anbieter beschränken sich auf Europa oder die Europäische Union. Einige wenige leisten für Zahnarztkosten ausschließlich in Deutschland. Hegen Sie einen Behandlungswunsch im Ausland, ist vorab die Höhe der Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen zu klären. Die PKV setzt eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus oder sie wird kalkulatorisch angenommen. Als Kassenpatient erhalten Sie in Deutschland einen GKV Zuschuss beziehungsweise Regelsatz. Dieser wird bei einer Auslandsbehandlung mindestens angesetzt. Viele Anbieter rechnen mit einem festen Prozentsatz als Vorleistung. Vor Behandlungsbeginn empfehlen wir, bei Ihrem Versicherer eine Bestätigung zur Kostenübernahme einzuholen. Legen Sie den Heil- und Kostenplan vor.
Wozu dient ein Preis-Leistungsverzeichnis der Zahnzusatzversicherung?
Lange Zeit gab es in den Tarifbedingungen ein Preis-Leistungsverzeichnis für zahnmedizinische Behandlungen. Für Patienten war das eine Deckelung der Erstattung für definierte Behandlungsmethoden oder bei hochwertigen Materialien. Eine gute Zahnzusatzversicherung verzichtet heutzutage auf ein Preis-Leistungsverzeichnis.
Wie lange ist meine Wartezeit nach Versicherungsbeginn?
Ein Verzicht auf die Wartezeit ist bei vielen Tarifen fester Bestandteil. Damit können Patienten Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Vor allem für die professionelle Zahnreinigung und andere Vorsorgemaßnahmen verzichten die Versicherer auf Wartezeiten. Einige Zahnzusatzversicherungen bestehen zu Beginn noch auf die Wartefrist, gerade bei Zahnersatz und Zahnbehandlung. Die Wartezeit fällt dann zwischen drei und acht Monaten aus.
Fazit: Nutzen Sie für die passende Absicherung unseren Zahnversicherung-Vergleich
Das individuell richtige Versicherungsangebot gibt es – aber es will gefunden werden. Mit unserem umfassenden Zahnzusatzversicherung-Vergleich geben wir Ihnen das passende Werkzeug an die Hand. Schauen Sie in die Leistungsdetails und vergleichen Sie Ihre Wunschtarife miteinander. Lesen Sie neben den reinen Erstattungssätzen auch das Kleingedruckte aus den Tarifbedingungen und stellen Sie Tarifdetails gegenüber.
Gerne helfen wir Ihnen dabei telefonisch. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Rufen Sie uns an unter 06201-8462511.