ARAGZ50/90
Früherer TOP Tarif ARAG

50% Kostenübernahme für Zahnersatz

Schwächen bei PZR und KFO Leistungen

Günstige Beiträge auch im Alter

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Geburtsjahr:

Top Empfehlung 2024 Testsiegertarife

Gesamtbewertung: 4,89

3.604 Kundenstimmen

ARAG Z50/90

Test und Testurteil ARAG Z50/90

Logo ARAG Zahnzusatzversicherung

ARAGZ50/90

2,17

77 / 100 Punkte

Zahnersatz

84 / 100 Punkte

Zahnbehandlung

38 / 100 Punkte

Zahnreinigung & Prophylaxe

95 / 100 Punkte

Kieferorthopädie

80 / 100 Punkte

Vertragsbedingungen

82 / 100 Punkte

Leistungsbegrenzungen

93 / 100 Punkte

Alle Details zum Tarif übersichtlich in einer Tabelle

Detaillierte Leistungsinhalte ARAG Z50/90
Prophylaxe 50% für Fissurenversiegelung
Zahnbehandlung 50% - 90%*
Zahnersatz 50%
Füllungen 50% / max. 90% mit den Leistungen der GKV
Kieferorthopädie ja
Finanztest-Urteil gut (2,3)
Leistungsinhalte: Prophylaxe
Gesellschaft ARAG
Tarif Z50/90
Prophylaxe ja
Erstattungshöhe 50% für Fissurenversiegelung
Entfernung von harten und weichen Belägen nein
Professionelle Zahnreinigung 50%
Mundhygiene nein
Zungenhygiene nein
Prothesenhygiene nein
Karies- und Parodontalprophylaxe nein
Versiegelung der Fissuren ja
Bakterienanalyse und DNA-Test ja
Besonderheiten Prophylaxe Fissurenversiegelungen werden zu 50% auch außerhalb der GKV-Richtlinien bei den bleibenden Zähnen erstattet. Die GKV erstattet bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Fissurenversiegelung an den bleibenden Backenzähnen (6er und 7er Zahn). Die kleinen Backenzähne (4er und 5er Zahn) werden aus dem Tarif erstattet. Es werden keine Fissurenversiegelungen an Milchzähnen erstattet.

Bakterienanalyse: Bei anschl. Antibiotika-Therapie ja im Rahmen der Kulanz
Leistungsinhalte: Zahnbehandlung
Zahnbehandlung 50% - 90%*
Wurzelbehandlung mit Kassenleistung 50% - 90%*
Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung 50%
Wurzellängenmessung ohne Kassenleistung 50%
Parodontalbehandlung mit Kassenleistung 50% - 90%*
Parodontalbehandlung ohne Kassenleistung 50% sofern die GKV die Leistung gänzlich ablehnt.
Besonderheiten Zahnbehandlung Leistet die gesetzliche Kasse werden 50% zuzüglich der Kassenleistung übernommen, jedoch nicht mehr als 90% insgesamt.
Eine Parodontalbehandlung wird zu 50% ersetzt, wenn die GKV gänzlich ablehnt.
Leistungsinhalte: Füllungen
Füllungen 50% / max. 90% mit den Leistungen der GKV
Kompositfüllung (einschichtig) 50% / max. 90% mit den Leistungen der GKV
Kompositfüllung (mehrschichtig) 50% / max. 90% mit den Leistungen der GKV
Hochwertige Kunststoffüllungen 50% / max. 90% mit den Leistungen der GKV
Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik 50% / max. 90% mit den Leistungen der GKV
Besonderheiten Füllungen Keine
Leistungsinhalte: Zahnersatz
Zahnersatz 50%
Krone 50%
Brücke 50%
Implantat 50%
Teilprothese 50%
Teleskopprothese 50%
Vollprothese 50%
Implantatgetragene Prothese 50%
Funktionsanalytische und -therapeutische Behandlung 50%
Veneers (Keramikverblendschalen) 50%
Besonderheiten Zahnersatz Erstattung Zahnersatz: 50% bis max. 90% inklusive der Kassenleistung. Erstattung der ARAG max. 50%.
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre ja
KIG 1-2 (Kasse leistet nichts) 50% / bis max. zur Vollendung des 18. Lebensjahres
KIG 3-5 (Kasse erstattet Grundversorgung) Keine Leistung
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) ja*
Innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) ja*
Minibrackets nein
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets nein
Farblose Bögen nein
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) ja*
Kieferorthopädische Funktionsanalyse ja
Besonderheiten KFO bis 18 Jahre * Unsichtbare Zahnspangen, innenliegende Zahnspangen und festsitzende Retainer werden nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene ja
Höhe der Leistung 50%
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) ja*
Innenlieende Zahnspangen (Lingualtechnik) ja*
Minibrackets nein
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets nein
Farblose Bögen nein
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) ja*
Kieferorthopädische Funktionsanalyse ja
Besonderheiten KFO Erwachsene * Unsichtbare Zahnspangen, innenliegende Zahnspangen und festsitzende Retainer werden nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Weitere Leistungen/Information
Besteht ein Preis-/Leistungsverzeichnis? nein
Wird regelmäßig geführtes Bonusheft honoriert? nein
Behandlung im Ausland möglich? ja*
Privatarzt ohne Kassenzulassung? nein
Schmerzbehandlung ja
Vollnarkose Einzelfallprüfung
Akupunktur Keine Leistung
Hypnose Keine Leistung
Knirscher-/Aufbissschiene Keine Leistung, aber die Gnathologie bei Aufbissschienen wird erstattet
Behandlung mit Laser Ja, im Rahmen der GOZ-Zuschlagsziffern
Behandlung mit OP-Mikroskop Ja, im Rahmen der GOZ-Zuschlagsziffern
3D-Kieferröntgen Bei medizinischer Notwendigkeit
Besonderheiten * Privatärtzliche Leistungen sind im Ausland nicht versichert. Zahnersatz im Ausland, wenn die GKV zur geplanten Behandlung den Festzuschuss gewährt. Die Genehmigung durch die GKV muss vorgelegt werden.
Wartezeiten Prophylaxe 3 Monate Wartezeit
Wartezeiten Zahnbehandlung 3 Monate Wartezeit
Wartezeiten hochwertige Füllungen und Inlays 3 Monate Wartezeit
Wartezeiten Zahnersatz 8 Monate Wartezeit
Wartezeiten Kieferorthopädie 8 Monate Wartezeit
Höchstgrenzen 1. Jahr: 310,- €
1. - 2. Jahr: 620,- €
Begrenzung auf die GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) Bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung wird über den 3,5-fachen Satz hinaus erstattet.
Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre
Altersrückstellungen ja
Beitragsentwicklung Keine altersbedingten Beitragssprünge
Kündigungsfrist 3 Monate zum Kalenderjahresende
Gesellschaftsadresse für Leistungseinreichung ARAG Krankenversicherung-AG
Hollerithstraße 11
81829 München
Finanztest-Urteil gut (2,3)
Besondere Annahmerichtlinien

Bei einer laufenden Zahnbehandlung ist ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht einzureichen. Für die laufende Behandlung gibt es einen Leistungsausschluß.

Bei einer vorhandenen Knirscherschiene ist ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht einzureichen. Es erfolgt eine Prüfung ob ein Leistungsaausschluss notwendig ist (Kosten für Aufbissschienen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Maßnahmen, sowie Kiefergelenksbehandlungen, sind nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen).

Mitversicherung von fehlenden Zähnen 3 - bis zu 3 Zähne
Risikozuschlag für fehlende Zähne 20.00 Prozent pro fehlendem Zahn

ARAGZ50/90

2,17

77 / 100 Punkte

Testsieger-Siegel-ProvenExpert

Gesamtbewertung: 4,89

Bewertungen: 3.604

ARAG Z50/90Häufige Fragen

Welche Erfahrungen haben wir von Testsiegertarife mit dem Tarif ARAG Z50/90?

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Hat der Tarif ARAG Z50/90 eine Wartezeit?

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Kann ich ARAG Z50/90 auch für mein Kind abschließen?

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Welche Leistungen übernimmt der Tarif ARAG Z50/90?

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Wie viel erstattet der Tarif ARAG Z50/90 für eine Zahnreinigung?

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Wie viel erstattet der Tarif ARAG Z50/90 für eine Zahnreinigung?

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Übernimmt der Tarif ARAG Z50/90 die Kosten für Implantate?

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