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Was kann ich tun?

Zahnzusatzversicherung will Patientenakte

Die Zahnzusatzversicherung darf die Patientenakte nur mit vorheriger Schweigepflichtentbindung einsehen

Keine pauschale Zustimmung erteilen โ€“ nur relevante Informationen รผbermitteln

Wer die Mitwirkung verweigert, riskiert Leistungsverzรถgerungen oder -ablehnungen

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Ein Zahnarzt schreibt etwas in eine Patientenakte

Zahnzusatzversicherung will Patientenakte: Was kann ich tun?

Will die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen, kann das fรผr Versicherte ein Schock sein. Lehnt der Versicherer den Antrag ab? Kann die Prรผfung im Leistungsfall negative Folgen haben? Was fรผr Versicherungsgesellschaften eine gรคngige Praxis ist, sorgt immer wieder fรผr รœberraschung bei den Versicherungsnehmern. Wir klรคren, ob die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen darf und wie Sie auf eine solche Anfrage reagieren.

Darf die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen?

Will die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte, stellen sich Versicherte zurecht die Frage, ob die Gesellschaft dazu รผberhaupt berechtigt ist. SchlieรŸlich handelt es sich dabei um vertrauliche Unterlagen. Und insbesondere dann, wenn teure und umfangreiche Behandlungen beim Zahnarzt abgerechnet werden sollen, mรถchten die Kunden wissen, ob sie der Forderung des Versicherers nach der Patientenakte nachkommen mรผssen.

Grundsรคtzlich gilt: Die Zahnzusatzversicherung will die Patientenakte, um Leistungsansprรผche zu prรผfen, Missbrauch zu vermeiden und die Kosten zu kontrollieren. Damit schรผtzt sich die Gesellschaft selbst, aber auch das Versicherungskollektiv. Dem gegenรผber steht jedoch das Recht auf Datenschutz und die รคrztliche Schweigepflicht. Es gilt also, einen Mittelweg zu finden, zwischen dem Schutz sensibler Gesundheitsdaten und dem Informationsbedรผrfnis der Versicherung.

Patientenakte – Die Rechte des Patienten

Patienten haben ein grundlegendes Recht auf den Schutz ihrer Gesundheitsdaten. Mit der รœberarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde dieses Recht noch einmal verstรคrkt. Eine Weitergabe von Informationen ist nur mit ausdrรผcklicher Erlaubnis des Patienten gestattet. Denn die ร„rzte unterliegen einer Schweigepflicht und dรผrfen Patientendaten nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergeben โ€“ dazu gehรถren auch Zahnversicherungen.

Warum Versicherte dennoch ihre Patientenakte freigeben mรผssen

Beim ersten groรŸen Leistungsfall wird der Versicherer unter Umstรคnden prรผfen, ob die Gesundheitsfragen bei der Antragstellung zur Zahnversicherung korrekt beantwortet wurden. Dabei handelt es sich um die Prรผfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dafรผr stimmt der Versicherungsnehmer im Antrag zu, dass er ร„rzte und Zahnรคrzte von der Schweigepflicht entbindet. Somit schreibt die Versicherung den Arzt an und bittet direkt um Auskunft. Dabei kann es passieren, dass die Gesellschaft eine Kopie der Patientenakte anfordert.

Der Versicherungsnehmer kann sich dagegen entscheiden, seine ร„rzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Im Rahmen der Prรผfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist der Versicherte aber dazu verpflichtet, dem Versicherer alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen โ€“ bei Bedarf auch die Patientenakte. Verweigert der Patient die Herausgabe, kann die Gesellschaft die Leistungsabrechnung erheblich verzรถgern und sogar ablehnen! In diesem Fall liegt eine โ€žVerletzung der Mitwirkungspflichtโ€œ vor.

Aus diesem Grund besteht eine indirekte Pflicht zur Freigabe, wenn die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte will. Zwar dรผrfen die Versicherungsnehmer ablehnen und sich auf den Schutz sensibler Gesundheitsdaten berufen, dann wiederum darf die Versicherungsgesellschaft die Kostenรผbernahme fรผr Behandlungen beim Zahnarzt aber kรผrzen oder ebenfalls ablehnen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte will?

Verlangt Ihre Zahnzusatzversicherung Einsicht in Ihre Patientenakte, handeln Sie nicht vorschnell. Informieren Sie sich ausfรผhrlich und gehen Sie Schritt fรผr Schritt vor:

  1. Prรผfen Sie die Anfrage: Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Versicherer, das genaue Informationen enthรคlt. Prรผfen Sie sorgfรคltig, welche Unterlagen die Gesellschaft konkret fordert. Mรถglicherweise ist gar nicht die gesamte Patientenakte gemeint, sondern nur einzelne Dokumente.

  2. Keine pauschale Zustimmung erteilen: Unterschreiben Sie keine pauschale Schweigepflichtentbindung, womit der Versicherer alle Ihre Unterlagen anfordern darf. Fordern Sie stattdessen eine detaillierte Aufstellung der gewรผnschten Informationen.

  3. Halten Sie Rรผcksprache mit Ihrem Zahnarzt: Bitten Sie die Zahnarztpraxis um Unterstรผtzung. Diese kann Ihnen dabei helfen, nur relevante Informationen und Unterlagen weiterzugeben โ€“ ohne die komplette Patientenakte an die Zahnzusatzversicherung zu รผbermitteln.

  4. Formulieren Sie Ihre Einwilligung gezielt: Erteilen Sie Ihrem Arzt die Schweigepflichtentbindung, schrรคnken Sie aber die Weitergabe der Informationen ein. So kรถnnen Sie bspw. formulieren, dass nur Unterlagen zu einer bestimmten Behandlung oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums weitergegeben werden dรผrfen.

Benรถtige ich Unterstรผtzung von einem Anwalt?

Will die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen, benรถtigen Sie in der Regel keinen rechtlichen Beistand. Mit einem durchdachten Vorgehen lassen sich Probleme meist vermeiden. Haben Sie die Gesundheitsfragen gegenรผber der Zahnzusatzversicherung wahrheitsgemรครŸ beantwortet und wurde die Behandlung nicht vor Vertragsabschluss schon angeraten, mรผssen Sie sich sowieso keine Sorgen machen. Dennoch gibt es Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, einen Anwalt hinzuzuziehen:

  • Die Versicherung verweigert die Leistung

  • Es besteht Zweifel an der Zulรคssigkeit der Anfrage

  • Die Kommunikation ist festgefahren

  • Ihnen wird fรคlschlicherweise eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorgeworfen

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite

Will die Zahnzusatzversicherung Ihre Patientenakte einsehen, kann dies zunรคchst fรผr Verunsicherung sorgen. In den meisten Fรคllen muss das aber kein Grund zur Sorge sein. Einerseits haben Sie das Recht, zu bestimmen, welche Informationen weitergegeben werden. Und auรŸerdem muss nicht jede Forderung bedeuten, dass es zu Schwierigkeiten kommt. Wurden die Gesundheitsfragen wahrheitsgemรครŸ beantwortet, haben Sie in der Regel nichts zu befรผrchten.

Mit einem strukturierten Vorgehen kรถnnen Sie Ihre Daten schรผtzen, auch wenn die Zahnzusatzversicherung Informationen aus Ihrer Patientenakte fordert. Um Ihren Leistungsanspruch nicht zu gefรคhrden, stehen unsere Experten Ihnen zur Seite. Gerne helfen wir Ihnen bereits bei Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung dabei, dafรผr zu sorgen, dass alles in den richtigen Bahnen lรคuft โ€“ und Sie im Leistungsfall zuverlรคssig abgesichert sind.

Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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