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Was kann ich tun?

Zahnzusatzversicherung will Patientenakte

Die Zahnzusatzversicherung darf die Patientenakte nur mit vorheriger Schweigepflichtentbindung einsehen

Keine pauschale Zustimmung erteilen – nur relevante Informationen übermitteln

Wer die Mitwirkung verweigert, riskiert Leistungsverzögerungen oder -ablehnungen

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Ein Zahnarzt schreibt etwas in eine Patientenakte

Zahnzusatzversicherung will Patientenakte: Was kann ich tun?

Will die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen, kann das für Versicherte ein Schock sein. Lehnt der Versicherer den Antrag ab? Kann die Prüfung im Leistungsfall negative Folgen haben? Was für Versicherungsgesellschaften eine gängige Praxis ist, sorgt immer wieder für Überraschung bei den Versicherungsnehmern. Wir klären, ob die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen darf und wie Sie auf eine solche Anfrage reagieren.

Darf die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen?

Will die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte, stellen sich Versicherte zurecht die Frage, ob die Gesellschaft dazu überhaupt berechtigt ist. Schließlich handelt es sich dabei um vertrauliche Unterlagen. Und insbesondere dann, wenn teure und umfangreiche Behandlungen beim Zahnarzt abgerechnet werden sollen, möchten die Kunden wissen, ob sie der Forderung des Versicherers nach der Patientenakte nachkommen müssen.

Grundsätzlich gilt: Die Zahnzusatzversicherung will die Patientenakte, um Leistungsansprüche zu prüfen, Missbrauch zu vermeiden und die Kosten zu kontrollieren. Damit schützt sich die Gesellschaft selbst, aber auch das Versicherungskollektiv. Dem gegenüber steht jedoch das Recht auf Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht. Es gilt also, einen Mittelweg zu finden, zwischen dem Schutz sensibler Gesundheitsdaten und dem Informationsbedürfnis der Versicherung.

Patientenakte – Die Rechte des Patienten

Patienten haben ein grundlegendes Recht auf den Schutz ihrer Gesundheitsdaten. Mit der Überarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde dieses Recht noch einmal verstärkt. Eine Weitergabe von Informationen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Patienten gestattet. Denn die Ärzte unterliegen einer Schweigepflicht und dürfen Patientendaten nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergeben – dazu gehören auch Zahnversicherungen.

Warum Versicherte dennoch ihre Patientenakte freigeben müssen

Beim ersten großen Leistungsfall wird der Versicherer unter Umständen prüfen, ob die Gesundheitsfragen bei der Antragstellung zur Zahnversicherung korrekt beantwortet wurden. Dabei handelt es sich um die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dafür stimmt der Versicherungsnehmer im Antrag zu, dass er Ärzte und Zahnärzte von der Schweigepflicht entbindet. Somit schreibt die Versicherung den Arzt an und bittet direkt um Auskunft. Dabei kann es passieren, dass die Gesellschaft eine Kopie der Patientenakte anfordert.

Der Versicherungsnehmer kann sich dagegen entscheiden, seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Im Rahmen der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist der Versicherte aber dazu verpflichtet, dem Versicherer alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen – bei Bedarf auch die Patientenakte. Verweigert der Patient die Herausgabe, kann die Gesellschaft die Leistungsabrechnung erheblich verzögern und sogar ablehnen! In diesem Fall liegt eine „Verletzung der Mitwirkungspflicht“ vor.

Aus diesem Grund besteht eine indirekte Pflicht zur Freigabe, wenn die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte will. Zwar dürfen die Versicherungsnehmer ablehnen und sich auf den Schutz sensibler Gesundheitsdaten berufen, dann wiederum darf die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme für Behandlungen beim Zahnarzt aber kürzen oder ebenfalls ablehnen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte will?

Verlangt Ihre Zahnzusatzversicherung Einsicht in Ihre Patientenakte, handeln Sie nicht vorschnell. Informieren Sie sich ausführlich und gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Prüfen Sie die Anfrage: Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Versicherer, das genaue Informationen enthält. Prüfen Sie sorgfältig, welche Unterlagen die Gesellschaft konkret fordert. Möglicherweise ist gar nicht die gesamte Patientenakte gemeint, sondern nur einzelne Dokumente.

  2. Keine pauschale Zustimmung erteilen: Unterschreiben Sie keine pauschale Schweigepflichtentbindung, womit der Versicherer alle Ihre Unterlagen anfordern darf. Fordern Sie stattdessen eine detaillierte Aufstellung der gewünschten Informationen.

  3. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt: Bitten Sie die Zahnarztpraxis um Unterstützung. Diese kann Ihnen dabei helfen, nur relevante Informationen und Unterlagen weiterzugeben – ohne die komplette Patientenakte an die Zahnzusatzversicherung zu übermitteln.

  4. Formulieren Sie Ihre Einwilligung gezielt: Erteilen Sie Ihrem Arzt die Schweigepflichtentbindung, schränken Sie aber die Weitergabe der Informationen ein. So können Sie bspw. formulieren, dass nur Unterlagen zu einer bestimmten Behandlung oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums weitergegeben werden dürfen.

Benötige ich Unterstützung von einem Anwalt?

Will die Zahnzusatzversicherung die Patientenakte einsehen, benötigen Sie in der Regel keinen rechtlichen Beistand. Mit einem durchdachten Vorgehen lassen sich Probleme meist vermeiden. Haben Sie die Gesundheitsfragen gegenüber der Zahnzusatzversicherung wahrheitsgemäß beantwortet und wurde die Behandlung nicht vor Vertragsabschluss schon angeraten, müssen Sie sich sowieso keine Sorgen machen. Dennoch gibt es Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, einen Anwalt hinzuzuziehen:

  • Die Versicherung verweigert die Leistung

  • Es besteht Zweifel an der Zulässigkeit der Anfrage

  • Die Kommunikation ist festgefahren

  • Ihnen wird fälschlicherweise eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorgeworfen

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite

Will die Zahnzusatzversicherung Ihre Patientenakte einsehen, kann dies zunächst für Verunsicherung sorgen. In den meisten Fällen muss das aber kein Grund zur Sorge sein. Einerseits haben Sie das Recht, zu bestimmen, welche Informationen weitergegeben werden. Und außerdem muss nicht jede Forderung bedeuten, dass es zu Schwierigkeiten kommt. Wurden die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten.

Mit einem strukturierten Vorgehen können Sie Ihre Daten schützen, auch wenn die Zahnzusatzversicherung Informationen aus Ihrer Patientenakte fordert. Um Ihren Leistungsanspruch nicht zu gefährden, stehen unsere Experten Ihnen zur Seite. Gerne helfen wir Ihnen bereits bei Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung dabei, dafür zu sorgen, dass alles in den richtigen Bahnen läuft – und Sie im Leistungsfall zuverlässig abgesichert sind.

Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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