Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen – was ist nachträglich möglich?
Rückwirkend versichern geht nur in Ausnahmefällen
Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Sofort-Tarifen oft ungünstig
Frühzeitiger Abschluss ist sinnvoller

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Eine teure Zahnbehandlung steht an – aber Sie haben keine Zahnversicherung? In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, ob eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abgeschlossen werden kann. Die Idee klingt verlockend: Eine Versicherung erst dann abschließen, wenn sie auch wirklich gebraucht wird. In diesem Artikel erfahren Sie, ob eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abgeschlossen werden kann, welche Möglichkeiten es gibt und ob dies sinnvoll ist.
Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen – geht das?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abzuschließen, wenn eine Behandlung bereits abgeschlossen wurde. Das würde bedeuten, der Zahnarzt ist mit der geplanten Zahnbehandlung fertig und hat Ihnen bereits die Rechnung ausgehändigt. Es gibt keine Versicherung, die nachträglich für den Leistungsfall aufkommt.
Anders ist es, wenn die Zahnbehandlung angeraten oder begonnen wurde. Dann handelt es sich um eine laufende Behandlung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen eine Kostenerstattung in diesem Fall aus. Das heißt, sie leisten nicht für Maßnahmen, wenn bei Vertragsabschluss bereits ein Befund vorliegt oder mit der Zahnbehandlung begonnen wurde.
Es gibt aber Ausnahmen: Diese Zahnzusatzversicherungen leisten rückwirkend
Zwei Tarife auf dem Markt beinhalten eine Sofortleistung für bereits geplante oder begonnene Zahnbehandlungen. Diese Tarife leisten also dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
ERGO Zahnersatz Sofort
Der Tarif Zahnersatz Sofort der ERGO sieht eine Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Er gilt für alle Behandlungen, die angeraten oder begonnen wurden.
Die ERGO zahlt also in derselben Höhe wie die gesetzliche Krankenkasse. Erstattet werden bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages – es gibt keine Summenbegrenzung. Der Tarif kostet etwa 33,90 Euro im Monat und es gilt eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.Die Bayerische ZAHN Sofort
Die Bayerische bietet die Möglichkeit, in ihre Standardtarife Prestige, Komfort und Smart den Zusatzbaustein Zahn Sofort einzuschließen. Damit besteht Versicherungsschutz auch für Maßnahmen, die bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Es können alle im Tarif versicherten Leistungen beansprucht werden. Pro Jahr dürfen die Versicherten bis zu 750 Euro geltend machen.
Der Zusatzbaustein Zahn Sofort kostet 29,90 Euro monatlich. Nach zwei Jahren wird dieser automatisch ausgeschlossen, während der Grundtarif bestehen bleibt.
Wann lohnt sich eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung?
Im Vergleich zur klassischen Zahnzusatzversicherung, die nicht rückwirkend leistet, sind nachträglich abgeschlossene Tarife teuer und bieten schlechtere Leistungen. Dennoch können sie sich lohnen, wenn die Erstattung höher ist als der zu zahlende Beitrag innerhalb der Mindestvertragslaufzeit.
Der Tarif Zahnersatz Sofort kostet etwa 33,90 Euro im Monat. Bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren belaufen sich die Kosten auf 813,60 Euro (33,90 Euro x 24 Monate). Ist der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung höher als 813 Euro und damit auch die Erstattung der ERGO, lohnt sich der Vertragsabschluss.
Bei der Bayerischen betragen die Kosten in zwei Jahren 717,60 Euro. Erstattet werden maximal 750 Euro pro Versicherungsjahr. Werden die Erstattungsgrenzen voll ausgeschöpft, lohnt sich der Zusatzbaustein.
Warum Sie dennoch besser eine klassische Zahnzusatzversicherung abschließen sollten
Eine nachträgliche Zahnzusatzversicherung um rückwirkend Leistungen mitzuversichern klingt zunächst attraktiv. In der Praxis aber zeigt sich, dass Sie von einer klassischen Zusatzversicherung mehr profitieren können:
Sondertarife sind teurer und bieten schlechtere Leistungen
Rückwirkende Zahnzusatzversicherungen sind deutlich teurer als klassische Tarife. Für den Beitrag stehen den Versicherten außerdem schlechtere Leistungen zur Verfügung, als sie bei anderen Tarifen im selben Preissegment erhalten würden. So sehen die Sondertarife lediglich eine Verdoppelung des Festzuschusses vor oder begrenzen die Erstattung auf ein Minimum.
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Langfristig lohnen sich Sondertarife nicht
Wer nur wegen einer einzigen Behandlung einen Sondertarif wählt, zahlt meist mehr ein, als vom Versicherer erstattet wird. Deshalb sind diese Tarife auf lange Sicht meist nicht lohnenswert.
Keine bedarfsgerechte Absicherung möglich
Es gibt nur zwei Versicherer auf dem Markt, die eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung anbieten. Dadurch ist kein bedarfsgerechter und individueller Versicherungsschutz möglich. Wer sich für eine klassische Zahnversicherung entscheidet, kann den Tarif entsprechend der eigenen Wünsche und Bedürfnisse auswählen.
Deshalb ist es besser, rechtzeitig vorzusorgen! Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, bevor es zu spät ist und genießen Sie die Möglichkeit, einen Versicherungsschutz ganz nach Ihren Wünschen zu wählen.
Eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung ist möglich – aber selten sinnvoll
Eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abzuschließen ist möglich. Wir raten Ihnen aber davon ab, darauf zu warten, bis Sie den Versicherungsschutz brauchen. Denn wer Zahnersatz benötigt, profitiert davon, sich frühzeitig darum zu kümmern und rechtzeitig einen Tarif mit guten Leistungen, kurzen Wartezeiten und hohen Erstattungen abzuschließen.
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