Pendeln zwischen Schweiz und Deutschland
Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger
Bis 100% Kostenübernahme der Zahnarztrechnung
Keine Wartezeit - Sofortige Leistung
Preiswerte Tarife als Ergänzung zur Grenzgänger Krankenversicherung
Kundenstimmen: 3.597
Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz können eine deutsche Zahnzusatzversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenkasse in der Schweiz sieht keine Kostenübernahme für Zahnbehandlungen vor.
Mit einer privaten Zahnversicherung für Grenzgänger können Sie diese Leistung absichern:
75 bis 90 Prozent Kostenübernahme für Zahnersatz wie Implantate, Prothesen und Brücken
Bis 100 Prozent Kostenübernahme für Zahnbehandlungen
Bis 100 Prozent Kostenübernahme für Kieferorthopädie
Jährliche Leistung für Prophylaxe und Zahnreinigung
Die TOP Zahnversicherungen für Grenzgänger
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
UKVZahnPRIVAT 100
Tarifnote
99 / 100 Punkte
inkl. 15 Euro Gutschein bis 31.10.24
Sie erhalten nach Abschluss zusätzlich einen 15,- € Einkaufsgutschein direkt von der UKV.
AllianzMeinZahnschutz 100 (AR)
Tarifnote
98 / 100 Punkte
Stabiler Beitrag im Alter
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen. Der Tarif bildet Altersrückstellungen.
UKVZahnPRIVAT 90
Tarifnote
95 / 100 Punkte
inkl. 15 Euro Gutschein bis 31.10.24
Sie erhalten nach Abschluss zusätzlich einen 15,- € Einkaufsgutschein direkt von der UKV.
AllianzMeinZahnschutz 90 (AR)
Tarifnote
97 / 100 Punkte
Stabiler Beitrag im Alter
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen. Der Tarif bildet Altersrückstellungen.
Zahnzusatzversicherung in der Schweiz
Während in Deutschland sich die gesetzliche Krankenkasse zumindest noch teilweise an den Kosten für Ihren Zahnarztbesuch beteiligt, sieht der Leistungskatalog der Schweizer Krankenversicherungen praktisch keine Leistung für Zahnbehandlungen vor. Dass sich zukünftig die Lage zum Positiven wendet und die gesetzlichen Krankenkassen in beiden Ländern wieder eine höhere Erstattung leisten, ist aufgrund der steigenden Gesundheitskosten so gut wie ausgeschlossen.
Gleichzeitig wird der Zahnarztbesuch immer teurer. Für eine Zahnersatzmaßnahme mit einem medizinisch sinnvollen und optisch ansprechenden Keramik-Implantat können schnell 2.000 bis 4.000 Euro anfallen. Besuchen Sie einen Zahnarzt in der Schweiz, erhöhen sich die Kosten nochmals um 40 Prozent oder mehr.
Schweizer Versicherungen bieten für Grenzgänger ebenfalls Zahnzusatzversicherungen an. Aufgrund der deutlich höheren Zahnarztkosten in der Schweiz ist das Niveau der Versicherungsprämien dementsprechend höher oder die Leistung der Schweizer Tarife sind eingeschränkt. Als in Deutschland wohnender und in der Schweiz arbeitender Grenzgänger bieten sich daher die Tarife des deutschen Versicherungsmarktes an. Diese Zahnzusatzversicherungen für Grenzgänger in die Schweiz sind vom Preis-Leistungsverhältnis deutlich attraktiver.
Kassenleistungen für Grenzgänger durch Formular 106
Durch ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland (bzw. der EU) und der Schweiz erlangen Grenzgänger die Möglichkeit, an ihrem Wohnort zum Arzt oder Zahnarzt zu gehen. Es wird somit gewährleistet, dass Grenzgänger in Deutschland wie ein Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden.
Wichtiger Hinweis: Formular E106
Als Grenzgänger dürfen Sie in Deutschland oder in der Schweiz zu einem Arzt. Mit dem Formular E 106, ausgestellt durch Ihre Schweizer Krankenkasse, wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Dort erhalten Sie eine neue Versicherungskarte.
- Erstellung Formular E106 durch Schweizer Krankenkasse
- Erhalt neue Versicherungskarte bei Deutscher Krankenkasse mit Formular E106
- Behandlung in Deutschland als Kassenpatient
- Abrechnung deutsche Aushilfskasse mit Schweizer Krankenkasse
Leistungsumfang der deutschen Krankenkasse für Grenzgänger
Sobald Sie über das Formular E106 als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz eine Versicherungskarte von Ihrer Aushilfskrankenkasse erhalten haben, können Sie bei einem Zahnarzt in Deutschland alle gesetzlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
Bei Zahnersatz beträgt die regelmäßige Kostenbeteiligung der deutschen Krankenkasse 50 Prozent der Regelversorgung. Im Bereich der Vorsorge übernimmt die Kasse zweimal pro Jahr eine Kontrolluntersuchung sowie weitere Maßnahmen zu Prävention.
Voraussetzung für eine Grenzgänger Zahnzusatzversicherung
Prinzipiell gelten für Zahnzusatzversicherungen immer zwei Grundkriterien, die erfüllt sein müssen:
- Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse
- Erstwohnsitz in Deutschland
Als Grenzgänger in die Schweiz erfüllen Sie nur eines der beiden Kriterien. Sie wohnen zwar in Deutschland, Ihre gesetzliche Krankenversicherung haben Sie jedoch in der Schweiz. Die meisten deutschen Zahnversicherungen lehnen daher Ihren Antrag auf Versicherungsschutz ab. Dasselbe gilt für mitversicherte Familienmitglieder.
Prüfen Sie daher vor Antragstellung, was genau in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) Ihrer ‚Wunsch-Zahnzusatzversicherung‘ steht. Sind die oben genannten Kriterien unter dem Punkt ‚versicherbare Personen‘ aufgeführt, könne Sie sich als Grenzgänger die Mühe des Antrags sparen.
Die von uns empfohlenen Tarife der Allianz, der Union Krankenversicherung, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Württembergischen Versicherung sind durch uns geprüft und ausdrücklich für Grenzgänger in die Schweiz abschließbar, sofern der Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet.
Bestehende Zahnversicherung zu Beginn einer Grenzgänger-Tätigkeit
Sie besitzen bereits eine Zahnzusatzversicherung und beginnen eine Arbeit in der Schweiz? Sprechen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und schauen Sie in die Versicherungsbedingungen. Ist die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung vorausgesetzt, wird die Zahnzusatzversicherung voraussichtlich durch die Gesellschaft beendet. Dies ist leider bei über 80 Prozent der Versicherungsgesellschaften der Fall.
Welche Folgen hat das? Zum Tag des Ausscheidens aus der deutschen GKV erlischt der Versicherungsschutz. Eventuelle Altersrückstellungen gehen verloren. Bei Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger beginnen Wartezeit und Höchstgrenzen erneut. Zusätzlich fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an.
Was Sie auf keinen Fall machen dürfen: Die Versicherungsgesellschaft nicht über Ihre neue Tätigkeit als Grenzgänger in die Schweiz unterrichten. Das gehört zu Ihren Obliegenheiten. Verletzen Sie diese, kann die Versicherung später die Kostenübernahme verweigern und Ihre gezahlten Beiträge einbehalten.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen und beraten Sie zu Ihren Optionen, wie bspw.
- Umwandeln der bestehenden Zahnzusatzversicherung in Anwartschaft
- Wechsel der Zahnzusatzversicherung unter (teilweiser) Anrechnung der Höchstgrenzen
- Aufrechterhalten der Zahnzusatzversicherung durch Zusatzbeitrag
Welche Leistungen muss ein guter Tarif für Grenzgänger enthalten?
Für Grenzgänger in die Schweiz gilt dasselbe, was wir auch für den Abschluss einer normalen Zahnversicherung empfehlen: Der Tarif muss Ihren Wünschen entsprechen und die für Sie sinnvollen Leistungen enthalten. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich und individuell.
Die verschiedenen Bausteine einer Zahnzusatzversicherung sind:
- Zahnersatz
- Zahnbehandlung
- Prophylaxe und Reinigung
- Kieferorthopädie
Für Zahnersatz fallen erfahrungsgemäß die höchsten und am wenigsten kalkulierbaren Kosten an. Die Absicherung von mindestens 70-80 Prozent Kostenübernahme ist daher ratsam. Kieferorthopädie ist eigentlich nur für Kinder sinnvoll und hier auch nur, wenn die Zahnzusatzversicherung vor Feststellung einer Diagnose abgeschlossen wurde.
Leistungen für Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen sind ganz individuell. Wenn Sie bspw. jährlich zur professionellen Zahnreinigung gehen, lohnt es sich definitiv einen Tarif mit Erstattung für diese Maßnahme zu wählen.
Lesen Sie hier mehr, wie Sie die für Ihre Bedürfnisse beste Zahnzusatzversicherung finden oder welche Tarife aktuell als Testsieger Finanztest gekürt sind.
Gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz
Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung der Schweiz bieten eine sogenannte Grundversicherung. Über die genauen Leistungen für Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen von Krankheiten informiert das Bundesamt für Gesundheit. Nicht enthalten im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung ist die Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen. Die Kosten hierfür sind ausschließlich privat zu bezahlen (bis auf wenige Ausnahmen).
Ausführliche Informationen zum Schweizer Gesundheitssystem, den Möglichkeiten als Grenzgänger und wie Sie die beste Krankenkasse in der Schweiz finden, erhalten Sie bei www.grenzgänger-spezialisten.de
PERSÖNLICHE BERATUNG
Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung und freuen uns auf Ihren Anruf. Sie erreichen uns werktags von 9:00 – 19:00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.
TELEFON 06201 84625-11