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Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlung

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Eine Frau während einer Wurzelbehandlung bei einem Zahnarzt

Plötzlich auftretende starke Schmerzen sind ein Indiz für eine Entzündung des Zahnnervs. In diesen Fällen muss der Zahnarzt den Zahn öffnen und die Wurzelkanäle säubern. Dabei ist nicht nur die Behandlung selbst für die Patienten unangenehm. Häufig bleiben sie sogar auf den Kosten für die Wurzelbehandlung sitzen. Denn die Krankenkassen zahlen nur in bestimmten Fällen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Was ist eine Wurzelbehandlung genau?

Eine Wurzelbehandlung oder auch Wurzelkanalbehandlung kann notwendig sein, wenn das Innere eines Zahnes – der Nerv – entzündet ist. Dabei bohrt der Zahnarzt den Zahn zunächst auf und entfernt das entzündliche Gewebe. Die Wurzelkanäle werden mittels kleiner Feilen aufbereitet, um auch das infizierte Wurzeldentin zu entfernen. Anschließend füllt er den Wurzelkanal.
Problematisch bei einer Wurzelbehandlung ist, dass der Zahn nicht mehr über den Nerv mit Nährstoffen versorgt werden kann. Dadurch verfügt er nicht mehr über dieselbe Stabilität wie gesunde Zähne. Aus diesem Grund wird er häufig mit einer Krone versorgt, die ihm den nötigen Halt gibt und dafür sorgt, dass der Zahn erhalten bleiben kann.

Wann zahlt die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung?

Ist eine Wurzelbehandlung unvermeidbar, stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse dafür zahlt. Denn die Kosten für diese Maßnahmen liegen zwischen 400 und 1.000 Euro. Ist Zahnersatz notwendig, kann die Rechnung noch höher ausfallen.

Generell zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denn die Kassen leisten immer auf Basis dreier Grundsätze: ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig. Somit wird die Wurzelbehandlung nur von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, wenn:

  • Der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird, ⁣
  • der Erhalt verhindert, dass sich die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt
  • oder vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

Werden diese Kriterien nicht erfüllt, sieht die Versorgung der Kassen das Ziehen des Zahnes vor. Wünschen die Patienten dennoch eine Wurzelbehandlung, um ihren Zahn zu erhalten, müssen sie die Kosten dafür selbst tragen.

Versorgungslücken trotz Kassenleistung

Eine Wurzelbehandlung ist heutzutage kaum noch schmerzhaft. Denn die moderne Medizin hat einige innovative Behandlungsmethoden hervorgebracht, die eine schmerzfreie Behandlung ermöglichen. Beispielsweise Lasertechnik.

Innovative Zahnmedizin wird aber häufig nicht von den Krankenkassen bezahlt. Diese Maßnahmen sind vom Zahnarzt als privatärztliche Leistungen abzurechnen und vom Patienten selbst zu bezahlen. Dies führt dazu, dass trotz einer Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ein hoher Eigenanteil für die Wurzelbehandlung entstehen kann.

Leistet eine Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlung?

Die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten bei einer Wurzelbehandlung. Wichtig ist, dass es sich dabei um sogenannte Komfort- oder Premiumtarife handelt. Basistarife bieten häufig nur eine Kostenerstattung für Zahnersatz. Daher muss die Zusatzversicherung für „Zahnbehandlungen“ zahlen.

Allerdings kann es Unterschiede beim Leistungsanspruch geben. Entscheidend ist, ob die Zahnzusatzversicherung die Wurzelbehandlung auch dann zahlt, wenn die Krankenkasse keine Leistung erbringt.

Szenario 1: Die Krankenkasse erbringt keine Leistung

In diesem Fall wird der Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft. Dementsprechend übernimmt die Krankenkasse keine Leistung, wenn der Patient eine Wurzelbehandlung wünscht. Die Gesamtkosten können sich dadurch auf 1.000 Euro und mehr belaufen. Eine gute Zahnzusatzversicherung zahlt, auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt. Die Erstattung kann 100 Prozent betragen, aber auch auf einen geringeren Prozentsatz begrenzt sein.

Szenario 2: Die Krankenkasse leistet im Rahmen der Regelversorgung

Wird der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft, leistet die Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung. Der Patient muss lediglich die Mehrkosten für privatärztliche Maßnahmen wie Laser und OP-Mikroskop selbst bezahlen. Sein Eigenanteil beläuft sich auf bis zu 500 Euro. Eine Zahnversicherung mit 100 Prozent Kostenerstattung übernimmt die Mehrkosten in voller Höhe.

Achtung: Es gibt Zahnzusatzversicherungen die bei einer Wurzelbehandlung nur in einem der beiden Fälle leisten. Also nur dann, wenn die Kasse eine Vorleistung erbringt (Szenario 2) oder wenn keine Kassenleistung erfolgt (Szenario 1). Wir empfehlen eine Zahnversicherung zu wählen, die beide Fälle abdeckt!

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Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten bei Wurzelbehandlung?

Ja, auf dem Markt gibt es Tarife der Zahnzusatzversicherung, die bei einer Wurzelbehandlung ohne Wartezeiten leisten. Diese sehen jedoch häufig Gesundheitsfragen vor. Bestehen keine Zahnlücken oder Parodontose, stellen diese aber meist kein Problem dar.

Wichtig ist, dass diese Versicherungen vom ersten Tag nach Vertragsbeginn an leisten. Aber nur, wenn die Wurzelbehandlung nicht bereits angeraten, geplant oder begonnen wurde. Denn die meisten Tarife schließen Maßnahmen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss bekannt war, vom Versicherungsschutz aus. Haben die Versicherten hingegen nach Abschluss des Vertrages einen Termin beim Zahnarzt aufgrund plötzlicher Zahnschmerzen, besteht ein Leistungsanspruch.

Die Bayerische Sofort: Leistung, auch wenn mit der Wurzelbehandlung bereits begonnen wurde

Es gibt einige wenige Tarife auf dem Markt, die auch dann eine Leistung erbringen, wenn die Behandlung bereits angeraten oder sogar damit begonnen wurde. Dazu gehört Zahn Sofort der Bayerischen. Diese Zahnversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung, auch wenn der Zahnarzt vor Vertragsabschluss dazu geraten, diese geplant oder mit der Behandlung begonnen hat.

Die Leistungen des Tarifs Zahn Sofort der Bayerischen bei Wurzelbehandlung sind schnell erklärt: 1.500 Euro erbringt der Versicherer in zwei Versicherungsjahren. Das bedeutet, im ersten Jahr werden maximal 750 Euro bezahlt. Weitere 750 Euro können die Versicherten im zweiten Jahr beanspruchen. Danach endet der Notlagentarif automatisch und es bedarf keiner Kündigung.

750 Euro sind in den meisten Fällen ausreichend, um die Kosten für eine Wurzelbehandlung zu decken oder zumindest erheblich zu reduzieren. Vor allem dann, wenn die Krankenkasse eine Vorleistung erbringt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht, können die Patienten immerhin bis zu 750 Euro von ihrer Zahnzusatzversicherung für die Wurzelbehandlung erstatten lassen.

Den Sofortleistungen gegenüber steht ein Monatsbeitrag von 29,90 Euro. Das sind 358,80 Euro im Jahr und 717,60 Euro in zwei Jahren. Werden die 1.500 Euro vollständig ausgeschöpft, lohnt sich der Abschluss der Zusatzversicherung. Wer jedoch nur einen geringen Eigenanteil decken möchte, sollte über den Vertragsabschluss nachdenken.

Zu beachten ist, dass der Sofortschutz nur in Kombination mit einem Volltarif der Bayerischen abgeschlossen werden kann. Es muss also ein normaler Zahntarif gewählt werden, der mit dem Zusatzbaustein „Sofort“ ergänzt wird. Nach Ablauf der zwei Versicherungsjahre endet der Notlagentarif somit automatisch, während der Normaltarif bestehen bleibt.

Damit haben die Versicherten zwei Vorteile:

  1. Sie können einen Sofortschutz nutzen, der auch bei einer bereits angeratenen oder begonnenen Wurzelbehandlung leistet.
  2. Sie haben zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung, die für alle Leistungsfälle ab Versicherungsbeginn gute Leistungen erbringt.

Die Sofortschutz Tarife der Bayerischen für Wurzelbehandlungen

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Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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