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Zahnzusatzversicherung bei angeratener Implantat-Behandlung

Leistung für angeratene Implantate

Erstattung bei Privatbehandlungen

Keine Wartezeiten und Bonusheftpflicht

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Top Empfehlung 2024 Testsiegertarife

Kundenstimmen: 3.604

Ein Zahnarzt rät eine Implantat-Behandlung

Normalerweise gilt für alle Zahnzusatzversicherungen, dass eine bereits angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist. Sobald ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde oder der Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat, ist der ‚Versicherungsfall‘ eingetreten – die Maßnahme kann nicht mehr in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Ein paar wenige Tarife der Zahnzusatzversicherung sind die Ausnahme von der Regel: angeratener Zahnersatz für bis zu 3 Zahnlücken ist versicherbar.

Versicherung von angeratenen Implantaten

Wer bevorstehende Zahnersatzmaßnahmen für fehlende Zähne mit in die Zahnzusatzversicherung einbeziehen möchte, sollte definitiv eine persönliche Beratung von einem Experten zu Hilfe nehmen. Wer blind durch den Tarif-Dschungel am deutschen Markt irrt, wird nur schwer eine Lösung für das Problem finden. Wir helfen Ihnen dabei und finden den passenden Tarif für Ihre Wünsche.

Die Vorteile der Zahnzusatztarife auf einen Blick

  • Leistung auch für bereits angeratene Implantate oder andere Zahnersatzmaßnahmen

  • Volle Leistung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (bspw. bei einer Behandlung durch einen Privatarzt ohne Kassenzulassung)

  • Kostenübernahme neuster medizinischer Verfahren (bspw. 3D Volumentomografie)

  • TOP-Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern

  • Keine Wartezeiten

  • Kein Führen des Bonushefts erforderlich

Das leisten die Zahnzusatztarife bei Implantaten

In diesem Erstattungsbeispiel zeigen wir Ihnen, wie sich die einzelnen Muster-Tarife der Zahnzusatzversicherung bei einer angeratenen Zahnersatzmaßnahme durch Implantate auswirken. Im Beispiel gehen wir von einer Behandlung mit zwei Implantaten inklusive Suprakonstruktion im nicht sichtbaren Bereich aus.

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Implantate kein Extra. Generell übernimmt die Kasse ausschließlich einen Festkostenkostenzuschuss gemessen an der durchschnittlichen Regelversorgung. In diesem Fall wäre die Regelversorgung beispielsweise eine Kassenbrücke mit metallischer Krone – zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich.

Höherwertigen Zahnersatz wie Implantate oder neueste medizinische Behandlungsmethoden werden nicht bezuschusst. Das ist Ihr Eigenanteil bei der Implantatbehandlung. Hiervon übernehmen unsere Mustertarife der Zahnzusatzversicherung diese Leistungen:

Zahnzusatztarif
Rechnungsbetrag
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
Eigenanteil ohne Zahnversicherung
Tarifliche Erstattung der Restkosten
Tarifliche Ersattung
Ihr tatsächlicher Eigenanteil
Premiumtarif
3.600 Euro
900 Euro
2.700 Euro
90 %
2.520 Euro
280 Euro
Komforttarif
3.600 Euro
900 Euro
2.700 Euro
70 %
1.960 Euro
840 Euro
Basistarif
3.600 Euro
900 Euro
2.700 Euro
50 %
1.350 Euro
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Leistungsmerkmale der Zahnzusatzversicherung

Die Versicherungsgeselslchaften bieteen mit meistens drei Tarifreihen für jede Zielgruppe eine passende Option. Der Premiumtarif ist eine absolut hochwertige Zahnzusatzversicherung am deutschen Markt. Mit 90% Erstattung auf Zahnersatzmaßnahmen inklusive angeratener Implantate, starken kieferorthopädischen Leistungen für Kinder sowie sehr guter Erstattung für Prohylaxemaßnahmen und Zahnbehandlung gehört dieser Schutz zu den TOP Tarifen.

Ein Preissegment tiefer ist der Komforttarif angesiedelt. Die Inhalte dieses Tarifs sind meistens identisch mit dem großen Bruder. Die Erstattung ist von 90% im Premiumtarif auf 70% im Komforttarif reduziert. Kieferorthopädische Leistungen für Kinder beinhaltet der kleinere Tarif nicht.

Ein sehr gute Basis-Zahnzusatzversicherung gibt es ebenfalls als Einsteigertarif. Der kleinste und günstigste Tarif erstattet trotzdem noch 50% der Restkosten Ihrer Zahnarztrechnung in vielen Bereichen. Für Kieferorthopädie für Kinder leistet er nicht.

Annahmerichtlinien der Zahn-Tarife

Die Annahmerichtlinien für Zahnzusatzversicherunngen sind wichtig. Hier werden wichtige Regelungen getroffen. Befinden Sie sich aktuell in einer laufenden Behandlung, können Sie eine dieser Zahnzusatzversicherung nicht mehr abschließen. Ist hingegen eine Zahnersatzmaßnahme angeraten, könnt diese bevorstehende Behandlung mit in den Versicherungsschutz integriert werden. Wir prüfen das gerne für Sie in einem individuellen Beratungsgespräch. Ebenso können Sie bei vielen Tarifen bis zu drei fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichern. Die Risikozuschläge betragen:

  • Premiumtarif: circa 9 Euro pro Zahn
  • Komforttarif: circa 7 Euro pro Zahn
  • Basistarif: circa 5 Euro pro Zahn

Im Rahmen der Gesundheitsfragen wird normalerweise neben Fragen zu fehlenden Zähnen und einer laufenden oder angeratenen Behandlung weiterhin nach bestehender Parodontitis gefragt. Trifft dies auf Sie zu, wird eine weitere Parodontitis Behandlung vom Versicherungsschutz der meisten Zahntarife ausgeschlossen. Gleiches gilt für kieferorthopädische Maßnahmen, die bereits laufend oder angeraten sind.

Für welche Zahnbehandlung wird nicht geleistet?

Unter Zahnbehandlung subsumiert man eine Vielzahl an Behandlungsmaßnahmen durch den Zahnarzt. Durch einige Tarife wird nur eine ganz spezielle Form der angeratenen Zahnbehandlung mit abgesichert: eine angeratene Zahnersatzmaßnahme.

Handelt es sich bei der Behandlung allerdings um eine andere Art, wie beispielsweise eine Wurzelbehandlung, eine Parodontosebehandlung oder eine kieferorthopädische Maßnahme, dann erfolgt seitens der Versicherungsgesellschaften eine Ablehnung des Antrags auf Zahnzusatzversicherung.

Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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