Tarife ohne Wartezeit möglich
Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
100% Erstattung der Zahnarztrechnung
Keine Wartezeit - sofortiger Versicherungsschutz
TOP Tarif und Testsieger Stiftung Warentest
Kundenstimmen: 3.604
Keine Gesundheitsfragen: diese Zahnzusatzversicherung klappt garantiert
Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bietet Ihnen unabhängig des aktuellen Zahnzustands die Option einer hochwertigen Zahnversicherung mit umfangreichen Leistungen für Zahnersatz und Zahnvorsorge. Sie müssen im Rahmen der Antragstellung keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten. Die Annahme ist garantiert.
Wählen Sie einen Tarif ohne Wartezeit, können Sie die Leistungen wie etwa eine professionelle Zahnreinigung sofort nach Vertragsbeginn beanspruchen. Lediglich zu Versicherungsbeginn bereits existierende Zahnlücken oder laufende Behandlungen sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung auf einen Blick
Garantierte Annahme Ihres Antrags auf Zahnzusatzversicherung
Bis 100% Kostenübernahme für Zahnersatz, Zahnbehandlung & Prophylaxe
Annahme auch bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung
Schlechter Zahnzustand, fehlende Zähne, Parodontose – keine Auswirkung auf Annahme
Kein Risiko bei unbekanntem Zahnzustand – Sie können keine Falschangabe machen
Die besten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
ERGODentalSchutz 100 + DentalVorsorge Premium
Tarifnote
99 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen & monatlich kündbar
ERGODentalSchutz 90 + DentalVorsorge Premium
Tarifnote
97 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen & monatlich kündbar
Münchener Verein571+572+573+574
Tarifnote
93 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen
ERGODentalVorsorge Premium
Tarifnote
74 / 100 Punkte
Echte PZR-Flatrate & monatlich kündbar
Das Wichtigste zum Thema Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
1. Wozu Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Zahnversicherung?
Viele Versicherungsgesellschaften verlangen im Antrag auf Zahnversicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Wozu diese Gesundheitsprüfung?
Durch diese Maßnahme gewährleisten Versicherer, dass Antragsteller nicht in der Situation einer akuten oder bevorstehenden Behandlung eine Versicherung abschließen, um kurz darauf Leistungen zu beanspruchen. Indem sie ausschließlich Personen mit guter Zahngesundheit versichern, streben die Gesellschaften danach, ihre Kostenstruktur stabil zu halten und die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung konstant zu halten.
Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wird der Kreis an versicherten Personen nicht selektiert und auf Menschen mit gutem Zahnzustand begrenzt. Dennoch sind Tarife ohne Gesundheitsprüfung per se nicht schlechter oder teurer. Sie erhalten Versicherungsschutz mit Kostenübernahme bis zu 100 Prozent bei einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
2. Zahnversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen?
Wenn eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen den gleichen Versicherungsschutz bietet, warum dann überhaupt einen Tarif mit Gesundheitsprüfung abschließen? Eine berechtigte Frage. Ausgangspunkt dafür ist Ihre aktuelle Zahngesundheit und welche Möglichkeiten Ihnen überhaupt offenstehen. Sie haben drei Optionen:
1
Schlechte Zahngesundheit
Ihr Zahnzustand ist nicht gut:
- mehrere fehlende Zähne,
- eine Parodontose-Vorerkrankung
- laufende Behandlung.
Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist Ihre einzige Alternative.
2
Optimale Zahngesundheit
Ihr Zahnzustand ist völlig in Ordnung und Sie haben keine Zahnlücken. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Gesundheitsfragen wählen.
Suchen Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihre individuellen Wünsche.
3
Vorhandene Lücken
Sie haben Zahnlücken. Die Mitversicherung der fehlenden Zähne ist interessant, damit dafür später Leistungen erfolgen. Hier finden Sie eine Auswahl an Zahnversicherungen für fehlende Zähne.
3. Typische Gesundheitsfragen Zahnzusatzversicherung
Mit diesen Fragen müssen Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung rechnen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften in Art und Umfang der Gesundheitsfragen teilweise deutlich. Für einige Tarife sind lediglich die ersten beiden Fragen relevant, andere Versicherungen wollen umfangreiche Auskunft:
- Befinden Sie sich derzeit in einer laufenden Zahnbehandlung oder ist eine Zahnbehandlung angeraten oder beabsichtigt?
- Haben Sie derzeit Zahnlücken (fehlende Zähne, ausgenommen Weisheitszähne oder Lückenschluss)? Wenn ja, wie viele?
- Wurden bei Ihnen bereits Zähne durch einen festen Zahnersatz (Implantat, Brücke, Korne, etc.) ersetzt Wenn ja, wie viele?
- Wurden bei Ihnen bereits Zähne durch einen herausnehmbaren Zahnersatz (Prothese) ersetzt? Wenn ja, wie viele?
- Befinden Sie sich derzeit in einer kieferorthopädischen Maßnahme oder wurde eine solche angeraten?
- Befinden Sie sich derzeit in einer Parodontosebehandlung oder wurde Parodontose festgestellt?
- Nutzen Sie eine Knirscher- oderAufbissschiene?
- Leiden Sie unter Kiefergelenkbeschwerden?
- Wie lange liegt Ihr letzter Zahnarztbesuch zurück?
4. Die Relevanz der Gesundheitsfragen
Hier dürfen Sie keine Fehler machen. Entscheiden Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung, dann müssen Sie die Fragen zu 100 Prozent korrekt beantworten. Ansonsten verletzten Sie Ihre Obliegenheiten. Bei Zahnzusatzversicherungen sowie bei Versicherungen im Allgemeinen unterliegen Sie einer vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Das bedeutet: Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe aller für den Versicherungsvertrag relevanter Informationen, Krankheiten, Behandlungen oder Vorerkrankungen verpflichtet. Verschweigen Sie Informationen, nach denen Sie explizit gefragt wurden, begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zahnzusatzversicherung.
Welche Folgen hat eine solche Obliegenheitsverletzung?
Wird eine Obliegenheitsverletzung festgestellt, hat die Versicherung mehrere Möglichkeiten. Sie kann
- die Leistung für Ihre Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung, kieferorthopädische Behandlung oder Prophylaxemaßnahme verweigern,
- bereits ausbezahlte Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung zurückfordern oder
- die Zahnzusatzversicherung fristlos kündigen.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie bei Unklarheiten zu Ihrem Zahnstatus Ihren Zahnarzt. So sind Sie sicher, dass alle Fragen korrekt beantwortet sind.
Wann werden Ihre Antworten überprüft?
Zu Beginn der Vertragslaufzeit vertrauen die Versicherungen Ihren Angaben und überprüfen die Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht. Sie unterliegen schließlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Gleichzeitig unterschreiben Sie bei Abschluss der Zahnversicherung eine Schweigepflichtentbindung für Ihren Zahnarzt. Ohne diese Schweigepflichtentbindung wird Ihr Antrag auf Zahnzusatzversicherung nicht angenommen und policiert. Mit dieser Entbindung erlauben Sie der Versicherungsgesellschaft Einsicht in die Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt.
Sobald die erste größere Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme ansteht und Sie erstmals eine höhere Zahnarztrechnung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen, überprüft die Leistungsabteilung der Versicherungsgesellschaft Ihre Patientenakte. Ihr Zahnarzt ist zur Herausgabe verpflichtet – Sie haben die Schweigepflichtentbindung schließlich unterschrieben.
Die Angaben aus dem Versicherungsantrag werden mit Ihrem Zahnstatus zu Versicherungsbeginn abgeglichen. Findet die Versicherung in Ihrer Patientenakte Hinweise auf falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen zu Ihrer Zahnversicherung, droht die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung mit den beschriebenen Konsequenzen. Hinweise oder Beweise auf Falschangaben bei der Gesundheitsprüfung bzw. Beweise für eine Obliegenheitsverletzung können sein:
- Notizen und Eintragungen des Zahnarztes in Ihre Patientenakte
- Röntgenbilder von Mundraum und Kiefer, auf denen eine konkrete Behandlungsnotwendigkeit ersichtlich ist (bspw. Karies verursachtes Loch, Kieferfehlstellung, etc.)
- Eintrag über eine Besprechung oder Beratung zu einer konkreten Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung oder kieferorthopädische Maßnahme.
Bei Unsicherheit über den Zahnzustand: Besser Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?
Sie sind sich über Ihren aktuellen Zahnzustand und Vorerkrankungen nicht sicher? Sie wissen nicht, was eventuell schon in der Patientenakte vermerkt ist? Dann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen die sichere Wahl. Hier können Sie keinen Anzeigepflichtverstoß begehen, da keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Im Zweifel verweigert die Versicherung später höchstens Leistungen für Maßnahmen, die nachweislich vor Versicherungsbeginn begonnen wurden oder beabsichtigt waren. Eine Kündigung kann Ihnen hier nicht drohen.
5. Fazit: Lohnt sich eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen beinhaltet die gleichen Leistungen wie ein Tarif mit Gesundheitsprüfung. Sie ist keinesfalls schlechter oder nur eine Zahnversicherung zweiter Wahl. Sofern Sie die Fragen zu Ihrer Zahngesundheit nicht beantworten können oder derzeit einen schlechten Zahnzustand besitzen, ist diese Variante definitiv die beste und wahrscheinlich einzige Lösung.
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