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Zahnkrone: Welche Kosten entstehen und was zahlt die Krankenkasse?

Zahnkronen kosten je nach Material zwischen 250 und 2.000 Euro

Die Kasse übernimmt 60-75% der Regelversorgungskosten

Eine Zusatzversicherung kann den Eigenanteil reduzieren oder übernehmen

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Ein Patient strahlt beim Zahnarzt

Zahnersatz ist bekanntlich sehr teuer und auch die Kosten für eine Zahnkrone können ordentlich ins Geld gehen. Kassenpatienten erhalten immerhin einen Teil der Rechnung von der Krankenkasse bezahlt – abhängig vom Befund und der gewählten Behandlung. In diesem Artikel erklären wir, wie sich die Kosten für eine Zahnkrone zusammensetzen und welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt.

Was ist eine Zahnkrone und welche Varianten gibt es?

Eine Zahnkrone ist eine Form des Zahnersatzes, die wie eine „Kappe“ auf einen beschädigten Zahn aufgesetzt wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn der zu behandelnde Zahn so stark beschädigt ist, dass eine einfache Füllung nicht mehr ausreicht. Beispielsweise nach einem Unfall, einer Wurzelbehandlung oder großflächiger Karies. Damit schützt die Krone den Zahn vor weiterer Zerstörung und kann gleichzeitig die Kaufunktion voll aufrechterhalten.

In einigen Fällen setzt der Zahnarzt eine Zahnkrone mit Stift ein. Diese wird in der Zahnwurzel verankert und sorgt für eine bessere Stabilität.

Varianten von Zahnkronen

Es gibt verschiedene Materialien, die für eine Zahnkrone genutzt werden können. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Optik, Haltbarkeit und Kosten. Die am häufigsten genutzten Varianten für Kronen sind:

1.       Vollgusskrone

Die Vollguss- oder auch Metallkrone besteht aus Gold, Edelstahl oder einem Nicht-Edelmetall. Sie gilt als sehr langlebig, stark belastbar und ist vor allem aus Nicht-Edelmetall kostengünstig. Allerdings hebt sie sich optisch stark von den Zähnen ab, weshalb sie im Backenzahnbereich eingesetzt wird.

2.       Verblendkrone

Die Verblend- oder Metall-Keramik-Krone besteht aus einem Metallkern, der mit Keramik verblendet wird. Diese Kombination sorgt für eine gute Stabilität bei gleichzeitig einer ästhetischen Optik. Deshalb kommt diese Variante auch im Front- und Seitenzahnbereich zum Einsatz.

3.       Vollkeramikkrone

Eine Vollkeramikkrone besteht aus reiner Keramik. Sie ist ästhetisch ansprechend und kaum von den normalen Zähnen zu unterscheiden. Durch die Schichtung unterschiedlicher Keramikmassen wird sie farblich an das Gebiss angepasst. Im Vergleich zur Metallkrone ist die Keramikkrone etwas weniger bruchempfindlich. Außerdem sind die Kosten höher.

4.       Zirkonkrone

Zirkon ist ein äußerst stabiles Material mit einer guten Verträglichkeit. Diese Zahnkrone kommt deshalb zum Einsatz, wenn Patienten an einer Metallallergie leiden. Durch die Lichtdurchlässigkeit des Materials erhält der Zahnersatz ein natürliches Aussehen. Er kann aber auch mit einer zahnfarbenen Keramikschicht versehen werden. Die Zirkonkrone gilt als das teuerste Material, das allerdings mit einer langen Haltbarkeit überzeugt.

5.       Kunststoffkrone

Eine Kunststoffkrone wird nur als Provisorium eingesetzt, bis der endgültige Zahnersatz folgt. Kunststoff ist weder lange haltbar noch ästhetisch ansprechend, da er sich mit der Zeit verfärbt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Zahnkrone und was zahlt die Krankenkasse?

Zahnkronen sind je nach Aufwand und Material unterschiedlich teuer. Welche Variante genutzt wird, legt der Zahnarzt anhand der Größe des Zahndefekts und den Wünschen des Patienten fest.

Kosten Zahnkrone (Stand 2025)

KronenartEinsatzbereichKosten

Vollgusskrone

Backenzähne

250 bis 400 Euro

Verblendkrone

Front- und Seitenzähne

400 bis 800 Euro

Vollkeramikkrone

Front- und Seitenzähne

700 bis 1.000 Euro

Zirkonkrone

Front- und Seitenzähne, Backenzähne

500 bis 2.000 Euro

Kunststoffkrone

Temporär

0 Euro

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für eine Krone?

Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für eine Zahnkrone. Sie leistet einen Festzuschuss, der sich nicht nach der Kronenart, sondern dem Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung richtet. Somit spielt es keine Rolle, welches Material die Patienten im Endeffekt wählen. Sie erhalten denselben Zuschuss, unabhängig davon, ob sie sich für eine Metall- oder Keramikkrone entscheiden. Die Wahl des Materials beeinflusst lediglich die Höhe des Eigenanteils.

Der Festzuschuss wird erbracht, wenn die Versorgung mit einer Zahnkrone medizinisch notwendig ist.

Der Festzuschuss der Krankenkasse ist wie folgt vorgesehen:

  • Regulärer Zuschuss: 60 Prozent der Regelversorgungskosten

  • Mit lückenlosem Bonusheft (fünf Jahre): 70 Prozent

  • Mit lückenlosem Bonusheft (zehn Jahre): 75 Prozent

  • Härtefallregelung: 100 Prozent

Ein lückenlos geführtes Bonusheft bedeutet, dass die Patienten mindestens einmal im Jahr eine zahnärztliche Kontrolle haben durchführen lassen. In diesem Fall erhöht sich der Festzuschuss der Krone auf 70 bzw. 75 Prozent der gesetzlichen Regelversorgung.

Personen mit einem sehr geringen Einkommen haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der Regelversorgung (Härtefallregelung).

Die Regelversorgung der Krankenkassen

Für eine Zahnkrone zahlt die Krankenkasse generell einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Welche Versorgung vorgesehen ist, ist vom zahnmedizinischen Befund abhängig. So entspricht die Regelversorgung der Backenzähne eine Nicht-Edelmetall-Krone ohne Verblendung. Im sichtbaren Frontzahnbereich wiederum sieht die Regelversorgung eine Metallkrone mit Teilverblendung vor. Hiervon werden dann 60 Prozent der Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Und was nicht durch die GKV gedeckt ist, entspricht dem Eigenanteil des Patienten.

Ein Beispiel:
Zahnkrone auf einem Backenzahn

  • Regelversorgung: Nichtverblendete Metallkrone

  • Kosten für die Regelversorgung: 400 Euro

  • Festzuschuss der Krankenkasse (60 Prozent): 240 Euro

Der Patient muss einen Eigenanteil von 160 Euro leisten, wenn er sich für die Regelversorgung entscheidet. Nun wählt er allerdings eine Vollkeramikkrone, womit sich die Gesamtkosten auf 900 Euro belaufen. Die Wahl des Materials nimmt keinen Einfluss auf die Leistung der Krankenkasse, sie bezuschusst die Kosten für die Zahnkrone dennoch nur mit 240 Euro. Der Eigenanteil des Patienten beläuft sich nun aber auf 660 Euro.

Jetzt vorsorgen: Zahnersatz ohne Einschränkungen und Kompromisse

Gerade bei hochwertigen und ästhetischen Materialien wie Keramik kann der Eigenanteil schnell einige Hundert Euro betragen. Selbst mit einem lückenlos geführten Bonusheft müssen gesetzlich Versicherte noch einen Großteil der Kosten für ihren Zahnersatz aus eigener Tasche aufbringen. Vor allem, wenn sie sich nicht mit der einfachen Regelversorgung zufriedengeben möchten.

Wer nicht auf Qualität und Ästhetik verzichten will, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sie reduziert den Eigenanteil erheblich – oder kann ihn komplett übernehmen. Und sorgt so dafür, dass Sie sich bei Ihrer Zahngesundheit nicht zwischen Preis und Qualität entscheiden müssen.

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Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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