Zahnbehandlung im Ausland: Wo lohnt es sich?
Weniger Eigenanteil bei Zahnersatz
Erstattung von Behandlungen im Ausland
Komplett- oder Teilübernahme
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Eine Zahnbehandlung im Ausland vornehmen zu lassen, wird immer beliebter. Denn die gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen bei vielen Maßnahmen nur noch einen Bruchteil der Kosten. Für Kassenmitglieder kann das einen hohen Eigenanteil für Zahnbehandlungen bedeuten, vor allem bei kostspieligem Zahnersatz und Implantaten. Aus diesem Grund suchen zunehmend mehr Patienten Zahnärzte im Ausland auf. Doch wo lohnt es sich überhaupt, zahnärztliche Behandlung zu beanspruchen und beteiligt sich die Krankenkasse auch im Ausland an den Kosten?
Kosten für Zahnbehandlung im Ausland: In diesen Ländern lohnt es sich
Vor allem in osteuropäischen Ländern wie Polen, Ungarn und Tschechien, aber auch in der Türkei kann sich die Zahnbehandlung im Ausland lohnen. Denn in diesen Ländern sind die Löhne im Allgemeinen geringer, wodurch die Honorarkosten sinken. Außerdem fallen auch Labor- und Materialkosten niedriger aus, was zu Ersparnissen von mehreren Tausend Euro bei der Behandlung der Zähne im Ausland führen kann.
Allerdings kommen bei einer Zahnbehandlung im Ausland Kosten hinzu, die bei einem hiesigen Zahnarzt nicht anfallen. Dazu gehören Aufwendungen für die Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Und je nach Maßnahme und Art der Behandlung müssen die Patienten einige Tage im Ausland bleiben, um nicht nur für die Behandlung selbst, sondern auch zur Vor- und Nachsorge der Zähne erscheinen zu können. Dadurch können die Gesamtkosten erheblich ansteigen.
Hinzukommt, dass je nach Maßnahme mehrere Termine beim Zahnarzt notwendig sind, zwischen denen Wochen oder Monate liegen. Beispielsweise bei einem Implantat. Denn dieses muss zunächst drei bis sechs Monate heilen, bevor der endgültige Zahnersatz vom Zahnarzt angebracht werden kann. Dadurch kann eine zweite Anreise und Behandlung im Ausland notwendig sein.
Einige ausländische Zahnarztpraxen bieten ein sogenanntes Rundum-Paket. Dieses beinhaltet neben den zahnärztlichen Maßnahmen weitere Leistungen. Zum Beispiel die Unterkunft und der Transport von und zur Praxis. Jedoch ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass die Kosten immer sofort zu entrichten sind. Häufig sogar bar. Denn eine Ratenzahlung oder Finanzierung bieten nicht alle ausländischen Zahnarztpraxen an.
Kostenbeispiel
Zahnklinik in Ungarn mit Zertifizierung
Zahnersatz (Implantate mit Knochenaufbau) | 5.450 Euro |
Anreisekosten | 250 Euro |
10 Übernachtungen in einem einfachen Hotel mit eigenem Badezimmer | 870 Euro |
Gesamtkosten | 6.570 Euro |
Zum Vergleich: In Deutschland kostet ein einzelnes Implantat inklusive Knochenaufbau zwischen 1.300 und 4.000 Euro. Zuzüglich etwa 750 Euro für die Keramikkrone, die draufgesetzt wird.
Zahnersatz (Keramikbrücken auf Implantaten) | 6.400 Euro |
Anreisekosten | 290 Euro |
7 Übernachtungen in einem einfachen Hotel mit eigenem Badezimmer | 609 Euro |
Gesamtkosten | 7.299 Euro |
Zum Vergleich: Für dieselbe Maßnahme in Deutschland zahlt der Patient je nach Honorar-, Material- und Laborkosten ab 10.000 Euro.
Zu den Gesamtkosten fallen noch Aufwendungen für Verpflegung und öffentliche Verkehrsmittel an.
Tipp: Einen seriösen Zahnarzt im Ausland finden
Viele Ärzte im Ausland präsentieren ihre Leistungen und Praxen im Internet. Wichtiger als Bilder sind allerdings die Qualifikationen des Mediziners. Eine Hilfe zur Beurteilung der Praxis kann eine vorhandene Zertifizierung wie ein ISO-Zeichen sein. Dieses weist auf eine regelmäßige Kontrolle der Praxis hin. Selbiges gilt auch für Materialien.
Die Verbraucherzentrale rät dazu, einen passenden Zahnarzt im Ausland über die eigene Krankenkasse zu suchen. Denn viele Kassen haben Verträge mit Zahnärzten im Ausland, die bestimmte Standards erfüllen müssen.
Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse
Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Zahnbehandlungen im Ausland innerhalb der EU. In welcher Höhe richtet sich nach der gesetzlichen Regelversorgung, die vom Befund abhängig ist. Doch in jedem Fall sollten Kassenmitglieder die Behandlung im Ausland von ihrem Versicherer im Vorfeld genehmigen lassen. Dafür erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Daraus resultiert nicht nur der Vorteil, dass die Patienten noch vor der Behandlung wissen, wie hoch ihr Eigenanteil ist. Der Arzt kann auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Somit entfällt für die Patienten die Vorkasse und sie müssen lediglich ihren Eigenanteil beim Zahnarzt begleichen.
Sollte die Behandlung beim Zahnarzt im Ausland ohne Zustimmung der Kasse durchgeführt werden, können die Patienten die Rechnung dennoch bei ihrem Versicherer einreichen. Allerdings müssen sie das Dokument auf eigene Kosten übersetzen lassen. Doch Vorsicht: Als Voraussetzung für den Festzuschuss zu Zahnersatz gilt, dass die Versicherten zuvor einen Heil- und Kostenplan eingereicht haben und dieser vom Krankenversicherer genehmigt wurde.
Die Krankenkasse übernimmt innerhalb der EU die Kosten für ambulante Zahnbehandlungen.
Eine stationäre Behandlung sowie Versorgung mit Zahnersatz müssen zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnversicherung dient dazu, die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Dafür übernimmt sie je nach Tarif der Versicherung den Eigenanteil komplett oder anteilig. Auf diese Weise schützt die Zahnzusatzversicherung nicht nur vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Sie macht auch schöne Zähne bezahlbar.
Viele Zahnversicherer bieten nicht nur in Deutschland Versicherungsschutz. Sie leisten auch bei Behandlungen im europäischen Ausland oder weltweit. Doch wie auch bei der Krankenkasse ist es ratsam, die geplante Maßnahme zuvor mit dem Versicherer abzusprechen. Dadurch erhalten die Versicherten nicht nur eine feste Kostenzusage, sofern die Behandlung von der Zahnversicherung übernommen wird. Sie wissen auch, in welcher Höhe sich die Gesellschaft beteiligt.
Erstattungsbeispiel
Kosten für Zahnersatz (Keramikbrücken auf Implantaten im Seitenzahnbereich) | 6.400 Euro |
Festzuschuss der Krankenkasse | 194,34 Euro |
Eigenanteil ohne Zahnversicherung | 6.205,66 Euro |
Kostenbeteiligung der Zahnzusatzversicherung | 5.760 Euro |
Eigenanteil mit Zahnversicherung | 445,66 Euro |
Ohne eine Zahnzusatzversicherung liegt der Eigenanteil für die Zahnersatzmaßnahme bei 6.205,66 Euro. Durch die guten Leistungen der Zahnversicherung reduziert sich der Eigenanteil auf 445,66 Euro. Zusätzlich fallen bei der Behandlung im Ausland noch Aufwendungen für die Anreise, Übernachtung und Verpflegung an. Diese Kosten tragen die Versicherten in voller Höhe selbst.
Die nachfolgenden Versicherer und Tarife bieten Leistungen bei Zahnbehandlungen im Ausland:
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
ERGODentalSchutz 100 + DentalVorsorge Premium
Tarifnote
99 / 100 Punkte
Keine Gesundheitsfragen & monatlich kündbar
UKVZahnPRIVAT 90
Tarifnote
95 / 100 Punkte
inkl. 15 Euro Gutschein bis 31.10.24
Sie erhalten nach Abschluss zusätzlich einen 15,- € Einkaufsgutschein direkt von der UKV.
BarmeniaMehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus
Tarifnote
95 / 100 Punkte
Inkl. Bleaching & Narkose
Fazit: Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich bei Behandlungen im In- und Ausland
Gute Zahnzusatzversicherungen sehen nicht nur in Deutschland Versicherungsschutz vor. Auch leisten sie bei zahnärztlichen Maßnahmen im Ausland. Doch unabhängig davon, lohnt sich die Absicherung in jedem Fall, um den Eigenanteil beim Zahnarzt zu reduzieren. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Gothaer, Münchener Verein und Barmenia bieten Tarife mit guten Leistungen bei Zahnersatz im In- und Ausland. Dennoch ist die detaillierte Abstimmung der Zahnversicherung auf die individuellen Bedürfnisse wichtig. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, den passenden Tarif für Ihren Bedarf zu finden.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
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