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Wurzelbehandlung: Ablauf, Kosten & Eigenanteil

Behandlung einer Wurzelentzündung zum Zahnerhalt

200 bis 1.000 Euro Zahnarztkosten

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Ein Zahnarzt führt eine Wurzelbehandlung bei einer Patientin durch

Wenn der Zahn schmerzt und pocht, wurde meist das Nervengewebe im Inneren durch Karies geschädigt. Um zu verhindern, dass sich die Entzündung weiter ausbreitet und der Zahn gezogen werden muss, kommt eine Wurzelbehandlung infrage. Doch wie läuft eine Wurzelbehandlung ab, welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt und wie hoch ist der Eigenanteil bei der Wurzelbehandlung?

Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Pauschal kann nicht gesagt werden, was eine Wurzelbehandlung kostet. Je nachdem, wie ausgeprägt die Beschädigung und kompliziert der Eingriff ist, kann sich der Preis auf 200 bis 1.000 Euro belaufen. Hinzu kommt der Zahnersatz, wenn die Versorgung mit einer Krone notwendig ist. Die Kosten für eine Keramikkrone liegen zwischen 700 und 1.000 Euro.

Das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Wurzelbehandlung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung beteiligen sich an den Kosten für eine Wurzelbehandlung. Bei den Krankenkassen ist allerdings entscheidend, ob es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Wird der Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, tragen die Patienten die Kosten selbst. Denn die Krankenkasse übernimmt dann lediglich die Aufwendungen für das Ziehen des Zahns, nicht aber für Maßnahmen, um ihn zu erhalten.

Der Zahnarzt muss die Chance für den Erhalt des Zahnes mit einer Wurzelbehandlung als sehr hoch einstufen. Das bedeutet, er muss die Wurzelkanäle bis nahe an die Wurzelspitzen reinigen und füllen können. Weiterhin kommt es auf die Art der Wurzelbehandlung an. Eine retrograde Behandlung bezuschusst die Krankenkasse, während für eine mikrochirurgische Methode keine Kassenleistung existiert.

Abweichende Regelungen für Backenzähne

Für die Behandlung von Backenzähnen gelten abweichende Regelungen. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen, damit sich die Krankenkasse an den Kosten für die Wurzelbehandlung beteiligt:

  • Ein funktionstüchtiger Zahnersatz auf dem betroffenen Zahn kann durch die Wurzelbehandlung erhalten bleiben (etwa eine Brücke)
  • Der Eingriff verhindert, dass die letzten Backenzähne im Kiefer fehlen
  • Die sonst intakte Zahnreihe bleibt bestehen – der Backenzahn steht in einer Zahnreihe ohne Lücke

Wurzelbehandlung Eigenanteil: Diese Kosten zahlen Sie selbst

Wurde der Zahn als nicht erhaltungswürdig eingestuft, tragen die Patienten die Kosten für die Wurzelbehandlung als Eigenanteil in voller Höhe. Handelt es sich hingegen um einen erhaltungswürdigen Zahn, beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten. Findet die Behandlung nach der gesetzlichen Regelversorgung statt, entsteht für die Patienten kein Eigenanteil. Einige Zusatzleistungen sind allerdings nicht in den Kassenleistungen aufgeführt und sind Ihr Eigenanteil, wenn sie beansprucht werden:

  • Elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle
  • Elektrophysikalisch-chemische Spülungen
  • Lasertechnologie und Operationsmikroskope
  • Thermisch erwärmte Wurzelfüllungen

Die Kosten für diese Zusatzleistungen können zwischen 50 und 200 Euro betragen. Hinzu kommt unter Umständen die Versorgung mit einem höherwertigeren Zahnersatz, wenn eine Krone notwendig ist.

Kostenrisiko sinnvoll mit Zahnzusatzversicherung absichern

Eine Zahnzusatzversicherung schützt die Patienten vor teuren Rechnungen bei einer Wurzelbehandlung. Denn sie übernimmt den Eigenanteil der Kosten für Zusatzleistungen. Zudem übernimmt oder beteiligt sich die Versicherung an den Kosten für die Behandlung, falls der Zahn als nicht erhaltungswürdig bewertet wird.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für eine Wurzelbehandlung. Sie kann auch den Eigenanteil für einen hochwertigen oder ästhetischen Zahnersatz bezahlen. Damit ermöglicht sie ihren Versicherten die bestmögliche Versorgung ihrer Zähne.

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Was ist eine Wurzelbehandlung?

Die Wurzelbehandlung ist häufig der letzte Versuch, einen geschädigten Zahn zu retten. Dabei desinfiziert und säubert der Zahnarzt die Wurzelkanäle und versiegelt die entstandenen Lücken. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich die Entzündung weiter ausbreitet und schlimmstenfalls sogar den Kieferknochen befällt.

Eine Wurzelbehandlung kommt zum Einsatz, wenn eine Wurzelentzündung vorliegt. Diese entsteht am häufigsten durch Karies oder Verletzungen des Zahnschmelzes. Denn dadurch gelangen Bakterien in das Zahninnere und breiten sich in dem Weichgewebeanteil aus. Sie zerstören den Zahn Schicht für Schicht und rufen eine Entzündung des Zahnmarkes hervor. Mögliche Ursachen sind auch Zähneknirschen oder eine Schädigung des Zahnhalteapparats, wobei die Bakterien durch die Zahnfleischtaschen in das Zahninnere eindringen.

Symptome einer Wurzelentzündung

Eine Wurzelentzündung kann sich schleichend entwickeln. Die Bakterien schädigen das Zahninnere, ohne dass die Betroffenen zunächst etwas davon bemerken. Im weiteren Verlauf kommt es dann aber zu ziehenden oder pochenden Schmerzen, die kurz oder lange anhalten. Zudem reagiert der Zahn empfindlich auf Druck, Wärme und Kälte. In schweren Fällen kommt es zu Schwellungen, Eiteransammlung oder einer Abszessbildung um den betroffenen Bereich.

Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?

Eine Wurzelbehandlung ist erforderlich, wenn ein kranker oder verletzter Zahn erhalten werden soll. In folgenden Fällen kann die Methode zum Einsatz kommen:

  • Bei einer Zahnwurzelentzündung wird die Wurzelbehandlung durchgeführt, um die Entzündung zu behandeln und deren weitere Ausbreitung zu stoppen.
  • Auch bei Zahnersatz kann eine Wurzelbehandlung notwendig sein. Denn muss der Zahnarzt für eine Krone oder Brücke viel Zahnsubstanz abtragen, gelangen Bakterien schneller in das Zahninnere. Um dadurch eine Entzündung der Wurzel vorzubeugen, wird vorsorglich das Zahnmark entfernt.

Ablauf einer Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung wird in mehreren Schritten durchgeführt. Die Dauer der Sitzungen ist individuell und von der Schwere der Beschädigung sowie den notwendigen Maßnahmen abhängig.
Zunächst wird der betroffene Zahn örtlich betäubt. Dann öffnet der Zahnarzt mit einem Bohrer den Zahn. Der Patient spürt im Regelfall nichts davon. Mit speziellen Instrumenten beseitigt der Arzt die geschädigten Teile des Zahns und das infizierte Gewebe. Mittels Röntgenaufnahmen bestimmt er die Länge der Wurzelkanäle, die desinfiziert und versiegelt werden. Mit dichtem Wurzelfüllmaterial verhindert er, dass erneut Bakterien in den Zahn eindringen können.

Je nach Ausprägungsgrad sind mehrere Sitzungen notwendig. Unter Umständen muss der Zahnarzt zunächst den gesäuberten Bereich mit einem Antibiotikum behandeln, um die Entzündung abklingen zu lassen. In diesem Fall versiegelt er den Zahn vorübergehend mit einem Provisorium.

In besonders schweren Fällen kann eine Wurzelspitzenresektion erforderlich sein. Wenn die Entzündung nicht abklingt oder erneut Bakterien in das Innere gelangen, lassen die Schmerzen nicht nach. Dann muss der Zahnarzt bei einem operativen Eingriff die Wurzelspitzen kappen. Die Wurzelspitzenresektion kann auch zum Einsatz kommen, wenn die Wurzeln stark verkrümmt sind, sodass eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist.

Den behandelnden Zahn verschließen

Erst wenn alle Bakterien beseitigt und der Zahn keine Beschwerden mehr verursacht, wird dieser verschlossen. Dafür kommt ein Mehrschichtverfahren zum Einsatz, das dem Zahn mehr Stabilität verleiht. Da dieser im Inneren nur noch wenig Substanz hat, könnte er bei einer klassischen Füllung brechen.

Unter Umständen empfiehlt der Arzt die Versorgung mit einer Zahnkrone. Diese kann ratsam sein, wenn der Zahn zu instabil ist. Da er allerdings nicht mehr mit Blut und Nährstoffen versorgt wird, besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Zahn schwarz verfärbt. Auch in diesem Fall kann eine Zahnkrone in Betracht gezogen werden, häufig jedoch aus ästhetischen Gründen.

Hinweis: Wird die Zahnkrone aus ästhetischen Gründen gewählt und nicht aus medizinischer Notwendigkeit, beteiligt sich die Krankenkasse nicht an den Kosten es bleibt Ihr Eigenanteil. Obwohl ein Zahnersatz medizinisch empfohlen werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür nur im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. Wer einen höherwertigen Zahnersatz wünscht, muss die Mehrkosten dafür selbst tragen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt den Eigenanteil und ermöglicht eine ästhetische und hochwertige Versorgung der Zähne.

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