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Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Lückenloses Bonusheft bei jährlicher Vorsorge

Höherer Festzuschuss GKV = Eigenanteil um bis zu 15% reduzieren

Höhere Erstattung bei einigen privaten Zahnversicherungen

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Eine Frau pflegt ihr Bonusheft beim Zahnarzt

Gesetzlich Versicherte, die ihr Bonusheft regelmäßig führen, können beim Zahnarzt bares Geld sparen. Denn das Heft wurde eingeführt, um Kassenpatienten einen Anreiz für die regelmäßige Zahnvorsorge zu bieten. Davon profitieren Krankenversicherer und Patienten gleichermaßen.

Wie funktioniert das Bonusheft der Krankenkasse?

Das Bonusheft der Krankenkasse wurde 1989 eingeführt. Es verfolgt das Ziel, die regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchung für Kassenpatienten attraktiver zu gestalten. Denn dadurch kann sich die Krankenkasse zunutze machen, dass Schädigungen der Zähne wie Karies rechtzeitig erkannt und darauf reagiert wird, bevor umfangreiche und teure Behandlungen notwendig sind. Als Gegenleistung für diese Sorgfalt und Pflege des Bonusheftes erhält der Patient einen höheren Zuschuss, wenn Zahnersatz notwendig sein sollte.

Regelmäßig bedeutet bei Erwachsenen mindestens eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr. Bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr ist die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderhalbjahr vorgesehen.

  • für ein über fünf Jahre lückenlos geführtes Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 10%

  • für ein über zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss um 15%

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Der Festzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz beträgt ohne Vorsorge und Bonusheft 60 %. Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt nun wirklich? Durch eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt und die Dokumentation im Bonusheft erhöht sich der Zuschuss für Behandlungen nach fünf Jahren auf 70 %. Wurde das Heft über zehn Jahre lückenlos geführt, erhalten die Versicherten einen Festzuschuss über 75%. Somit verringert sich der zu zahlende Eigenanteil bei Zahnersatzmaßnahmen um bis zu 15 % durch das Bonusheft, wenn die Kassenpatienten mindestens zehn Jahre lang einmal jährlich Kontrolluntersuchungen bei ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben.

Von dem Bonusheft ausgenommen ist die sogenannte Härtefallregelung. Diese erhalten Personen, bei denen der Eigenanteil bei Zahnersatz aufgrund ihrer finanziellen Situation als unzumutbar betrachtet wird. Sie sind zur Härtefallregelung berechtigt, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen 1.414 Euro nicht übersteigt (Stand 2024).

  • Höhe des Festzuschusses ohne Bonusheft: 60 %

  • Höhe des Festzuschusses mit Bonusheft nach fünf Jahren: 70 %

  • Höhe des Festzuschusses mit Bonusheft nach zehn Jahren: 75 %

Bonus gilt nur für Zahnersatz

Allerdings ist zu beachten, dass der Bonus nur für Zahnersatz gilt. Das Bonusheft beim Zahnarzt bringt nichts, wenn Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Prophylaxe oder Füllungen vorgesehen sind. Doch gerade Zahnersatz gehört zu den teuersten Maßnahmen und Behandlungen beim Zahnarzt. Die Kosten für eine Prothese können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. Vor allem, wenn mehrere Zahnkronen notwendig sind.

Was passiert, wenn das Bonusheft vergessen wurde?

Generell ist es kein Problem, wenn das Bonusheft einmal vergessen wurde. Fand die Vorsorge tatsächlich statt, kann der Zahnarzt den fehlenden Stempel nachtragen. Ab 2022 möchten die Krankenkassen zudem auf das digitale Bonusheft umsteigen. Die Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt werden dann in der elektronischen Patientenakte (ePa) hinterlegt. Damit fällt auch das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen weg. Mittels einer App können die Versicherten außerdem eine Erinnerungsfunktion einrichten, die sie an die Wahrnehmung ihrer Vorsorgen und das Bonusheft erinnert.

Tipp: Ging das Bonusheft verloren, kann der Patient ein neues Exemplar beantragen. Der Zahnarzt kann anhand seiner Dokumentationen alle Vorsorgeuntersuchungen nachweisen und diese in das neue Heft übertragen.

Und wenn die Vorsorgeuntersuchung vergessen wurde?

In diesem Fall beginnt die Rechnung von vorn. Wer nach drei Jahren einen Kontrolltermin vergisst, muss wieder von Neuem mit dem Bonusheft starten. Daher sollten Vorsorgeuntersuchungen immer frühzeitig vereinbart werden, um keine Termine beim Zahnarzt zur Vorsorge zu vergessen.

Das Bonusheft mit einer Zahnzusatzversicherung kombinieren

Mit einem lückenlosen Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz auf bis zu 75 %. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Summe noch immer nicht ausreicht, um bei Zahnersatzmaßnahmen finanziell entlastet zu sein. Denn auch der Bonus orientiert sich an der gesetzlichen Regelversorgung. Wird ein höherwertiger oder ästhetischer Zahnersatz gewählt, müssen die Patienten noch immer mit einem hohen Eigenanteil für die Behandlung rechnen.

Daher empfiehlt sich, trotz eines gut geführten Bonushefts, der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn gute Tarife der Zahnversicherung leisten auch bei Zahnersatzmaßnahmen, die nicht der Regelversorgung entsprechen. So können Patienten einen hochwertigen und optisch ansprechenderen Zahnersatz wählen, ohne sich über die finanzielle Belastung sorgen zu müssen. Dafür gibt es eine Vielzahl an Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt, die den Eigenanteil für Patienten merklich reduzieren oder sogar komplett übernehmen.

Die Zahnzusatzversicherung, die ein Bonusheft belohnt

Es gibt Versicherer, die eine Zahnzusatzversicherung unabhängig vom Bonusheft anbieten. Und Tarife, die eine höhere Erstattung vorsehen, wenn das Heft lückenlos über fünf oder zehn Jahre geführt wird. Dadurch werden die Patienten doppelt belohnt: Sie erhalten einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse und eine höhere Leistung ihrer Zahnversicherung.

Leistungsstarke Zahnversicherungen, die ein Bonusheft honorieren, sind

Erstattungsbeispiel: Einzelnes Zahnimplantat mit und ohne Bonusheft

Zahnarzthonorar

900 Euro

Material- und Laborkosten

800 Euro

Gesamt

1.700 Euro

Festzuschuss der Krankenkasse

Ohne Bonusheft (60 % der Regelversorgung)

300 Euro

Mit Bonusheft (70 % der Regelversorgung)

385 Euro

Mit Bonusheft (75 % der Regelversorgung)

412,50 Euro

Zu verbleibender Eigenanteil

1.287 bis 1.400 Euro

Zahnzusatzversicherung ohne Notwendigkeit Bonusheft

Ein lückenloses Bonusheft bringt erhebliche Vorteile. Insbesondere, wenn sich nicht nur die Ansprüche auf den Festzuschuss der Krankenkasse, sondern auch bei der Zahnzusatzversicherung erhöhen. Doch Vorsicht: Vergessen Sie einen Kontrolltermin, reduzieren sich Ihre Ansprüche sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Zusatzversicherung. Daher empfehlen sich diese Tarife mit Abhängigkeit vom Bonusheft nur für Personen, die Ihre Vorsorgeuntersuchungen konsequent wahrnehmen.

Wer unabhängig von seinem Bonusheft auf eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung setzen möchte, wählt einen Tarif mit fixer Erstattung – auch ohne jährliche Kontrolluntersuchungen. Diese Zahnversicherungen bieten Ihnen das Maximum an Leistung und sorgen dafür, dass Sie bei zahnärztlichen Maßnahmen auf nichts verzichten müssen. Wir empfehlen unter anderem diese Tarife:

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Fazit: Das Bonusheft lohnt sich – aber nur bedingt

Mit einem lückenlosen Bonusheft lässt sich der Eigenanteil bei Zahnersatz um bis zu 15 % senken. Allerdings nur bei der gesetzlichen Regelversorgung. Wer höherwertigen oder andersartigen Zahnersatz beansprucht, muss nach wie vor tief in die Tasche greifen. Hierbei schafft nur eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung Abhilfe.

Unsere Experten beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, eine Zahnversicherung zu finden, die Ihren Eigenanteil beim Zahnarzt senkt oder komplett übernimmt: so finden Sie garantiert die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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