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Versicherung, wenn es schon zu spät ist

Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlung

Tarife bis 100% Kostenübernahme mit Sofortschutz

Reduzieren Sie den Eigenanteil bei Zahnersatz deutlich

Keine Wartezeit - sofortiger Versicherungsschutz

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Top Empfehlung 2024 Testsiegertarife

Kundenstimmen: 3.604

Eine Patientin während einer laufenden Behandlung bei einem Zahnarzt

Sofortschutz für laufende und angeratene Zahnbehandlungen

Befinden Sie sich gerade in einer Behandlung beim Zahnarzt? Ist der Befund durch den Zahnarzt erst einmal erstellt, können Sie (fast) keinen Zahntarif mehr abschließen. Eine Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen ist Ihre einzige Option. Hier zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten mit Sofortschutz.

Die meisten dieser Tarife sind auf eine ganz spezielle Situation zugeschnitten, bspw. für Zahnersatz, und lohnen sich nur für diese Situation. Eine professionelle Beratung ist deswegen wichtig. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Tarif auszuwählen.

Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz bei angeratener oder laufender Behandlung

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SDKZahn 100 ZP1

Tarifnote

1,10

98 / 100 Punkte

Zu den Tarifdetails

100% Zahnersatz

100 / 100 Punkte

100% Zahnbehandlung

100 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

100 / 100 Punkte

11726
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SDKZahn 90 ZP9

Tarifnote

1,35

93 / 100 Punkte

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90% Zahnersatz

97 / 100 Punkte

90% Zahnbehandlung

92 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

95 / 100 Punkte

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Die BayerischeZAHN Smart + ZAHN Sofort

Tarifnote

1,50

90 / 100 Punkte

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75% Zahnersatz

94 / 100 Punkte

75% Zahnbehandlung

82 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

91 / 100 Punkte

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Die BayerischeZAHN Komfort + ZAHN Sofort

Tarifnote

1,15

97 / 100 Punkte

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80% - 90% Zahnersatz

95 / 100 Punkte

100% Zahnbehandlung

98 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

100 / 100 Punkte

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SDKZahn 70 ZP7

Tarifnote

1,65

87 / 100 Punkte

Zu den Tarifdetails

70% Zahnersatz

92 / 100 Punkte

70% Zahnbehandlung

78 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

89 / 100 Punkte

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Die BayerischeZAHN Prestige + ZAHN Sofort

Tarifnote

1,06

99 / 100 Punkte

Zu den Tarifdetails

100% Zahnersatz

100 / 100 Punkte

100% Zahnbehandlung

98 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

100 / 100 Punkte

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ERGOKieferorthopädie Sofort KFO

Tarifnote

1,24

95 / 100 Punkte

Zu den Tarifdetails

100% Zahnersatz

100 / 100 Punkte

100% Zahnbehandlung

100 / 100 Punkte

100% Zahnreinigung

100 / 100 Punkte

Sofortschutz KFO für Kinder

Welcher Sofortschutz-Tarif ist für welche Situation geeignet?

Wichtig: nicht jeder Tarif ist für jede Situation geeignet. Wir sollten gemeinsam prüfen, wann welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, damit auch Leistungen für die angeratene oder laufende Behandlung erfolgen.

SDK Zahn ZP: Sinnvoll für diese Situation

Sofortschutz gilt für diese Behandlungen: Zahnersatz
Wann ist die SDK sinnvoll?: 1 bis 3 fehlende Zähne oder zu ziehende Zähne, Behandlung bisher nicht begonnen
Leistungsumfang SDK: Hochwertiger Zahnersatz, bspw. Implantate

Bayersiche ZahnSofort: Sinnvoll für diese Situation

Sofortschutz gilt für diese Behandlungen: Zahnersatz, Zahnbehandlung, Füllungen
Wann ist die Bayersiche sinnvoll?: Behandlung angeraten oder bereits begonnen, Kosten größer als 800 Euro
Leistungsumfang Bayerische ZahnSofort: 1.500 Euro für angeratene / laufende Behandlung verteilt auf zwei Jahre

ERGO ZahnErsatz Sofort: Sinnvoll für diese Situation

Sofortschutz gilt für diese Behandlungen: Zahnersatz
Wann ist die ERGO sinnvoll?: Zahnersatzmaßnahme angeraten oder bereits begonnen, Festkostenzuschuss GKV größer als 907,20 Euro
Leistungsumfang ERGO ZEZ: Verdoppelung des Festzuschusses der GKV bei Zahnersatz

Hinweis: Tarif ist geschlossen und kann nicht mehr abgeschlossen werden.

ERGO KFO Sofort: Sinnvoll für diese Situation

Sofortschutz gilt für diese Behandlungen: Kieferorthopädie bei Kindern
Wann ist die ERGO sinnvoll?: KFO-Maßnahme für Kind angeraten oder bereits begonnen
Leistungsumfang ERGO KFO Sofort: 50-75% für KFO-Maßnahme, 100% für Prophylaxe, Zahnersatz und Zahnbehandlung

PERSÖNLICHE BERATUNG

Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlungen und freuen uns auf Ihren Anruf. Sie erreichen uns werktags von 9.00 – 19.00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.

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Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung für laufende / angeratene Behandlung

Wozu eine Zahnzusatzversicherung für laufende / angeratene Behandlungen?

Der Gedanke an eine Zahnzusatzversicherung kommt vielen Personen erstmals, wenn beim Zahnarzt die erste größere Zahnbehandlung ansteht. Die privatärztlichen Zusatzmaßnahmen bei der Versorgung einer Zahnlücke mit einem Implantat sind durch die gesetzliche Krankenkasse nicht gedeckt. Der Eigenanteil für eine Behandlung liegt schnell bei 2.000 bis 3.000 Euro. Für eine Wurzelbehandlung liegt der Eigenanteil etwas günstiger im Bereich von 200 bis 1.000 Euro.

Sobald der Zahnarzt eine Diagnose stellt, fallen die meisten ‚normalen‘ Zahntarife als Option weg. Zumindest, wenn Sie Leistungen für diese Zahnersatzmaßnahme oder Wurzelbehandlung wünschen. Lediglich wenige Gesellschaften bieten für diesen speziellen Fall Versicherungsschutz mit Kostenübernahme. Die ERGO mit dem Tarif Zahn-Ersatz-Sofort, die SDK (Süddeutsche Krankenversicherung) mit den drei Tarifen ZP1, ZP9 und ZP7 sowie die Bayerische mit dem Zusatzbaustein „ZAHN Sofort“ sind Ihre aktuellen Möglichkeiten.

Aufgrund der besonderen Situation sind diese Zahnversicherungen für laufende und angeratene Behandlung nicht günstig. Jedoch sind die Tarife in vielen Fällen sinnvoll und ihren Preis wert. Jeder der Tarife besitzt dabei seine eigenen Besonderheiten und passt für bestimmte Situationen. Wichtig für die Auswahl der passenden Zahnzusatzversicherung sind:

  • Ihr aktueller Zahnzustand im Allgemeinen
  • Art und Umfang der geplanten Zahnbehandlung
  • Zeitpunkt des Beginns der Behandlung
  • Höhe des GKV Festkostenzuschusses sowie der Zahnarztrechnung

Wann ist eine Zahnbehandlung angeraten, laufend oder beabsichtigt?

1. Angeratene Behandlung:

Hat Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei einer Kontrolle einen konkreten Behandlungsbedarf erkannt und mit Ihnen besprochen, gilt dies bereits als eine angeratene Zahnbehandlung. Dabei ist es nicht relevant, ob für diese konkrete Behandlung bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt ist oder nicht.

Entscheidend ist die Patientenakte beim Zahnarzt. Aus ihr lässt sich die angeratene Behandlung auch später für die Versicherungsgesellschaft ableiten. Angeraten ist die Behandlung bspw. wenn:

  • Eine Diagnose über eine Zahnersatz- oder Kieferorthopädiemaßnahme erstellt und in der Patientenakte vermerkt wurde
  • Ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde
  • Eine mögliche Zahnbehandlung oder Kieferorthopädiemaßnahme besprochen oder empfohlen wurde
  • Röntgenaufnahmen vorliegen, auf denen ein Behandlungsbedarf zu erkennen ist

Wichtig: Bei Abschluss einer Zahnversicherung sind meist nur diejenigen Maßnahmen relevant, die innerhalb der letzten beiden Jahre diagnostiziert und besprochen wurden. Sprechen Sie vor Beantwortung der Gesundheitsfragen eines Zahnzusatztarifs mit Ihrem Zahnarzt und überprüfen, was in der Patientenakte vermerkt ist.

2. Laufende Behandlung:

Sobald Sie bei Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden den ersten Behandlungstermin zu einem konkreten Heil- und Kostenplan hatten, gilt die Behandlung als laufend. Bis zu diesem Zeitpunkt ist sie angeraten. Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist der Beginn der Behandlung ein entscheidender Moment. Die Auswahl an Tarifen reduziert sich nochmals.

Als Zahnzusatzversicherung für eine laufende Behandlung (sofern sie diese Maßnahme in den Versicherungsschutz einschließen möchten) bleiben lediglich alle Tarife der Bayerischen Zahnzusatzversicherung mit dem Zusatzbaustein ZAHN Sofort. Sie erhalten in diesem Baustein für jegliche Art der Behandlung bis zu 1.500 Euro Kostenübernahme.

3. Beabsichtigte Behandlung:

Selbst wenn Sie bisher nicht beim Zahnarzt vorstellig waren, können bestimmte Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen geplant oder beabsichtigt sein. Dies ist dann der Fall, wenn es für Sie offensichtlich erforderlich ist, dass Sie zeitnah den Zahnarzt aufgrund einer Maßnahme aufsuchen müssen oder wollen. Beispielsweise trifft dies zu, wenn

  • Ihnen bereits ein Zahn, ein Inlay, oder eine Füllung herausgefallen ist,
  • Ihnen ein Stück von einem Zahn abgebrochen ist,
  • Sie regelmäßig Zahnschmerzen haben oder
  • Sie bei Ihren Kindern eine Fehlstellung des Kiefers bereits bemerkt haben.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns vor Abschluss einer Zahnversicherung Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr unter 06201 8462511. Wir erklären Ihnen ausführlich alle Tarifdetails und geben Ihnen Hilfestellung beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen.

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Welche Behandlungen können noch versichert werden?

Bis 10/2021 gab es nicht für jede Situation eine Zahnzusatzversicherung für laufende / angeratene Maßnahmen. Die Versicherungsgesellschaften selektierten hier nochmals nach der Art der Zahnbehandlung bzw. Maßnahme beim Zahnarzt. Versichert werden konnte lediglich eine Behandlung rund um Zahnersatz, also Brücken, Implantate, Kronen und Prothesen. Mit der Einführung des Tarifbausteins Bayerische ZAHN Sofort sind auch weitere Maßnahmen wie bspw. Wurzelbehandlungen und Füllungen noch nachträglich versicherbar.

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen geht für:

  • Zahnersatz mit Brücken, Kronen, Prothesen, Implantaten
  • Parodontose- oder Wurzelbehandlungen
  • Füllung, Inlays, Onlays, Veneers

Nicht versichert werden können:

  • Diagnostizierte Kieferfehlstellungen (bei Kindern)

Wie stellt die Versicherungsgesellschaft fest, ob schon ein Befund vorlag?

Was Sie auf jeden Fall vermeiden sollten, ist eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und bei der Antragstellung die laufende oder angeratene Behandlung zu verschweigen. Sie unterliegen der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben, wenn Sie eine Zahnversicherung beantragen.

Die Prüfung Ihrer Angaben erfolgt spätestens bei der ersten großen Zahnarztrechnung. Dann lässt sich die Versicherungsgesellschaft die Patientenakte des Zahnarztes zeigen. Dort ist leicht erkennbar, ob eine Behandlung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits angeraten oder laufend war. Also, ob ein Befund vorlag. Im schlimmsten Falls droht Ihnen die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft. Sie erhalten keine Leistungen und Ihre bis dahin bezahlten Beiträge sind verloren. Diese Folgen können bei einer Obliegenheitsverletzung eintreten:

  • Ablehnung der Leistungen für diese Zahnersatzmaßnahme oder kieferorthopädische Behandlung
  • Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung durch den Versicherer
  • Rückforderung bereits gezahlter Leistungen aus dieser Zahnversicherung

Welcher Zahntarif passt für welche Situation?

Wichtig ist die Auswahl des passenden Tarifs bei einer vorliegenden oder angedachten Zahnbehandlung. Aufgrund der medialen Bekanntheit durch Fernsehwerbung erreichen uns häufig Anfragen nach dem Tarif ERGO ZEZ. Jedoch ist dieser Tarif immer die beste Wahl? Sicher nicht. Im Gegenteil: diese Zahnzusatzversicherung ist lediglich für eine ganz besondere Situation sinnvoll. Sie haben gerade von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten und der Festzuschuss der GKV übersteigt 907 Euro.

Bezuschusst die GKV nur 300 Euro für den Zahnersatz oder handelt es sich um eine Füllung, Wurzelbehandlung oder eine kieferorthopädische Maßnahme, ist dieser Tarif die falsche Wahl. Selbst im Fall eines Festzuschusses oberhalb von 907 Euro ist die ERGO nicht zwangsläufig die sinnvollste Entscheidung. Unter Umständen sind die Tarife der Bayerischen oder der SDK für Sie besser geeignet, da die Erstattung höher sein kann. Deswegen empfehlen wir vor dem Abschuss einer Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen immer eine professionelle Beratung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie auch das erhalten, was Sie von der Versicherung erwarten. Rufen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen als Alternative?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen kann der zuvor beschriebene Fall einer Anzeigepflichtverletzung nicht eintreten. Es erfolgt bei Antragstellung keine Gesundheitsprüfung und Sie werden bei der Versicherung garantiert angenommen – unabhängig Ihrer aktuellen Zahngesundheit. Sie können diese Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen, auch wenn gerade eine Maßnahme beim Zahnarzt läuft.

Diese Tarife schließen jedoch generell die Kostenübernahme für eine angeratene oder laufende Behandlung aus. Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst nur zukünftige Diagnosen. Sie dürfen die Tarife ohne Gesundheitsprüfung also nicht mit Tarifen mit Sofortschutz verwechseln.

Unser Tipp: Die Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen ist eine ausgezeichnete Alternative, falls Ihre laufende / angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist oder das Preis-Leistungs-Verhältnis den Abschluss der etwas teureren Tarife nicht rechtfertigt.

Tarife ohne Gesundheitsfragen

Unsere Tarifempfehlungen je nach Art und Aufwand einer Behandlung

Art der Behandlung Kosten für die Behandlung Tarifempfehlung

Angeratene / bevorstehende Zahnersatzmaßnahme

Teuer / aufwendig (über 1.000 Euro)

Tarif mit Leistung für Zahnersatzmaßnahmen:
ERGO ZEZ
Die Bayerische Zahnversicherung
SDK Zahnversicherung

Laufende Zahnersatzmaßnahme

Teuer / aufwendig (über 1.000 Euro)

Tarif mit Leistung für Zahnersatzmaßnahmen:
ERGO ZEZ
Die Bayerische Zahnversicherung

Angeratene / bevorstehende / laufende Zahnersatzmaßnahme oder Zahnbehandlung

Günstig / kein großer Aufwand

Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen: 
Nürnberger Zahnversicherung
Münchener Verein Premium
ERGO Zahnversicherung
(angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen – Absicherung für zukünftige Risiken)

Angeratene / bevorstehende / laufende Zahnbehandlung (bspw. Wurzelbehandlung, Füllungen)

Teuer / aufwendig (über 800 Euro)

Tarif mit Leistung für Zahnersatzmaßnahmen:
Die Bayerische Zahnversicherung

Angeratene / bevorstehende / laufende KFO Maßnahme bei Kindern

Teuer / aufwendig

Tarif mit Leistung für KFO Maßnahme:
ERGO KFO Sofort

Fazit: Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlung?

Wurde bei Ihnen Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung angeraten oder sind Sie bereits in einer laufenden Zahnersatzmaßnahme, sind Ihre Optionen sehr eingeschränkt. Eine Zahnversicherung mit Sofortschutz für diese Diagnosen ist die einzige Möglichkeit, eine Kostenübernahme zu erhalten. Ob die Versicherung sich lohnt, hängt von der individuellen Diagnose und dem vorhandenen Heil- und Kostenplan ab.

Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Experten, der Ihnen die Vor- und Nachteile dieser speziellen Versicherungslösung genau erklärt. Rufen Sie uns an. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

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Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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