Regelversorgung für Zahnersatz
Was die gesetzliche Krankenkasse wirklich übernimmt
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festzuschuss zur Regelversorgung bei Zahnersatz
Der Eigenanteil kann durch ein Bonusheft oder eine Zahnzusatzversicherung reduziert werden
Höherwertiger Zahnersatz muss größtenteils privat bezahlt werden

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Die Regelversorgung bei Zahnersatz ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen. Sie umfasst die Standardversorgung bei Verlust und dem Ersatz natürlicher Zähne. Seit 2005 sehen die Kassen ein Festzuschusssystem vor. Das heißt, im Rahmen der Regelversorgung zahlt die GKV nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten für Zahnersatz.
Was ist Zahnersatz?
Zahnersatz bezeichnet künstliche Zähne und Prothesen zur Wiederherstellung von beschädigten oder verlorenen Zähnen. Zahnersatz ist notwendig, wenn Zähne durch einen Unfall, Karies, altersbedingte Abnutzung oder Erkrankungen verloren gehen oder stark beschädigt werden. Für den Ersatz gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Brücken: Brücken sind festsitzender Zahnersatz, der an benachbarten Zähnen, den sogenannten Stützpfeilern, verankert wird.
Prothesen: Es gibt herausnehmbare Voll- und Teilprothesen, mit denen das gesamte Gebiss oder auch nur einzelne Zähne im Kiefer ersetzt werden.
Implantate: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen eingesetzt sind, um darauf eine Brücke oder eine Krone zu befestigen.
Kronen: Kronen sind festsitzender Zahnersatz, der entweder auf einem Implantat oder einem bestehenden, aber beschädigten Zahn gesetzt wird, um diesen zu schützen und seine Funktion zu erhalten.
Neben den Formen des Zahnersatzes wird außerdem in drei verschiedene Versorgungsarten unterschieden: Die Regelversorgung, die gleichartige Versorgung und die andersartige Versorgung.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht notwendig ist und als ausreichend gilt. Dabei spielt die ästhetische Komponente keine Rolle.
Bei der gleichartigen Versorgung kommen zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzu, die den Zahnersatz verbessern. Die Versorgung gleicht der Regelversorgung, es entstehen aber Mehrkosten für die Patienten. Bspw. wird ein Zahn statt mit einer silbernen Krone (Regelversorgung) mit einer zahnfarbenen Krone versorgt.
Die andersartige Versorgung weicht von der Regelversorgung ab. Hierbei wird eine andere Form der Versorgung gewählt als im Regelfall vorgesehen. Bspw. entscheiden sich die Patienten anstatt für eine Zahnprothese (Regelversorgung) für ein Implantat mit Brücke.
Regelversorgung: Was ist die Kassenleistung bei Zahnersatz?
Laut Sozialgesetzbuch muss die Regelversorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Dafür hat das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen für jeden Befund festgelegt, was die dazu gehörende Regelversorgung ist. Somit führt die Festzuschuss-Richtlinie für jeden Befund die zahnärztliche Regelleistung auf, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz vorsieht.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festzuschuss zur befundbezogenen Regelversorgung bei Zahnersatz – den sogenannten Festzuschuss.
Die Kassenleistung ist immer die preiswerteste Lösung zum Ersatz verlorener oder beschädigter Zähne.
Wie hoch ist der Festzuschuss der Krankenkassen?
Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt seit Oktober 2020 grundsätzlich 60 Prozent der Kosten (vorher 50 Prozent). Mit lückenlos geführtem Bonusheft erhöht sich der Zuschuss auf 70 oder 75 Prozent.
Das bedeutet, der Eigenanteil für Kassenpatienten liegt bei 40 Prozent. Mit einem über fünf Jahre geführten Bonusheft reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 30 Prozent bzw. 25 Prozent nach zehn Jahren. In besonderen Härtefällen kann der Eigenanteil entfallen.
Ein Beispiel
Für den Ersatz eines Backenzahns sieht die Regelversorgung eine Brücke aus einem Nicht-Edelmetall vor. Eine zahnfarbene Verblendung wird nur im Seitenzahnbereich bezuschusst. Dafür werden 845,99 Euro angesetzt. Der Festzuschuss der Krankenkassen sieht wie folgt aus:
60 % Festzuschuss ohne Bonusheft | 507,59 € |
70 % Festzuschuss mit Bonusheft 5 Jahre | 592,19 € |
75 % Festzuschuss mit Bonusheft 10 Jahre | 634,49 € |
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Was zahlt die Krankenkasse bei gleichartiger oder andersartiger Versorgung?
Die Krankenkasse sieht ihren Zuschuss zur Regelversorgung bei Zahnersatz vor. Entscheiden sich die Patienten für eine gleichartige Versorgung mit Mehrleistungen oder eine andersartige Versorgung wie Implantate, müssen sie die Mehrkosten dafür selbst tragen. Die Krankenkasse bezahlt nur den Anteil, den sie bei einer Regelversorgung erbracht hätte. Für weitergehende oder ästhetischere Lösungen müssen die Patienten einen Eigenanteil erbringen.
Ein Beispiel:
In unserem genannten Beispiel sieht die Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Metall vor. Der Patient wünscht aber eine Versorgung mit einem Implantat. Der Zahnersatz soll für ein natürliches Aussehen aus Keramik sein. Die Kosten dafür belaufen sich auf 3.550 Euro. Von der Krankenkasse erhält der Patient nur den Festzuschuss zur Regelversorgung – also 507,59 Euro ohne Bonusheft.
Der Eigenanteil beläuft sich somit auf 3.042,41 Euro.
Wie lässt sich der Eigenanteil senken?
Häufig entscheiden sich Patienten bei Zahnersatz gegen die reine Regelversorgung der Krankenkassen. Sie wählen eine gleichartige Versorgung mit besseren Leistungen – etwa Zahnersatz aus Keramik. Oder sie entscheiden sich gleich für eine andersartige Versorgung, worunter auch Implantate fallen. Aber selbst wenn Sie sich für die Regelversorgung aussprechen, müssen Sie einen Eigenanteil für Ihren Zahnersatz erbringen.
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die hohen Kosten für Zahnersatzmaßnahmen decken. Auch wenn die Krankenkassen nur einen Teil tragen und Ihnen ein hoher Eigenanteil bleibt, müssen Sie mit dem richtigen Versicherungsschutz keine finanzielle Belastung fürchten. Sie können auch hochwertige Mehrleistungen beanspruchen und eine Versorgung, die ganz Ihren Wünschen entspricht.
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Eine Zahnzusatzversicherung ist für Zahnersatz besonders sinnvoll, um hohe Eigenanteile zu minimieren und unabhängig von der Regelleistung der Krankenkassen zu sein. Sie ermöglicht es Ihnen, hochwertigen Zahnersatz zu wählen, ohne sich auf die Leistungen der Krankenkassen beschränken zu müssen. Besonders bei teuren Behandlungen wie Implantaten ist die Zahnversicherung eine wertvolle Absicherung.
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