Zahnzusatzversicherung wechseln und kündigen
Geld sparen durch niedrigere Beiträge
Bessere Leistungen bei neuen Tarifen
Volle Anrechnung der Vorversicherung
Kundenstimmen: 3.604
Wieso kann ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein?
Eine bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen und in einen neuen Tarif wechseln – wie soll das sinnvoll sein? Die Wartezeit ist zu Ende, die Höchstgrenzen sind überstanden und endlich leistet der Tarif in vollem Umfang. Auf den ersten Blick scheint ein Wechsel der Zahnversicherung nicht ratsam. Es spricht jedoch vieles dafür, regelmäßig die bestehende Zahnzusatzversicherung mit aktuellen Tarifen zu vergleichen, wie auch Stiftung Warentest in der letzten Ausgabe über Zahnversicherungen vorschlägt.
Mögliche Vorteile: Bessere Leistungen, geringere Prämien und moderne Vertragsbedingungen. Gerade bei einem Wechsel bieten einige Gesellschaften zudem attraktive Modelle, um den Schritt in den neuen Tarif reibungsloser für Sie zu gestalten.
Perfekt für den Wechsel - die Zahnzusatzversicherung Münchner Verein ZahnGesund
Volle Anrechnung der Vorversicherung bei Wechsel
Keine neuen Höchstgrenzen / Summenbegrenzung für die ersten Jahre
Keine Wartezeit - sofortiger Versicherungsschutz
Bis 100% Erstattung auf alle Zahnarztrechnungen
Testsieger bei Stiftung Warentest / Finanztest 2024
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Münchener VereinZahnGesund 100
Tarifnote
98 / 100 Punkte
Inkl. Bleaching & Narkose
Münchener VereinZahnGesund 85+
Tarifnote
94 / 100 Punkte
Beliebt bei Wechsel der Zahnzusatz
Münchener VereinZahnGesund 75+
Beliebt bei Wechsel der Zahnzusatz
Was ist bei Kündigung und Wechsel der Zahnzusatzversicherung zu beachten?
Grundsätzlich ist Kündigung und Wechsel einer Zahnversicherung eine relativ simple Angelegenheit und deutlich weniger komplex als bspw. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung. Das liegt vor allem an der einfachen Vergleichbarkeit der Tarife: Leistung und Beitrag sind relevant. Die Leistung ist die prozentuale Kostenübernahme der Zahnarztrechnung in der jeweiligen Behandlungsart. Bevor Sie die Zahnzusatzversicherung kündigen, sollten Sie diese Punkte klären:
- Beitragsentwicklung der bestehenden Zahnversicherung
- Leistungen alter und aktueller Tarife
- Bedingungswerk der alten Zahnversicherung
- Aktuelle Zahngesundheit
1. Beitrag und Beitragsentwicklung der Zahnversicherung
Wie verlief die Beitragskurve während der letzten Jahre? Gab es außerordentliche Beitragsanpassungen? Bei einigen älteren Tarifen ist die Schadensquote mittlerweile deutlich höher als zu Beginn kalkuliert. Dies führt zu einem bekannten Phänomen: Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen verlassen den teurer gewordenen Tarif und wechseln in eine günstigere Zahnversicherung. Das wiederum wirkt sich negativ auf die Schadensquote aus, was wiederum zur Folge hat, dass eine außerordentliche Beitragsanpassung stattfindet. Eine Spirale, die schon manchen Versicherungsgesellschaften und Zahnzusatztarifen bitter durchlaufen mussten.
Wenn also Ihre aktuelle Zahnversicherung immer wieder mit außerordentlichen Beitraganpassungen zu kämpfen hat, ist der Wechsel in einen anderen Tarif zu überdenken. Sind Sie in einem Tarif mit Altersrückstellungen, sollten Sie in jedem Fall mit uns sprechen, ehe Sie den Tarif kündigen.
2. Leistung alter und neuer Zahnzusatzversicherung vergleichen
In den letzten Jahren haben sich die Leistungen moderner Zahnzusatzversicherungen mehr und mehr verbessert. Mittlerweile gibt es viele Tarife, die 100 Prozent für hochwertigen Zahnersatz, für jegliche Zahnvorsorge und für Zahnbehandlung leisten – vor einigen Jahren noch undenkbar. Besonders die professionelle Zahnreinigung ist heutzutage vielen Patienten immer wichtiger. Die Barmenia leistet 100 Prozent für Zahnreinigungen – egal, wie oft Sie gehen. Beim Münchener Verein gibt es 200 Euro PZR-Zuschuss pro Jahr. Allein dadurch ist ein Großteil des Versicherungsbeitrags bezahlt.
Vergleichen Sie diese Leistungen:
- Erstattung bei Zahnersatz
- Erstattung bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Erstattung für Füllungen
- Zuschuss für Zahnreinigung
- Zuschuss für Bleaching
3. Bedingungswerk / allgemeine Vertragsbedingungen der Zahnzusatzversicherung
Nicht nur die Höhe der Erstattung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, sondern auch das Bedingungswerk der neuen Tarife ist oftmals deutlich kundenfreundlicher. Moderne Behandlungsmethoden, wie beispielsweise durchsichtige Minibrackets oder Kieferknochenaufbau, sowie hochwertige Materialien, wie Kunststoff-Füllungen oder Keramik-Implantate. In neuen Tarifbedingungen gibt es dazu (normalerweise) auch kein Preis-Leistungsverzeichnis mehr, was viele alte Zahnzusatzversicherungen noch enthalten.
Diese Inhalte können Sie bspw. vergleichen:
- Leistung für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose)
- Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit)
- Zukunftsgarantie
- Preis-/Leistungsverzeichnis
- Leistung bei Privatärzten oder im Ausland
- Beschränkungen auf GOZ-Sätze (2,3-fach; 3,5-fach; 5-fach)
4. Aktuelle Zahngesundheit – das wichtigste Kriterium bei Kündigung und Wechsel
Die zuvor genannten Aspekte betrachten Leistungen und Beitragshöhe. Sie vergleichen die bestehende Versicherung mit möglichen Alternativen. Ihre aktuelle Zahngesundheit ist jedoch Grundvoraussetzung, ob überhaupt ein Wechsel infrage kommt. Sie sind gesund und haben keine bevorstehenden Maßnahmen (auch nicht in der Patientenakte vermerkt), dann steht einem Wechsel nichts im Wege.
Ist allerdings eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt, dann ergibt ein Wechsel derzeit keinen Sinn. Ein neuer Tarif würde für diese Leistungen nicht bezahlen. Nutzen Sie die bestehende Zahnzusatzversicherung und beenden Sie die Maßnahme beim Zahnarzt. Erst danach ist ein Wechsel möglich.
Wichtig: Kündigen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nicht, wenn eine Behandlung ansteht oder bereits begonnen hat! Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob bereits ein zukünftiger Behandlungsbedarf in der Patientenakte vermerkt ist.
Zahnzusatzversicherung kündigen und wechseln – so gehen Sie vor
1
Aktuelle Zahngesundheit feststellen
Wenn Sie sich derzeit in zahnärztlicher Behandlung befinden oder eine Behandlung angeraten ist, dann raten wir von einem Wechsel ab. Beenden Sie zunächst die laufende Maßnahme.
2
Aktuellen Tarif mit Alternativen vergleichen
Vergleichen Sie die Alternativen. Sinnvoll sind vor allem Tarife, die bei einer Vorversicherung die Höchstgrenzen anrechnen oder teilweise reduzieren.
3
Wechsel und Kündigung veranlassen
Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Versicherung. Wir führen den Wechsel der Zahnzusatzversicherung gerne für Sie durch und übernehmen alles.
Drei gute Tarife für einen Wechsel
Auf diese Kriterien müssen Sie beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung achten
Beim Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung gibt es ein paar Aspekte, die Sie beachten sollten.
- Wartezeit zu Anfang
Mittlerweile verzichten immer mehr Versicherungsgesellschaften auf die anfängliche Wartezeit. Das bedeutet, dass bei diesen Tarifen direkt nach Vertragsbeginn die Leistungspflicht durch die Versicherungsgesellschaft beginnt. Bei einigen Tarifen ist die Wartezeit jedoch noch enthalten. Dann müssen Sie drei bis acht Monate warten, ehe Sie Leistungen aus der Zahnversicherung in Anspruch nehmen können. Bei einem Wechsel empfehlen wir nur Tarife ohne Wartezeit. - Höchstgrenzen während der ersten Jahre
Kein Tarif verzichtet auf Summenbegrenzungen während der ersten Versicherungsjahre. Zwischen drei und fünf Jahren müssen Sie warten, ehe die Zahnzusatzversicherung unbegrenzt leistet. Die Höhe dieser Begrenzung ist jedoch sehr unterschiedlich und Sie sollten es genau vergleichen. Unsere Empfehlungen für einen Wechsel rechnen die Vorversicherung an und verzichten entweder komplett auf die Höchstgrenzen (Münchener Verein) oder reduzieren diese (Barmenia, Gothaer, Allianz). - Kündigung der Zahnzusatzversicherung – so klappt es
Die Kündigung einer Versicherung kann aus verschiedenen Gründen und zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Generell bestehen die Gesellschaften auf einer persönlich unterschriebenen Kündigung. Über unseren Kündigungsservice stellen wir sicher, dass Ihre Kündigung immer rechtzeitig und dokumentiert bei der Versicherungsgesellschaft eintrifft. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten:- Ordentliche Kündigung
In Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie Bedingungen zur normalen, ordentlichen Kündigung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. - Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung können Sie Ihre Versicherung immer dann außerordentlich kündigen, wenn eine Beitragserhöhung erfolgt. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beitragserhöhung planmäßig (Alterssprung) oder außerplanmäßig stattfindet.
- Ordentliche Kündigung
PERSÖNLICHE BERATUNG
Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung und freuen uns auf Ihren Anruf. Sie erreichen uns werktags von 9:00 – 19:00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.
TELEFON 06201 84625-11