Kann man zwei Zahnzusatzversicherungen haben?
Zwei Zahnzusatzversicherungen sind möglich, aber nur erlaubt, wenn sich die Leistungen nicht überschneiden (keine Doppelversicherung)
Erstattet werden maximal 100 % der Kosten, auch bei mehreren Policen – die Versicherungen stimmen sich bei der Zahlung ab
Mehrere Verträge lohnen sich nur selten – oft ist ein leistungsstarker Tarif die bessere Wahl als mehrere schwächere

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Kann man zwei Zahnzusatzversicherungen haben?
Sie haben bereits eine Zahnversicherung abgeschlossen, sind aber mit den Leistungen nicht zufrieden? Oder hat sich Ihr Bedarf verändert und Sie möchten Ihren Versicherungsschutz erweitern? Es gibt einige Gründe, mehrere Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig zu besitzen. Dennoch stellt sich zu Recht die Frage, kann man zwei Zahnzusatzversicherungen haben?
Kann man zwei oder mehr Zahnzusatzversicherungen haben?
Grundsätzlich ist es möglich, zwei oder sogar mehrere Zahnzusatzversicherungen zu haben. Seitens des Gesetzgebers gibt es hierzu keine Regelungen. Allerdings unterbinden die Zusatzversicherungen im Rahmen ihrer Vertragsbestimmungen den Abschluss einer Doppelversicherung.
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn zwei oder mehrere Zahnversicherungen dieselben Leistungen versichern. In diesem Fall müssen alle bestehenden und zukünftigen Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Denn diese müssen sich bei der Erstattung der Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt abstimmen. Da dies meist mit viel Aufwand verbunden ist, lehnen einige Versicherer Anträge für die Zahnzusatzversicherung ab, wenn eine Doppelversicherung besteht.
Es ist also theoretisch möglich, mehrere Zahnversicherungen abzuschließen. Die meisten Versicherer legen jedoch in ihren Tarifbedingungen fest, dass keine weiteren Absicherungen bestehen dürfen. Wer sich mit zwei oder mehreren Versicherungen absichern will, muss also darauf achten, dass die Gesellschaft weitere Zahnzusatzversicherungen erlaubt.
Wann kann man zwei Zahnzusatzversicherungen haben und muss den Versicherer nicht informieren?
Bieten beide Tarife der Zahnzusatzversicherung einen unterschiedlichen Versicherungsschutz, handelt es sich nicht um eine Doppelversicherung. Dann müssen die Versicherungen auch nicht informiert werden.
Leistet Tarif A bspw. nur für Zahnersatz, während Tarif B lediglich Zahnbehandlungen und die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt absichert, kann man zwei Zahnzusatzversicherungen haben. Dies gilt so lange, wie sich die Erstattung nicht überschneidet. Geschieht dies etwa durch eine Vertragsanpassung, sind die Versicherten wieder in der Informationspflicht und die Gesellschaft darf den Vertrag zur Zahnversicherung unter Umständen kündigen.
So läuft die Erstattung bei zwei oder mehreren Zahnzusatzversicherungen
Bestehen mehrere Versicherungen, ist die Erstattung dennoch auf 100 Prozent der Kosten begrenzt. Somit ist es in der Praxis zwar möglich und man kann zwei Zahnzusatzversicherungen haben, dennoch erhalten die Versicherten nicht mehr erstattet als den tatsächlichen Rechnungsbetrag für die Behandlung beim Zahnarzt. Damit möchten die Gesellschaften verhindern, dass sie die Versicherungsnehmer bereichern. Sonst könnten die Kunden die Zahnarztrechnung bei allen Versicherungen einreichen und jeweils die Höchstbeträge ausschöpfen.
Um dies zu verhindern, erfolgt die Kostenerstattung nacheinander. Zuerst leistet die Versicherung, die am längsten besteht. Diese vermerkt dann auf ihrer Erstattung, in welcher Höhe diese erbracht wurde und gibt die Information an die andere Zahnzusatzversicherung weiter. Diese leistet wiederum im Rahmen ihrer vereinbarten Leistung – bis maximal 100 Prozent.
Ein Beispiel
Versicherer A sieht 40 Prozent Kostenerstattung vor.
Versicherer B übernimmt 80 Prozent für Zahnersatz.
Wer erstattet? | Höhe der Erstattung |
---|---|
Erstattung Versicherer A (40 Prozent) | 400 Euro |
Erstattung Versicherer B (60 Prozent, da bis maximal 100 Prozent) | 600 Euro |
Gesamterstattung (100 Prozent) | 1.000 Euro |
Ist es sinnvoll, mehrere Zahnzusatzversicherungen zu haben?
Zwei oder mehr Zahnzusatzversicherungen zu haben ist sinnvoll, wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzen, deren Leistungen nicht ausreichen. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Ihr Tarif nur bei Zahnersatz leistet. Möchten Sie aber auch bei Zahnbehandlungen und der professionellen Zahnreinigung versichert sein, können Sie die Lücke mit einer zusätzlichen Zahnversicherung schließen. Achten Sie aber darauf, keine Doppelversicherung abzuschließen.
Einen Tarif ohne Zahnersatz gibt es bei der Barmenia; Mehr Zahnvorsorge leistet 100 Prozent für Zahnbehandlung und 80 Prozent für die professionelle Zahnreinigung.
Doppelversicherung bei Wartezeiten
Sinnvoll können zwei oder mehrere Zahnzusatzversicherungen auch sein, wenn bei Neuabschluss eines Vertrags eine Wartezeit besteht. Viele Versicherer sehen eine Karenzzeit von bis zu acht Monaten vor. In diesem Zeitraum haben die Versicherten noch keinen Leistungsanspruch gegenüber der Zahnversicherung. Besteht bereits eine Versicherung, kann diese fortgeführt werden, bis die Wartezeit verstrichen ist.
Hier ist aber erneut zu prüfen, ob die beiden Versicherungen eine Doppelversicherung überhaupt zulassen würden! Außerdem gibt es auch Anbieter, die auf die Wartezeit verzichten, wenn eine Vorversicherung besteht.
Besser noch: Eine Zahnversicherung mit Top-Leistungen!
Man kann mehr als zwei Zahnzusatzversicherungen haben, das ist aber nur in wenigen Fällen sinnvoll. Denn mehr als eine Versicherung bedeutet, einen erheblichen Zeitaufwand und ggf. sogar Probleme bei der Abrechnung von Behandlungen. Und mehr als 100 Prozent der Kosten werden sowieso nicht erstattet von der Zahnzusatzversicherung.
Daher macht es mehr Sinn, von Anfang an auf eine gute Zahnzusatzversicherung mit hervorragenden Leistungen zu setzen. Selbst wenn Sie bereits eine Zahnversicherung haben, mit dem Versicherungsschutz aber unzufrieden sind, kann ein Wechsel ratsam sein. Schließen Sie lieber eine Zahnversicherungab, der alle Ihre Wünsche abdeckt.
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