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Implantologie – Das muss eine Zahnversicherung für Implantate leisten

Hohe Erstattungssätze für Implantate

Kostenübernahme für Knochenaufbau

Zusätzliche Leistungen wie 3-D-Röntgen und Sedierung

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Eine Computer-Darstellung von einem Implantat

Zahnimplantate stellen eine bewährte Alternative zu Kronen, Brücken und Prothesen dar. Denn Implantate für die Zähne können nicht nur die natürliche Kaufunktion wiederherstellen. Sie sind als Zahnersatz auch ästhetisch ansprechend. Jedoch sind Zahnimplantate mit erheblichen Kosten verbunden. Und die Krankenkassen zahlen heute lediglich noch einen Zuschuss für die gesetzliche Regelversorgung.

Gut, wenn eine Zahnzusatzversicherung besteht, die für die Kosten des hochwertigen Zahnersatzes aufkommt. Doch was muss eine Zusatzversicherung überhaupt leisten, damit ich im Bereich Implantologie ordentlich abgesichert bin?

Das sollte eine Zahnzusatzversicherung für Implantologie leisten

Die Kosten für ein einzelnes Implantat können schnell 2.000 bis 3.000 Euro betragen, je nach Ausgangssituation und gewünschtem Aufbau des Zanersatzes. Die Krankenkassen beteiligen sich lediglich marginal an den Kosten in Form des befundbezogenen Festkostenzuschusses. Dadurch bleibt für die Patienten ein hoher Eigenanteil für Implantate bestehen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte dafür sorgen, dass sich der Eigenanteil deutlich reduziert. Bestenfalls sogar komplett entfällt.

Um die richtige Zahnzusatzversicherung für Implantologie zu finden, sind die nachfolgenden Leistungsmerkmale zu beachten:

1. In welcher Höhe leistet die Versicherung für Implantate?

Die Erstattung von Implantaten muss explizit als Leistungsbaustein im Vertrag für die Zahnzusatzversicherung aufgeführt sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Erstattungssummen möglichst hoch sind. Diese sind im Regelfall in Prozentzahlen angegeben und nicht durch eine Summenbegrenzung für eine maximale Anzahl an Implantaten begrenzt.

Eine sehr gute Zahnzusatzversicherung sieht für Zahnimplantate 100 Prozent Kostenerstattung vor. Doch auch preiswertere Tarife der Zahnversicherung mit 70 bis 90 Prozent Leistung sind bereits eine finanzielle Entlastung. Besonders empfehlenswert sind diese Tarife:

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2. Gibt es Erstattungsgrenzen?

Die meisten Zahnzusatzversicherungen sehen in den ersten Jahren Erstattungsgrenzen vor. Das bedeutet, die Gesellschaft zahlt beispielsweise im ersten Versicherungsjahr maximal 2.000 Euro für Zahnersatz. Im nächsten Jahr steigt die Erstattungsgrenze, bis sie nach drei bis fünf Jahren komplett entfällt. Diese anfänglichen Höchstgrenzen gibt es bei fast allen Tarifen der Zahnversicherung.

Bei wenigen Zahnversicherungen können Erstattungsgrenzen pro Implantat oder Leistungsfall gelten. Hierbei sollten 3.000 Euro je Implantat nicht unterschritten werden. Generell sollten solche Tarife der Zahnversicherung mit einem Preis-Leistungsverzeichnis ohnehin nicht bevorzugt gewählt werden.

3. Wie viele Implantate werden von der Versicherung erstattet?

Einige Zahnzusatzversicherungen für Implantologie beschränken die Zahl der erstattungsfähigen Implantate auf vier oder sechs pro Kiefer. Demzufolge müssen die Versicherten für weitere Zahnimplantate selbst aufkommen. Ein guter Tarif der Zahnversicherung sollte bei der Anzahl der erstattungsfähigen Implantate keine Beschränkung vorsehen.

4. Zahlt die Zahnversicherung auch den Knochenaufbau?

Bei Parodontose oder wenn aus anderen Gründen nicht genügend Knochensubstanz vorhanden ist, muss der Zahnarzt einen Knochenaufbau vornehmen. Andernfalls lässt sich das Implantat nicht fest im Kiefer verankern. Doch bei diesem Eingriff entstehen ebenfalls Kosten von mehreren Hundert Euro. Die Krankenkasse trägt diese nicht. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte daher neben dem Zahnersatz auch eine Kostenerstattung für den Knochenaufbau vorsehen.

5. Wird eine privatärztliche Behandlung bezahlt?

Nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt die Implantologie Kosten, wenn der Zahnarzt keine Kassenzulassung hat. Daher ist bei der Auswahl der passenden Versicherung darauf zu achten, dass auch Behandlungen bei Privatärzten ohne Kassenzulassung bezahlt werden. Doch Vorsicht: Einige Tarife der Zahnversicherung leisten in diesem Fall nicht in voller Höhe für Implantate. So können beispielsweise 60 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abgezogen werden, wenn es sich um einen Privatarzt handelt.

6. Sind weitere Zusatzleistungen in der Zahnversicherung enthalten?

Optimalerweise sollte die Zahnzusatzversicherung weitere Begleitleistungen übernehmen, die in der modernen Implantologie genutzt werden. So greifen Zahnärzte heutzutage auf 3-D-Röntgendiagnostik zurück, um ein passgenaues Implantat herstellen zu können. Auch Computertomographien werden häufig zur Vordiagnostik genutzt. Die Funktionsdiagnostik sollte ebenfalls im Leistungsspektrum der Zahnversicherung enthalten sein.

Vor allem Angstpatienten profitieren davon, wenn durch die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine LachgassedierungHypnoseDämmschlaf oder auch eine Vollnarkose übernommen werden.

Zusammengefasst: Das zeichnet eine gute Zahnzusatzversicherung für Implantologie aus

  • Hohe Erstattungssätze für Implantate

  • Kein Preis-Leistungsverzeichnis

  • Behandlung auch bei Privatärzten ohne Kassenzulassung möglich

  • Keine Beschränkung der erstattungsfähigen Zahnimplantate

  • Kostenübernahme für Knochenaufbau durch die Zahnversicherung

  • Begleitleistungen wie 3-D-Röntgen, Vollnarkose oder Lachgassedierung sind enthalten

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So finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung für Implantologie

Auf dem Markt gibt es eine große Auswahl an Zahnzusatzversicherungen. Da ist es gar nicht so leicht, einen passenden Tarif zu finden. Doch als Experte auf diesem Gebiet sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, eine Zahnzusatzversicherung zu finden, die nicht nur bei Implantologie gute Leistungen vorsieht, sondern Ihre Zahngesundheit rundum absichert.

Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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