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Gebührenordnung für Zahnärzte

Wie wird der Zahnarztbesuch berechnet?

Die GOZ regelt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen

Zahnärzte setzen Gebühren nach Aufwand fest

Kassenpatienten zahlen privatärztliche Leistungen selbst oder per Zusatzversicherung

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Eine Frau rechnet aus wie viel die GKV von den Zahnarztkosten übernimmt

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung von Behandlungen und sorgt dafür, dass sowohl Zahnarztpraxen als auch Patienten klare und faire Bedingungen für die Kostenübernahme und -abrechnung haben. Neben der Vergütung privat zahnärztlicher Leistungen bestimmt die GOZ auch den Anteil, den Kassenpatienten selbst bezahlen müssen.

Hinweis: Die GOZ ist nicht auf dem neuesten Stand

Die letzte Fassung der GOZ ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Seither wurde die Gebührenordnung für Zahnärzte nicht mehr überarbeitet. Zahnärztliche Verbände kritisieren, dass die Ordnung weder dem derzeitigen Wissenstand der Zahnheilkunde noch den reellen Kosten entsprechen würde. Die Patienten könnten nicht am modernen Fortschritt der Zahnmedizin teilhaben. Auch die Preis- und Kostenentwicklung ist nicht ausreichend abgebildet. Die Zahnärzteschaft fordert deshalb schon lange eine Überarbeitung der GOZ.

Wie funktioniert die GOZ-Abrechnung?

Im Vorfeld unterscheiden die Ärzte zwischen Privat- und Kassenpatienten. Bei Kassenversicherten erfolgt die Abrechnung nach zwei verschiedenen Schlüsseln: der GOZ und dem BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen). Die Abrechnung der Regelversorgung erfolgt über den BEMA direkt mit der Krankenkasse.

Bei Kassenversicherten, die Leistungen außerhalb der gesetzlichen Regelversorgung wünschen, wird die Rechnung geteilt. Der Teil, der nicht von der Kasse übernommen wird, wird nach der GOZ abgerechnet und ist vom Patienten als Eigenanteil privat zu bezahlen. Dafür müssen sie vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung unterschreiben. Der Zahnarzt ist dazu verpflichtet, den Patienten darüber aufzuklären, dass eine Erstattung durch die Kasse nicht gegeben ist und er die Kosten selbst tragen muss.

Bei reinen Privatärzten ohne Kassenzulassung erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach der GOZ.

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Die Abrechnung nach der GOZ Schritt für Schritt erklärt

Die GOZ-Abrechnung erfolgt in mehreren Schritten und ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt:

  1. Leistungserbringung und Dokumentation: Der Zahnarzt erbringt die gewünschte Leistung. Die Leistungserbringung muss von der Zahnarztpraxis genau dokumentiert werden, um die spätere Abrechnung korrekt durchführen zu können.

  2. Auswahl der GOZ-Positionen: Jede zahnärztliche Leistung ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte mit einer spezifischen Leistungsziffer hinterlegt. Die Ziffer beschreibt die jeweilige Maßnahme und legt die Grundlage für die GOZ-Abrechnung.

  3. Festlegen des Gebührensatzes: Jede Leistungsziffer enthält einen Gebührenrahmen. Dieser wird durch einen Punktwert sowie einen Multiplikator bzw. einer Gebührenziffer bestimmt: Der Punktwert ist ein festgelegter Betrag, der den Wert eines einzelnen Leistungspunktes darstellt. Er ist in der Regel nicht fix, sondern darf durch den Zahnarzt individuell und auf Grundlage der Komplexität der Behandlung angepasst werden. Mit der Gebührenziffer wird der Preis für die jeweilige Behandlung berechnet. Dafür kann der Zahnarzt den Punktwert je nach Aufwand der Maßnahme zwischen dem 1-fachen und dem 3.5-fachen Satz ansetzen. In Ausnahmefällen, wenn besondere Umstände vorliegen, kann auch ein höherer Satz herangezogen werden. Die Gebührenziffer fungiert als Multiplikator und ist entscheidend für die Kosten.

  4. Abrechnung nach der GOZ: Nachdem die Leistung ausgeführt, dokumentiert und die jeweilige Gebührenziffer ausgewählt wurde, erstellt der Zahnarzt die Rechnung. Diese basiert auf den einzelnen Leistungen, die nach der Gebührenordnung abgerechnet werden. Die Rechnung wird direkt an den Patienten übergeben und ist von diesem zu begleichen.

  5. Ggf. Kostenübernahme durch private Krankenversicherung: Privatpatienten reichen die Rechnung an ihre private Krankenversicherung weiter und erhalten eine Erstattung auf Grundlage ihrer vereinbarten Versicherungsleistungen.

Kassenversicherte tragen die Kosten in voller Höhe selbst. Es sei denn, sie haben eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall wird der Versicherer die Rechnung entsprechend der vereinbarten Leistungen erstatten. Die Erstattung erfolgt direkt auf das Konto des Versicherungsnehmers.

Schützen Sie sich vor hohen Kosten – mit einer Zahnzusatzversicherung

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist nicht auf dem aktuellen Stand. Kann die Zahnärzteschaft ihre Forderung durchsetzen, ist in den nächsten Jahren mit einer Anpassung der GOZ – und höheren Kosten für die Patienten zu rechnen. Doch bereits jetzt sind zahnärztliche Maßnahmen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, teuer. So kostet bspw. ein Zahnimplantat, das nicht zur gesetzlichen Regelversorgung gehört, zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Mit einer Überarbeitung der GOZ ist mit noch höheren Kosten zu rechnen.

Kassenpatienten ist daher der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu empfehlen. Gute Tarife senken den Eigenanteil erheblich – können ihn sogar komplett erstatten. So müssen Sie sich keine Sorgen über steigende Zahnarztkosten machen und können weiterhin die zahnärztlichen Leistungen wählen, die Sie wünschen. Nutzen Sie gerne unseren Tarifvergleich oder lassen Sie sich beraten.

Daniel Seeger - ZVO Zahnzusatzversicherung

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