Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – was tun bei Leistungsverweigerung?
Viele gesetzlich Krankenversicherte haben eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, um sich vor hohen Kosten beim Zahnarzt zu schützen. Da ist es umso ärgerlicher, wenn die Zahnversicherung nicht die vermeintliche Leistung erbringt und die Zahlung im Versicherungsfall ablehnt.
Eine Versicherung funktioniert nach bestimmten Regeln – so umfasst der Schutz nicht jede erdenkliche Behandlung. Im Folgenden verraten wir Ihnen, was Sie tun können, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt und in welchen Fällen eine Leistungsverweigerung häufig vorkommt.
- Hilfe! Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht
- Das können Sie tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt
- Vier hilfreiche Tipps für Versicherte, damit es nicht zur Leistungsverweigerung kommt
- Häufige Ursachen für eine Leistungsverweigerung der Zahnversicherung
- Eine gute Beratung schützt vor hohen Kosten
Hilfe! Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht
Versicherungen funktionieren nach bestimmten Regeln. Denn würden sie in jedem erdenklichen Fall leisten, wären die Beiträge für die Kunden nicht mehr bezahlbar. Daher gibt es Leistungsausschlüsse sowie Maßnahmen und Behandlungen, die nicht versichert sind.
Für Kunden ist das jedoch immer ärgerlich. Sie meinen sich vermeintlich gut versichert, um dann festzustellen, dass die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt. Hier hilft eine umfangreiche Aufklärung schon vor Vertragsabschluss. Die Versicherten müssen im Detail wissen, in welchen Fällen Leistungsanspruch besteht und wann nicht. So lässt sich vermeiden, dass sie später auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Unser Tipp: Steht eine größere Behandlung an, informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer. Reichen Sie der Gesellschaft einen Heil- und Kostenplan mit der Bitte um Prüfung ein. Der Versicherer kann Ihnen dann vor Behandlungsbeginn mitteilen, in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
Das können Sie tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt
Bevor erste Schritte unternommen werden, sollten sich die Versicherungsnehmer informieren, wieso die Gesellschaft die Leistung verweigert. Unter Umständen könnte tatsächlich eine Fehlinterpretation vorliegen. Auch eine falsche Auslegung der Behandlungsmaßnahmen und der zugrunde liegenden Zahnerkrankung führt immer wieder zu Ablehnungen. Dies sollte mit dem Versicherer im Detail geklärt werden.
Eine weitere Möglichkeit, wenn die Zahnzusatzversicherung die Leistung verweigert, ist der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung. In rund 40 Prozent der Fälle kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen der Vertragsinhalte. Auch gibt es immer wieder Streitigkeiten aufgrund der Gebührenordnung für Zahnärzte. Denn 2018 wurde die GOZ überarbeitet und noch nicht alle Versicherer haben die neuen Abrechnungsmodalitäten anerkannt. In diesen Fällen kann der Ombudsmann vermitteln und Lösungswege finden. Sollte dieser Schritt ergebnislos verlaufen, bleibt der Gang zum Anwalt.
Vier hilfreiche Tipps für Versicherte, damit es nicht zur Leistungsverweigerung kommt
- Vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllen
Kommen Sie Ihren vertraglichen Anzeigepflichten nach und informieren Sie den Versicherer vor Vertragsabschluss über alle wichtigen Details zu Ihrer Zahngesundheit und eventuell geplanten Maßnahmen. - Heil-und-Kostenplan einreichen
Reichen Sie der Gesellschaft einen Heil- und Kostenplan (HKP) ein, bevor die Behandlung begonnen wird. Maßnahmen sollten erst durchgeführt werden, wenn alle Informationen über die Kostenübernahme vorliegen. Mittlerweile ist das keine Pflicht mehr, wird jedoch empfohlen. - Zahnarzt kontaktieren
Übernimmt die Zahnversicherung nicht alle Kosten gemäß HKP, sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt. Möglicherweise gibt es kostengünstigere Methoden, um den Eigenanteil zu senken oder Alternativen, die vom Versicherer bezahlt werden. - Behandlungsdauer strecken
Gerade zu Beginn einer Zahnzusatzversicherung gibt es Höchstgrenzen während der ersten Jahre. Liegt eine solche Zahnstaffelung vor, die dazu führt, dass die Kosten nur begrenzt übernommen werden, lässt sich die Behandlung eventuell auf zwei oder drei Jahre verteilen.
Sollte ihre Zahnversicherung zu leistungsschwach sein, empfehlen wir einen Vergleich und einen Wechsel. Für die bereits begonnene oder abgeschlossene Behandlung lässt sich der neue Versicherungsschutz nicht mehr anwenden. Aber für zukünftige Maßnahmen. Besonders die Tarife des Münchener Verein eignen sich für einen Wechsel, denn sie rechnen Vorversicherungszeit komplett an und verzichten somit auf eine neue Leistungsstaffel.
Häufige Ursachen für eine Leistungsverweigerung der Zahnversicherung
Einige Ursachen treten immer wieder auf, wenn es darum geht, dass die Zahnversicherung eine Leistung verweigert. Auch diese Fälle lassen sich vermeiden, indem die Kunden vor Vertragsbeginn umfassend informiert werden. Häufig ist der Grund, eine falsche oder mangelnde Beratung der Kunden durch den Vermittler bzw. ein direkter Onlineabschluss des Kunden, ohne die Versicherungsbedingungen genau zu lesen.
Wartezeiten führen zur Ablehnung der Leistung
Wurde der Vertrag erst kürzlich abgeschlossen, ist zu beachten, dass einige Versicherer Wartezeiten vorsehen. Diese betragen mindestens einen Monat, bei manchen Gesellschaften sogar acht Monate. Während dieses Zeitraums besteht kein Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Einige Gesellschaften verzichten auf die Wartezeit für Prophylaxemaßnahmen.
Tipp: Wählen Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – bei diesen Tarifen haben Sie ab dem ersten Tag Anspruch auf Leistungen.
Vor Tarifabschluss angeratene Behandlungen sind nicht versichert
Unter den Ausschlüssen einer Zahnversicherung findet sich im Bedingungswerk die Klausel: „Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Maßnahmen und Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder begonnen wurden.“ Dementsprechend zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht, wenn der Zahnarzt schon vor Abschluss des Vertrages zu einer Maßnahme geraten oder gar mit der Behandlung begonnen hat. Dies gilt auch für Tarife, die keine Gesundheitsfragen vorsehen.
Tipp: Wählen Sie eine Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen – in einigen Fällen ist die aktuelle Maßnahme nicht mitversichert.
Leistungsstaffelung in den ersten Versicherungsjahren – Zahnversicherung zahlt nur begrenzt
Fast alle Zahnversicherungen haben in den ersten Versicherungsjahren eine Summenbegrenzung. Das bedeutet, sie übernehmen die Kosten nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Beispielsweise 800 Euro im ersten Versicherungsjahr. Fällt die Rechnung höher aus, muss der Versicherte für den darüber liegenden Betrag selbst aufkommen.
Die Summenbegrenzung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Auch der Zeitraum der Begrenzung ist verschieden und beträgt meist zwischen drei und sechs Versicherungsjahren. Erst nach Ablauf dieser Zeit entfällt die Leistungseinschränkung und es besteht der uneingeschränkte Versicherungsschutz.
Tipp: Einige Versicherer verzichten bei einem Wechsel auf die Summenbegrenzung, wenn eine Vorversicherung bestand. Bei erstmaligem Abschluss sollten Sie auf die Höchstgrenzen genau achten.
Die Leistung ist nicht im Tarif versichert
Zahnversicherungen gibt es in verschiedensten Konstellationen. Günstige Tarife, die nur bei Zahnersatz leisten. Umfangreiche Versicherungen, die auch Wurzel- und Parodontosebehandlung absichern. Und Premiumtarife, die alle wichtigen Leistungsbausteine in voller Höhe übernehmen.
Da jeder einzelne Tarif unterschiedliche Leistungen vorsieht, gibt es keinen allgemeingültigen Versicherungsschutz. So können vermeintlich abgesicherte Maßnahmen nicht in dem abgeschlossenen Tarif mitversichert sein. Denn häufig kommt es vor, dass Versicherte keinen genauen Überblick haben, in welchen Fällen ihre Zahnzusatzversicherung zahlt – und wann nicht. Hier hilft nur im Detail hinzuschauen.
Tipp: Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei, die beste Zahnversicherung für Ihre Wünsche zu finden und klären Sie über alle Tarifbedingungen auf.
Eine gute Beratung schützt vor hohen Kosten
Ein gut beratener Kunde weiß, wann seine Zahnzusatzversicherung bezahlt und in welchen Fällen kein Leistungsanspruch besteht. Er hat alle für ihn wichtigen Leistungen versichert und wurde genauestens über Ausschlüsse und Einschränkungen aufgeklärt. So lässt sich bereits im Voraus vermeiden, dass Behandlungen zu teuren Folgekosten führen, wenn die Zahnzusatzversicherung die vermeintlich inkludierten Maßnahmen nicht bezahlt. Außerdem können gut beratene Versicherungsnehmer ihr Recht besser durchsetzen und auch mögliche Fehler seitens der Versicherungsgesellschaft aufdecken.
Als Versicherungsexperten unterstützen wir Sie dabei, die optimale Zahnversicherung zu finden. Wir beraten Sie rund um Ihren Bedarf, beantworten alle Ihre Fragen und stehen Ihnen im Leistungsfall zur Seite. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit uns oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.