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Zahnzusatzversicherung: Wechsel und Kündigung
- Geld sparen oder bessere Leistung -

von , ZVO

Wieso kann ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein?

Eine bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen und in einen neuen Tarif wechseln – wie soll das sinnvoll sein? Die Wartezeit ist zu Ende, die Höchstgrenzen sind überstanden und endlich leistet der Tarif in vollem Umfang. Ein Wechsel der Zahnversicherung scheint wenig ratsam, würden beim neuen Tarif ja wieder dieseleben Nachteiel zu Versicherungsbeginn anstehen.

Stimmt. Stimmt aber auch nicht.

Es spricht vieles dafür, regelmäßig die bestehende Zahnzusatzversicherung mit aktuellen Tarifen zu vergleichen, wie auch Stiftung Warentest in der letzten Ausgabe über Zahnversicherungen vorschlägt. Bessere Leistungen, geringere Prämien und moderne Vertragsbedingungen können Ihr Vorteil sein. Gerade bei einem Wechsel bieten viele Gesellschaften zudem attraktive Modelle, um den Schritt in den neuen Tarif reibungsloser für Sie zu gestalten.

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  • 100% Leistung für Prophylaxe und Zahnbehandlung
  • Note sehr gut von Stiftung Warentest

Was ist beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Grundsätzlich ist der Wechsel einer Zahnversicherung eine relativ simple Angelegenheit und deutlich weniger komplex als bspw. eine Berusfunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zu ändern. Das liegt vor allem an der einfachen Vergleichbarkeit der Tarife. Die Leistung ist vor allem die prozentuelle Kostenübernahme der jeweiligen Behandlungsart. Und natürlich der Monatsbeitrag. Vor Kündigung und Wechsel sollten Sie diese Punkte beachten und vergleichen:

  • Beitragsentwicklung der bestehenden Zahnversicherung
  • Leistungen alter und aktueller Tarife
  • Bedingungswerk der alten Zahnversicherung
  • Aktuelle Zahngesundheit

Beitragsentwicklung der bestehenden Zahnversicherung

Wie verlief die Beitragskurve während der letzten Jahre? Gab es außerordentliche Beitragsanpassungen? Bei einigen älteren Tarifen ist die Schadensquote mittlerweile deutlich höher als zu Beginn kalkuliert. Dies führt zu einem bekannten Phänomen: Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen verlassen den teurer gewordenen Tarif und wechseln in eine günstigere Zahnversicherung. Das wiederum wirkt sich negativ auf die Schadensquote aus, was wiederum zur Folge hat, dass eine außerordentliche Beitragsanpassung stattfindet. Eine Spirale, die schon manchen Versicherungsgesellschaften und Zahnzusatztarifen bitter erfahren mussten.

Wenn also Ihre aktuelle Zahnversicherung immer wieder mit außerordentlichen Beitraganpassungen zu kämpfen hat, ist der Wechsel in einen anderen Tarif zu überdenken.

Leistung alter und neuer Zahnzusatzversicherung

In den letzten Jahren haben sich die Leistungen modernen Zahnzusatzversicherungen mehr und mehr verbessert. Mittlerweile gibt es sogar Tarife, die 100 Prozent für hochwertigen Zahnersatz, für jegliche Zahnvorsorge und für Zahnbehandlung leisten – vor einigen Jahren noch undenkbar. Besonders die professionelle Zahnreinigung ist heutzutage vielen Patienten immer wichtiger. Aktuelle Tarife leisten hier teilweise bis zu 100 Prozent ohne weitere Begrenzungen.

Die Barmenia bietet mit den neuen Tarifen Mehr Zahn seit 2020 die Option, 100 Prozent Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung in die Leistung einzubeziehen. Egak wie oft Sie pro Jahr gehen, egal wie hoch der Zahnarzt die Rechnung dafür stellt.

Bedingungswerk der alten Zahnzusatzversicherung

Nicht nur die Höhe der Erstattung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, sondern auch das Bedingungswerk der neuen Tarife ist oftmals deutlich kundenfreundlicher. Moderne Behandlungsmethoden, wie beispielsweise durchsichtige Minibrackets oder Kieferknochenaufbau, sowie hochwertige Materialien, wie Kunststoff-Füllungen oder Keramik-Implantate. In neuen Tarifbedingungen gibt es dazu (normalerweise) auch kein Preis-Leistungsverzeichnis mehr, was viele alten Zahnzusatzversicherungen noch enthalten.

Aktuelle Zahngesundheit – das wichtigste Kriterium

Die zuvor genannten Aspekte betrachten Leistungen und Beitragshöhe. Ein rationaler Vergleich zwischen bestehender Zahnzusatzversicherung und neuen Optionen wird hierdurch ermöglicht. Ihre aktuelle Zahngesundheit ist jedoch Grundvoraussetzung, ob überhaupt ein Wechsel infrage kommt. Sie sind gesund und haben keine bevorstehenden Maßnahmen (auch nicht in der Patientenakte vermerkt), dann steht einem Wechsel nichts im Wege.

Ist allerdings eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt, dann ergibt ein Wechsel derzeit keinen Sinn. Nutzen Sie die bestehende Zahnzusatzversicherung und die Leistungen aus Ihrem Tarif.

Zahnzusatzversicherung wechseln – so gehen Sie vor

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sinnvoll den Wechsel in einen anderen Tarif prüfen und sicher durchführen.

  1. Aktuelle Zahngesundheit beachten
    Wenn Sie sich derzeit in zahnärztlicher Behandlung befinden oder eine Behandlung angeraten ist, dann raten wir von einem Wechsel ab. Beenden Sie zunächst die laufende Maßnahme.
    Unser Tipp: Fragen Sie vor einem Wechsel bei Ihrem Zahnarzt, ob bereits ein zukünftiger Behandlungsbedarf in der Patientenakte vermerkt ist.
  2. Bestehende Zahnzusatzversicherung überprüfen
    • Wie sind die Leistungen und wie hoch ist Ihr aktueller Beitrag?
    • Gibt es in naher Zukunft altersbedingte Beitragsanpassungen?
    • Wie ist die Kündigungsfrist oder befinden Sie sich noch in der Mindestvertragslaufzeit?
  3. Neue Zahnzusatzversicherung finden
    Legen Sie individuell für sich fest, welche Leistungen Ihre neue Zahnversicherung enthalten soll. Vergleichen Sie anschließend die verschiedenen Tarife über unseren Vergleich Zahnzusatzversicherungen. Wir helfen Ihnen dabei gerne. Rufen Sie uns an.
    Unser Tipp: Erst die Leistungen aussuchen, dann den Preis vergleichen.
  4. Alte Zahnzusatzversicherung kündigen
    Beachten Sie die Kündigungsfrist bzw. die weiteren Kündigungsmöglichkeiten Ihrer bestehenden Zahnzusatzversicherung und senden Sie die Kündigung unterschrieben an die Versicherungsgesellschaft. Sie können auch gerne erst das Angebot für eine Zahnzusatzversicherung bei uns anfordern. Auf Ihren Wunsch kümmern wir uns um die Kündigung und
    senden Ihnen eine Kündigungsvorlage.
  5. Angebot für neue Zahnzusatzversicherung anfordern
    Wir senden Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot über Ihren Wunschtarif per Post und E-Mail. Vergleichen, ausfüllen und anschließend ganz bequem im Freiumschlag an uns zurücksenden. Alles Weitere übernehmen wir.

Vergleichen Sie hier die Zahnversicherungen

Auf diese Kriterien müssen Sie beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung achten

Beim Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung gibt es ein paar Aspekte, die Sie beachten sollten.

  • Wartezeit zu Anfang
    Mittlerweile verzichten immer mehr Versicherungsgesellschaften auf die anfängliche Wartezeit. Das bedeutet, dass bei diesen Tarifen direkt nach Vertragsbeginn die Leistungspflicht durch die Versicherungsgesellschaft beginnt. Bei einigen Tarifen ist die Wartezeit jedoch noch enthalten. Dann müssen Sie drei bis acht Monate warten, ehe Sie Leistungen aus der Zahnversicherung in Anspruch nehmen können.
  • Höchstgrenzen während der ersten Jahre
    Kein Tarif verzichtet auf Summenbegrenzungen während der ersten Versicherungsjahre. Zwischen drei und fünf Jahren müssen Sie warten, ehe die Zahnzusatzversicherung unbegrenzt leistet. Die Höhe dieser Begrenzung ist jedoch sehr unterschiedlich und Sie sollten es genau vergleichen. Wichtig dafür ist Ihr natürlich auch Ihr aktueller Zahnzustand.
  • Kündigung der Zahnzusatzversicherung – so klappt es
    Die Kündigung einer Versicherung kann aus verschiedenen Gründen und zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Generell bestehen die Gesellschaften auf eine persönlich unterschriebene Kündigung, die am besten schriftlich eingereicht wird. Über unseren Kündigungsservice stellen wir sicher, dass Ihre Kündigung immer rechtzeitig und dokumentiert bei der Versicherungsgesellschaft eintrifft.
  • Ordentliche Kündigung
    In Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie Bedingungen zur normalen, ordentlichen Kündigung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
  • Außerordentliche Kündigung
    Neben der ordentlichen Kündigung können Sie Ihre Versicherung immer dann außerordentlich kündigen, wenn eine Beitragserhöhung erfolgt. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beitragserhöhung planmäßig (Alterssprung) oder außerplanmäßig stattfindet.
Elke Laßlop

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