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Höherer Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020

von , ZVO

Ratgeber FestkostenzuschussGesetzlich Versicherte haben Grund zur Freude, denn die Krankenkassen sehen einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020 vor. Das bedeutet, Ihre Kasse trägt zukünftig einen größeren Anteil der Kosten, wenn Sie eine Brücke, eine Krone oder eine Prothese benötigen. Doch bleibt eine Problematik nach wie vor bestehen: Noch immer ist Ihr Eigenanteil enorm, insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz.

10 Prozent höherer Festzuschuss ab Oktober

Bisher lag der befundorientierte Festzuschuss der Krankenkassen bei 50 Prozent. Ab Oktober 2020 wird dieser einheitlich bei jeder Kasse um 10 Prozent erhöht und steigt somit auf 60 Prozent. Der Festzuschuss ist keine Wahlleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern gesetzlich vorgegeben.

Doch Vorsicht: Der Festzuschuss orientiert sich nicht an der Zahnarztrechnung, sondern an der gesetzlichen Regelversorgung. Dabei handelt es sich um die zweckmäßige, wirtschaftliche und ausreichende Versorgung der Zähne. Gesetzlich Versicherte, die einen höherwertigen Zahnersatz wünschen, erhalten dennoch maximal 60 Prozent der Regelleistung, die von der Krankenkasse vorgesehen ist.

Positiv dabei ist, dass es für den Festzuschuss keine Rolle spielt, welche Zahnersatzversorgung Sie wählen. Sie können einen andersartigen oder höherwertigeren Zahnersatz beanspruchen und erhalten dennoch die vorgesehenen 60 Prozent der Regelversorgung. Allerdings müssen sie berücksichtigen, dass mit den Kosten für die privatärztliche Behandlung auch Ihr Eigenanteil steigt. Denn umso teurer der gewählte Zahnersatz im Vergleich zur gesetzlichen Regelversorgung ist, desto höher fällt der Eigenanteil aus.

Ein Beispiel

Zahnimplantate gelten als Privatleistung und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dennoch erhalten die Versicherten eine Leistung. Denn die Implantate werden von den Kassen als „andersartige Versorgung“ deklariert. Bei einer Brücke, einer Krone oder einem herausnehmbaren Zahnersatz für einen einzelnen Zahn zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss für die „zahnbegrenzte Lücke im Seitenzahnbereich“.

Die Regelversorgung sieht dafür eine Nicht-Edelmetall-Brücke vor, an deren Kosten sich die Leistung der Kasse bemisst. Die GKV kommt also für die sogenannte „Suprakonstruktion“ auf. Dabei handelt es sich nicht um das Implantat selbst, sondern um dessen Aufbau. Das bedeutet, die Versicherten tragen die vollen Kosten für das Implantat sowie 50 beziehungsweise 40 Prozent der Kosten für den Aufbau.

Das Ganze in Zahlen ausgedrückt:

Der Zuschuss der Krankenkasse beträgt für eine Brücke oder ein Implantat derzeit 374,38 Euro. Ab Oktober 2020 steigt der Festzuschuss auf 449,26 Euro. Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen jedoch zwischen 3.000 und 3.500 Euro. Damit bleibt ein Eigenanteil von 2.550 bis 3.050 Euro.

GKV Leistung immer noch zu niedrig

Wie das Beispiel verdeutlicht, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz nach wie vor zu gering. Auch bei günstigeren Versorgungsmöglichkeiten reduziert sich der Eigenanteil nur spärlich. Etwas besser sind die Festzuschüsse für Versicherte, die ein Bonusheft führen. Können sie regelmäßige Kontrolltermine nachweisen, steigt der Zuschuss auf 60 bis 75 Prozent. Allerdings auch nur an der Regelversorgung bemessen. Wer also einen höherwertigen oder andersartigen Zahnersatz und somit mehr als eine „ausreichende Versorgung“ wünscht, muss noch immer mit einem hohen Eigenanteil rechnen.

Hinweis: Gesetzlich Versicherte, die Hartz-IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen und Personen mit einem Einkommen von maximal 1.274 Euro im Monat (Stand 2020), können von der sogenannten Härtefallregelung gebrauchmachen. Da sie bereits 100 Prozent der Regelversorgung erstattet bekommen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020 für sie nicht.

Versorgungslücken schließen mit der Zahnzusatzversicherung

Obwohl sich der Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020 erhöht, bleibt das Grundproblem nach wie vor bestehen. Die Krankenkassen beteiligen sich nur an der Regelversorgung, doch die meisten Patienten wünschen einen höherwertigeren und ästhetischeren Zahnersatz. Somit kommt noch immer ein hoher Eigenanteil auf sie zu, der abhängig von der Versorgungsart mehrere Tausend Euro betragen kann.

Aus diesem Grund ist die Zahnzusatzversicherung trotz der Erhöhung des Festzuschusses sinnvoll. Diese schließt die Versorgungslücke des gesetzlichen Versicherungsschutzes und schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen des Zahnersatzbesuchs. Abhängig vom Tarif übernimmt eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent des Eigenanteils und macht damit schöne und gesunde Zähne bezahlbar.

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Zahnzusatzversicherungen. Da die Absicherung immer individuell und auf den eigenen Bedarf zugeschnitten sein muss, sollten Sie auf eine persönliche Beratung nicht verzichten. Denn ein guter Tarif sieht weit mehr Leistungen vor, als nur bei Zahnersatz. So sind auch Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung mitversichert.

Nutzen Sie unsere Hilfe und finden Sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse.

Elke Laßlop

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