Bestnote von Stiftung Warentest / Finanztest
Wechseloption ohne Gesundheitsprüfung in besseren Tarif
Vier Tarifvarianten im Bereich Zahnersatz mit bis 100% Erstattung
Gesamtbewertung: 4,89
3.597 Kundenstimmen
SDK Zahnzusatzversicherung: Tarife, Erfahrung & Vergleich
Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) wurde 1926 von Landwirten gegründet, die damals von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen waren. Der Versicherer, der heute für alle Branchen geöffnet ist, kann auf eine fast 100-jährige Tradition zurückblicken. Damit gehört die Gesellschaft zu den ältesten Krankenversicherern auf dem deutschen Markt.
Seit 2020 bietet die SDK eine Zahnzusatzversicherung in vier verschiedenen Tarifvarianten, die unter der Produktbezeichnung „ZP“ geführt werden. Die Erstattungssummen reichen je nach gewähltem Versicherungsumfang von 50 bis 100 Prozent.
Wie gut ist die SDK Zahnzusatzversicherung?
Der Tarif ZP1 der SDK gehört zu den Top-Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt. Im Finanztest 06/2024 erzielte die Zahnversicherung die Bestnote „Sehr gut“ (0,5). Auch ZP9 konnte überzeugen und bekam die Beurteilung „Sehr gut“ (1,1). ZP7 erhielt ein „Gut“ (2,2), wohingegen die Basisabsicherung ZP5 mit 50 Prozent Kostenerstattung mit der Beurteilung „Befriedigend“ (3,2) hervorging. Allerdings leistet dieser preisorientierte Basistarif neben Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe auch für Kieferorthopädie bei Kindern, was in Tarifen dieses Preissegments häufig nicht inkludiert ist.
Die besten Tarife der SDK im Überblick und im Vergleich
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
SDK Zahnzusatzversicherung: Leistungen und Merkmale im Überblick
Die SDK Zahnzusatzversicherung ist in drei verschiedenen Tarifvarianten abschließbar. Von einer Basisabsicherung mit 50 Prozent Kostenerstattung mit dem ZP5 bis hin zum Premiumschutz mit voller Kostenübernahme. Die Unterschiede zwischen den Tarifen liegen nicht nur in der Erstattungshöhe für Zahnersatz, sondern auch in allen anderen Leistungsbereichen wie Zahnbehandlung und Prophylaxe. Der Tarif ZP7 leistet 70 Prozent für Zahnersatz, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Füllungen und die professionelle Zahnreinigung. Mit ZP9 werden 90 Prozent der Kosten übernommen und die Premiumabsicherung ZP1 trägt die Aufwendungen für Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Prothesen etc. sowie Zahnbehandlungen und Prophylaxe zu 100 Prozent. In allen vier Tarifen sind zusätzlich Leistungen für Kieferorthopädie enthalten.
Die Tarife der SDK Zahnversicherung
- 4 Tarifvarianten mit unterschiedlichen Leistungen im Bereich Zahnersatz
- 50 bis 100 Prozent Kostenerstattung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays etc.
- 50 bis 100 Prozent Erstattung für Parodontose- und Wurzelbehandlung sowie Kunststofffüllungen
- 50 bis 200 Euro pro Kalenderjahr für Zahnprophylaxe
- 100 Prozent bis 3.000 für Kieferorthopädie bei Kindern mit KIG 1-5 (ZP1)
*Alleinstellungsmerkmal: In allen vier Tarifen leistet der Versicherer für Kieferorthopädie bei Kindern mit KIG 1-5. Die Erstattung erfolgt zwischen 50 Prozent (ZP5) und 100 Prozent (ZP1) unabhängig von der Indikationsgruppe.
Zusätzlich bietet die SDK Zahnzusatzversicherung eine Wechseloption. Alle fünf Jahre können die Versicherten in den nächsthöheren Tarif wechseln – ohne Gesundheitsprüfung.
- SDK ZP1
100 Prozent für Zahnersatz, 100 Prozent für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, 200 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe, 100 Prozent bis maximal 3.000 Euro für KFO bei Kindern
- SDK ZP9
90 Prozent für Zahnersatz, 90 Prozent für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, 150 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe, 90 Prozent bis maximal 2.700 Euro für KFO bei Kindern
- SDK ZP7
70 Prozent für Zahnersatz, 70 Prozent für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, 100 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe, 70 Prozent bis maximal 2.100 Euro für KFO bei Kindern
- SDK ZP5
50 Prozent für Zahnersatz, 50 Prozent für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, 50 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe, 50 Prozent bis maximal 1.500 Euro für KFO bei Kindern
Tipp: In unserem Zahnzusatzversicherung-Vergleich finden Sie eine große Auswahl an Tarifen. Vergleichen Sie Ihre Alternativen oder lesen Sie unseren Ratgeber, wie sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre Wünsche finden.
Wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den Signal Iduna Tarifen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 06201 8462 511.
Empfehlenswerte Tarife der SDK für Kinder
In Deutschland müssen rund 60 Prozent aller Kinder eine Zahnspange tragen. Obwohl die Zahl an Zahnfehlstellungen erschreckend hoch ist, beteiligen sich die Krankenkassen nur begrenzt an den Kosten. So erstatten sie lediglich Maßnahmen im Rahmen der Regelversorgung – die wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Sobald Eltern und Kinder eine höherwertige Versorgung wünschen, etwa zahnfarbene Brackets, die das Tragen der Spange angenehmer machen, zahlen sie die Kosten dafür selbst. Ebenso beteiligen sich die Krankenkassen nur an den Aufwendungen, wenn eine schwere Zahnfehlstellung (KIG 3-5) vorliegt. Bei KIG 1 und 2 bleiben die gesamten Kosten an den Eltern hängen. Eine Zahnzusatzversicherung mit KFO ist für Kinder daher immer ratsam.
Grundsätzlich beteiligen sich alle vier Tarife der SDK an den Kosten für KFO bei Kindern – unabhängig von der Kieferindikationsgruppe. Die Leistungen können mit einer schweren Kieferfehlstellung also genauso geltend gemacht werden wie mit einer leichten Fehlstellung, wenn die Behandlung aus ästhetischen Gründen erfolgt und die Kasse keine Vorleistung erbringt. Der ZP5 erstattet allerdings nur 50 Prozent bzw. 1.500 Euro, was wir als nicht ausreichend betrachten. Daher empfehlen wir Eltern mindestens den Tarif ZP7 mit 70 Prozent Kostenerstattung (maximal 2.100 Euro) oder ZP9 mit 90 Prozent Kostenübernahme (maximal 2.700 Euro). Den bestmöglichen Versicherungsschutz bietet die Premiumabsicherung ZP1, die den Eigenanteil in voller Höhe bis zu einer Erstattungsgrenze von 3.000 Euro bezahlt.
Vergleichen Sie die Tarife der Süddeutschen Krankenversicherung mit unseren Empfehlungen für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Zahnzusatzversicherung der SDK: Häufige Fragen und Antworten
Wann beginnt der Versicherungsschutz und welche Wartezeiten gelten?
Die Zahnversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung kann zum Ersten des Folgemonats abgeschlossen werden. Die Leistungen lassen sich sofort in Anspruch nehmen, da keine Wartezeiten gelten.
Leistet die SDK Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern?
Ja, alle vier Tarife leisten für Kieferorthopädie bei Kindern. Die höchste Erstattung bietet der ZP1 mit 100 Prozent bis 3.000 Euro. ZP9 erstattet 90 Prozent bis 2.700 Euro und ZP7 70 Prozent und maximal 2.300 Euro. Den Basistarif ZP5 empfehlen wir aufgrund der geringen Erstattungshöhe von 50 Prozent und höchstens 1.500 Euro nicht für Kinder. Alternativ haben wir hier die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder für Sie zusammengetragen.
Können in den Tarifen der SDK fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja, bis zu 3 fehlende Zähne lassen sich mitversichern. Der Versicherer sieht pro fehlendem und nicht ersetztem Zahn einen Beitragszuschlag vor.
Welche Besonderheiten hat die Zahnzusatzversicherung der SDK?
Die Tarife der Süddeutschen Krankenversicherung Zahnzusatzversicherung leisten auch für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Am Beispiel des ZP1 werden bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Lachgassedierung, Narkose und Akupunktur erstattet.
Die Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern lassen sich in allen Indikationsgruppen gleichermaßen geltend machen. Es spielt somit keine Rolle, ob das Kind an einer schweren oder leichten Kieferfehlstellung leidet.
Gibt es Leistungsbegrenzungen bei Implantaten, Kronen etc.?
Ja, in den ersten Versicherungsjahren sieht die Süddeutsche eine Leistungsbegrenzung vor. So erstattet der Versicherer im ZP1 im ersten Jahr maximal 1.000 Euro. Im ersten und zweiten Jahr werden höchstens 2.000 Euro bezahlt, 3.000 Euro bis zum dritten Jahr und maximal 4.000 Euro in den ersten vier Jahren. Anschließend entfällt die Summenbegrenzung.
Wie erfolgt die Erstattung bei Zahnbehandlungen?
Alle Leistungen, die im Rahmen der Regelversorgung vom Zahnarzt durchgeführt werden, rechnet dieser direkt mit der Krankenkasse ab. Für Maßnahmen, die darüber hinausgehen, erstellt er eine separate Rechnung, die dem Patienten ausgehändigt wird. Dieser tritt dann zunächst in Vorkasse und begleicht den Rechnungsbetrag. Die Rechnung wird beim Versicherer eingereicht, der die erstattungsfähigen Kosten auf das hinterlegte Konto des Versicherungsnehmers überweist.
SDK ZP1Erstattungsbeispiele: Implantat und Zahnreinigung
Implantat mit Suprakonstruktion
Gesamtkosten
3300,00 €
Kassenleistung
- 450,00 €
Ihr Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung
2850,00 €
Erstattung Zusatzversicherung
- 2850,00 €
Ihr Eigenanteil
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zweimal pro Jahr Professionelle Zahnreinigung
Gesamtkosten
200,00 €
Kassenleistung
- 0,00 €
Ihr Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung
200,00 €
Erstattung Zusatzversicherung
- 200,00 €
Ihr Eigenanteil
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kündigungsfrist, Beitragskalkulation und weitere Tarifbedingungen der SDK Zahnzusatzversicherung
Vertragsbestandteile | Inhalt laut AVB |
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Kalkulation des Beitrags |
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Wartezeit und Zahnstaffel |
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Annahmerichtlinien |
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Kündigungsfristen |
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Relevanz Bonusheft |
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Rechnungseinreichung |
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PERSÖNLICHE BERATUNG
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