R+V Zahnzusatzversicherung
Die zur Genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken gehörende R+V Versicherung ist in Deutschland bestens bekannt und bietet Versicherungsleistungen für jeden Lebensbereich. Die R+V Krankenversicherung lebt den genossenschaftlichen Gedanken auch bei der Kalkulation Ihrer Zahnzusatzversicherung. Ziel ist kein kurzfristiger Erfolg für Anleger, sondern die langfristige Stabilität der angebotenen Produkte und Sicherheit für die Mitglieder und Kunden.
R+V Zahnzusatzversicherung mit stabilen Beiträgen
Im Unterschied zu vielen Wettbewerbern setzt die R+V Krankenversicherung ausschließlich auf Zahnversicherungen nach Kalkulation der Lebensversicherung und verspricht somit weitestgehend stabile Beiträge im Alter. Das bedeutet, dass anfangs die Prämien der Tarife zwar etwas teurer erscheinen, im Verlauf der Vertragslaufzeit sich der Beitrag jedoch nicht planmäßig beim Erreichen gewisser Altersstufen erhöht. Wo andere Tarife mit 40, 50 oder 60 deutlich teurer werden, bleibt die R+V Zahnzusatzversicherung planmäßig konstant.
Mit dem besten Tarif R+V Zahn Premium+ZahnVorsorge (Z1U+ZV) spielt die R+V in einer Liga mit den Premiumtarifen anderer Anbieter und bietet einen ausgezeichneten Rundumschutz für Ihre Zähne. Die Tarife Zahn Comfort+ZahnVorsorge (Z2U+ZV) und Zahn Classic+ZahnVorsorge (Z3U+ZV) besetzen die mittlere Leistungsklasse sowie die Einsteigertarife. Wird der Baustein ZV ZahnVorsorge nicht gewünscht, können die Tarife R+V Zahn Premium, Zahn Comfort und Zahn Classic auch als reine Zahnersatztarife einzeln abgeschlossen werden.
R+V Zahnzusatzversicherung – wichtige Merkmale im Überblick:
- Keine Gesundheitsfragen – garantierte Annahme
- Keine Wartezeiten für Leistungen
- Stabile Beiträge im Alter
- Kieferorthopädie für Kinder
- Großzügige Summenbegrenzung während der ersten Jahre
Die R+V Krankenversicherung hat ihre Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit kalkuliert. Selbst wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Antrags in einer laufenden Zahnbehandlung befinden, ist dadurch die Annahme bei der R+V nicht gefährdet. Jedoch wird für diese Maßnahme sowie zum Zeitpunkt des Abschlusses angeratene Behandlung nicht geleistet.
Bereits in den ersten Jahren können in den Zahntarifen der R+V durch die großzügige Summenbegrenzung viele Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Im ersten Jahr ist die Erstattung noch auf 1.000 Euro beschränkt. Innerhalb der ersten vier Jahre beträgt sie jedoch insgesamt bis zu 10.000 Euro – ein echter Spitzenwert und sehr sinnvoll bei einer Zahnzusatzversicherung, wenn Sie bereits in den ersten Jahren mit Zahnbeschwerden rechnen.