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Württembergische Tarif ZG70, ZB, und BZG20

Sehen Sie Ihrem nächsten Besuch beim Zahnarzt entspannt entgegen.
Die „Vollkasko“ ohne Selbstbeteiligung.


Mit dem Paket „Privatpatient beim Zahnarzt“ können Sie die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz absichern - und das zu 100%!

100%professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe bis € 80.- jährlich
100%Zahnbehandlungen, Wurzel- Parodontosebehandlungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt.
100%*Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken Inlays, Implantate, Kunststofffüllungen  *) 90% garantierte Leistung zzgl. Festzuschuss der Kasse
€ 200.-Für Schmerztherapie durch Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose bei Zahnbehandlungen
€ 125.-Für Brille oder Kontaktlinsen alle zwei Versicherungsjahre

Persönliche Beitragsberechnung

Zur Berechnung Ihrer persönlichen Beiträge für Ihre Zahnversicherung ergänzen Sie bitte Ihre Angaben:
 
Geschlecht Geburtsjahr
 
Zur Berechnung wurden folgende persönliche Werte zugrunde gelegt:

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Ihr Persönlicher Beitrag beträgt: Euro

Antragsdownload und AVB

Tarif ZG70

Erstattet werden 70% zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Kasse jedoch maximal 80% der tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Ab € 1500.- ist rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit einzureichen.

Tarif ZB

Erstattungsfähig sind 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlung, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätze entsprechen. Der Erstattungsbetrag ist zusammen mit den Leistungen der GKV sowie mit Leistungen aus anderen Versicherungstarifen auf 100% begrenzt.
Werden bestehende Ansprüche gegenüber der GKV nicht geltend gemacht, ist der Erstattungsbetrag auf 50% begrenzt.

Zahnbehandlung

Als Zahnbehandlung gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen, prophylaktische, konservierende (auch dentinadhäsive Rekonstruktionen) und chirurgische Leistungen der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) sowie Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums einschließlich gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie Leistungen für antimikrobielle Therapien bei Gingivitis und Parodontitis. Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Schienen- und Aufbissbehelfe, soweit diese nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung entstanden sind.

Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose

Aufwendungen für Akupunktur oder Hypnose zur Schmerzbehandlung sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose werden vom Versicherer mit bis zu € 200.- je Versicherungsjahr bezuschusst, sofern sie im direkten Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung entstanden sind.

Nicht versicherte Aufwendungen:

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Aufwendungen für:
  • Stationär durchgeführte Zahnbehandlungen,
  • Behandlungen und vorbereitende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Behandlungen durchgeführt werden, Inlays, Teilkronen oder Veneers,
  • Amalgamsanierungen,
  • Kosmetische Maßnahmen wie z.B. Bleaching,
  • Gesteuerte Gewebe- und Knochenregeneration, Computertomographien sowie
  • Behandlungen, die in der GOZ oder GOÄ nicht beschrieben sind (analoge Berechnung)

Tarif BZG20

Ein Tarif nach Art der Schadensversicherung. Bei seiner Berechnung wird das mit dem Älterwerden einer versicherten Person steigendes Wagnis nicht berücksichtigt und keine Altersrückstellung gebildet.

Erstattet werden 20% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz, wie z.B. : Einlagefüllungen (Inlays), Kompositfüllungen (Schmelz- Dentinadhäsivtechnik – nur bis Regelhöchstsatz GOZ), Kronen und Brücken, Prothesen, implantologische Leistungen, Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie mit Zahnersatz stehende Behandlungen und angemessene Material- und Laborkosten.
Nicht versichert sind Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen.

Die erstattungsfähigen Aufwendungen sind begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens:

  • € 1000.- in den ersten 12 Monaten,
  • € 2000.- in den ersten 24 Monaten,
  • € 3000.- in den ersten 36 Monaten und
  • € 4000.- in den ersten 48 Monaten

Ab Versicherungsbeginn des Tarifes. Ausgeschlossen davon sind unfallbedingte Kosten.

Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung

Erstattet werden innerhalb eines Versicherungsjahres 100% der Aufwendungen für zahnmedizinische Individualprophylaxe-Maßnahmen (professionelle Zahnreinigung). Dazu zählen insbesondere:

  • Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontaler Erkrankungen.
  • Lokale Fluoridierungen mit Lack oder Gel als Maßnahme zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz
  • Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Politur

Die tarifliche Leistung ist begrenzt auf einen Betrag von € 80.- je Versicherungsjahr.

Aufwendungen für Sehhilfen

Erstattet werden innerhalb von zwei Versicherungsjahren 100% der Aufwendungen für Sehhilfen und deren Reparaturleistungen, begrenzt auf einen Betrag von € 125.-.
Bei Kindern entsteht bereits vor Ablauf von zwei Versicherungsjahren erneuter Anspruch, wenn sich die Sehschärfe um min. 0,5 Dioptrien ändert.
Als Sehhilfen gelten, Brillengläser, Brillenfassungen und Haftschalen.