Zahnversicherung-Online

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FAQ/Oft gestellte Fragen zur Zahnversicherung

Welche Zahnversicherung-Tarifkombinationen gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten, Zahnersatzkosten abzusichern: Kombi-Tarife, die meist noch ambulante Ergänzungen mitversichern (z.B. Brille, Heilpraktiker etc.). Diese Tarife leisten meist nur schwache Zuzahlungen zu den reinen selbständigen Zahntarifen.

Familienversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse kennt die Private keine Familienversicherungen. Hier erhält jede Person ihren eigenen Vertrag mit eigener Prämie – daher können auch innerhalb einer Familie unterschiedliche Tarife/Gesellschaften gewählt werden.

Warum haben wir diese Gesellschaften/Tarife gewählt?

Als freie Versicherungsmakler können wir nahezu alle Gesellschaften anbieten, daher haben wir unsere Empfehlungen an die Aussagen der Fachpresse angelehnt. Um Transparenz zu geben unterteilt in die Preisbewussten und in die Leistungsstarken, wobei wir speziell drei Gesellschaften bedenkenlos empfehlen können.

Welche Leistungsmerkmale sind uns wichtig?

Aufgrund unserer Erfahrungen analysieren wir die Tarife nach folgenden
Kriterien und daraus resultieren unsere Empfehlungen:

Wie kann ich den Vertrag beantragen?

Wenn Ihre Entscheidung gefallen ist, können Sie den Antrag direkt als PDF ausdrucken, ausfüllen und wegschicken - oder wir senden Ihnen den Originalantrag nebst detaillierten Angebot mit frankierten Rückumschlag zu: Zur Antragsanforderung.
Wenn Sie gesundheitliche Bedenken haben, dann überprüfen wir das gerne im Vorfeld: Ist eine Zahnversicherung möglich?
Bei Fragen nützen Sie unser Servicetelefon 06201 / 84 62 50

Wartezeiten

Es gilt generell eine 8-monatige Wartezeit. Das heißt: In den ersten 8 Monaten haben Sie nur Versicherungsschutz gegen unfallbedingte Behandlungen. Wartezeiten können durch eine zahnärztliche Untersuchung erlassen werden - hierfür bitte das Formular downloaden (PDF).
Aber ...
Wer einen Erlass der Wartezeiten haben möchte, weil er sanierungsbedürftige Zähne hat, der bekommt diese nicht erlassen, bzw. der Antrag wird erst gar nicht angenommen. Wer aber einen Wartezeiterlass bekommt, weil er gesunde Zähne hat, der hat mit den 8 Monaten auch keine Probleme!

Zahnärztliche Untersuchung

Zum Erlass der Wartezeiten kann eine zahnärztliche Untersuchung gemacht werden (download PDF). Bedenken Sie aber, dass hierbei Sachen festgestellt werden können, die Sie heute nicht wissen und somit auch nicht im Antrag angeben müssten. Sind diese bekannt, kann das zu Erschwernissen oder Ablehnung des Antrages führen.

Leistungsabrechnung

Muss ich denn die Rechnungen vorstrecken?
Diese Frage wird uns fast jeden Tag gestellt. Nein - Sie reichen die unbezahlte Rechnung direkt bei der Gesellschaft ein und bekommen innerhalb der Zahlungsfrist Ihre versicherte Leistung auf Ihr Konto überwiesen. Danach können Sie die Rechnung des Zahnarztes oder Zahnlabors in Ruhe bezahlen.

Gesundheitsfragen

Diese sind gewissenhaft und vollständig zu beantworten. Falsche Angaben oder verschwiegene, kommende Behandlungen können später zu Problemen bis hin zur Leistungsverweigerung führen. Es werden nach bestehenden Zahnlücken gefragt, die nicht ersetzt sind, ebenso nach angeratenen und/oder beabsichtigten Zahnbehandlungen. Manche Gesellschaften interessieren sich auch für das Alter der bereits bestehenden Kronen/Brücken. Gerne überprüfen wir vorab Ihre Versicherungsmöglichkeit bzw. hinterfragen die Spielregeln, was auf Sie zukommen wird:
Ist eine Zahnversicherung möglich?

Fehlende Zähne / Lücken

Fehlende, nicht ersetze Zähne => hiermit sind die echten Zahnlücken gemeint.
Wurden früher Zähne gezogen, die heute mit Lückenschluss verwachsen sind, sind diese anzugeben, und im Antrag mit "es besteht Lückenschluss" zu benennen: Zahnschema

Kosten-/Heilplan

Besteht bereits ein Kosten-/Heilplan vor Antragsstellung, reichen Sie diesen unbedingt in Kopie mit ein. Es wird dann entschieden, welche Spielregeln Ihnen angeboten werden. Später ist es immer ratsam - und von den meisten Gesellschaften auch gefordert - einen Kosten-/Heilplan vor Behandlungsbeginn einzureichen und genehmigen zu lassen. Somit haben Sie vorher schwarz auf weiß die Kostenübernahme gesichert. Gerne helfen wir Ihnen hierbei - sprechen Sie mit uns!

Festzuschüsse

Durch die neue Gesundheitsreform erhalten Sie nicht mehr eine prozentuale Beteiligung Ihrer Kasse, sondern je nach Diagnose einen vorgegebenen Festzuschuss, der durch Ihr Vorsorgeheft gesteigert wird. Festzuschüsse ab Januar 2005 (download PDF) Dieser Festzuschuss kann mit der GKV-Bonusregelung erhöht werden.

Professionelle Zahnreinigung

Endlich ist auch in Deutschland akzeptiert worden, dass nur durch gründliche Reinigung der Zähne (professionelle Zahnreinigung) eine dauerhafte Prävention und Verhinderung der Parodontose bewirkt werden kann: Entfernung von Zahnstein, Reinigung der Zahnzwischenräumen und der Zahnfleischtaschen sowie Polieren der Kauflächen bringen sichtbare Erfolge. Manche hochleistende Zahnersatztarife beteiligen sich an den entstehenden Kosten.

Bleaching

Das künstliche Aufhellen der Zähne (Zahnaufhellung/Bleaching) ist eine rein kosmetische Behandlung, die nicht medizinisch notwendig ist und somit von keiner privaten Krankenversicherung erstattet wird.

Veneers

Veneers sind optische Verbesserungen der Frontzähne - hier werden keramische Verblendschalen von außen auf die Schneidezähne geklebt. Da es meistens kosmetische Gründe sind, werden diese Kosten nicht erstattet, da sie medizinisch nicht notwendig sind. Sollte eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein, erstatten hochleistende Tarife auch diese Kosten.

Kieferorthopädie / Zahnspange

Die Leistungsübername von Zahnspangen wird nur noch bei größerer Zahnfehlstellung durch die Kasse übernommen. Nur sehr wenige private Zahnversicherungen beteiligen sich an der Zahnspange - siehe auch Zahnversicherungen für Kieferorthopädie.
Hier auch ein interessanter Link zum Thema: www.kfo-online.de.

Kündigung / Vertragslaufzeit

Prinzipiell wird ein unbefristeter Vertrag angestrebt, wobei die meisten Gesellschaften eine drei-jährige Mindestvertragslaufzeit verlangen - d.h. in den ersten drei Jahren können Sie nicht "ordentlich" kündigen (Frist von drei Monaten). Eine "außerordentliche" Kündigung kann generell nach einer kommenden Beitragsanpassung ausgesprochen werden. Ausnahme hier ist KarstadtQuelle - diese Verträge können ohne Frist zu jedem Monatsersten annulliert werden. Eine Kündigung seitens der Gesellschaft ist ausgeschlossen - außer bei Nichtbezahlung der Prämie (Mahnkündigung) bzw. nachgewiesen falschen Gesundheitsangaben möglich (Erschleichung eines Versicherungsschutzes).

Beitragserhöhungen

Die Beiträge werden nicht durch Älterwerden erhöht - das ist mit den Altersrückstellungen gewährleistet. Sollten sich künftig die Kosten oder Behandlungsmethoden ändern, dann bewirkt dies eine Nachkalkulation und kann eine Beitragserhöhung mit sich ziehen (medizinische Inflation). Lediglich die Kindertarife wechseln um die Pubertätszeit in die Jugendtarifen - ab hier trennen sich auch Jungen und Mädchen - eine weitere Umstellung erfolgt zwischen dem 18. und 21. Jahr in die Erwachsenentarife - ab hier werden dann Altersrückstellungen gebildet. Rühmliche Ausnahme ist der Deutsche Ring, der bereits bei den Kindern Altersrückstellungen aufbaut - daher etwas teurer ist, dafür aber enorme Einsparungen bei den späteren Erwachsenen bietet => unsere Zahnversicherung-Empfehlungen.

Gesetzestexte

Im Sozialgesetzbuch wird der Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung präzisiert – und die Grenzen genau beschrieben. Erschreckend ist es, wenn man alleine die Wörter, wie Wirtschaftlichkeitsgebot oder Erhaltungswürdigkeit liest, kann man sich sehr schnell vorstellen, dass es eigentlich nur um das Geld, nicht um die Gesundheit geht. Wenn Sie sich weiter informieren wollen, haben wir Ihnen einen Auzug aus dem Sozialgesetzbuch abgedruckt.

Das Bonusheft

Jeder kennt das altbekannte Bonusheft der gesetzlichen Kasse. Informationen dazu haben wir auf einer zusätzlichen Seite zusammengestellt.

Frage nicht beantwortet?

Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht zufriedenstellend beantwortet ist, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter: Servicetelefon: 06201/84 62 50 oder über unser Kontaktformular